Hallo!
und erstmal Frohe Weihnachten.
Ich will mal versuchen dir zu antworten, aber ich weiß nicht recht ob dich das viel weiterbringt.
Ich habe ähnliches durch wie du, allerdings hier in Deutschland...von daher weiß ich nicht inwiefern das für dich in Rumänien von Hilfe ist.
Das Jugendamt ist in der Tat nur maximal bis zu deinem 21.Lebensjahr zuständig. Diese Anlaufstelle kannst du also gleich streichen und das ist vielleicht auch besser so, denn aus eigener Erfahrung und der anderer muss ich sagen, dass man keine wirkliche Hilfe bekommt...
Während des Studiums in Deutschland gibt es ja Bafög-Bezug und da kann man einen Antrag auf Vorausleistung stellen und die Rechte gegenüber dem Vater abgeben, so dass sich das Studentenwerk um die Zahlung kümmert und für dich in Vorausleistung geht. Bei einem Studium in Rumänien wird es das allerdings nicht geben. Vielleicht gibt es aber etwas ähnliches dort?!
Zum anderen gibt es an deutsche Universitäten über den ASTA Sozial- und Rechtsberatungen, die kostenlos sind (über den Studienbeitrag den man zahlt) und die kompetent beraten. Wie es nun in Rumänien ist...vielleicht hörst du dich mal um, ob es studentische oder universitäre Initiative gibt, die dir weiterhelfen können.
Prinzipiell denke ich, dass solche Angebote dich mehr weiterbringen würden, als die Deutsche Botschaft.
Arbeitest du nebenbei? Es ist natürlich generell sinnvoller, dich von deinem Vater unabhängig zu machen. Egal was du zwecks Unterhalt anstrebst...das dauert, und du musst ja von irgendetwas leben. Selbst in Deutschland ist das ein Kraftakt und ich konnte mein Abitur auch nur schaffen, da sich Eltern und Schüler aus der Schule zusammengetan haben und mich unterstützten. Sie haben mich abwechselnd über mehrere Wochen bei sich aufgenommen und quasi mitversorgt (also Essen usw.), sonst hätte ich trotz Schülerjob niemals das Jahr bis zur Rechtssprechung und das weitere dreiviertel Jahr bis zur Pfändung meines Vaters durchhalten können (nur weil ein Urteil besteht, heißt das ja nicht, dass auch gezahlt wird).
Und nochmal zum Unterhalt zurück. Ansprüche rückwirkend hast du nicht. Sie werden erst ab dem Tag wirksam, an dem du sie geltend gemacht hast. Also besser schnell als lange warten. Etwas anderes als den Klageweg wird es da nicht geben.
Prinzipiell ist dein Vater aber nach Beendigung deines Studiums auch nicht mehr "zuständig" und du schreibst ja, dass du bald abschließen wirst. Vorsichtig gesagt, du solltest abwägen, ob sich für eventuell nur noch 3-4 Monate der ganze Aufwand lohnt.
(Solltest du Bachelor studieren, dann schau nach, ob ein aufbauendes Masterstudium -in Deutschland- noch zur Erstausbildung gehört)
Du schreibst ja, dass du nach Deutschland zurück möchtet und auch Deutsche bist. Unabhängig von deinem Vater sollte es da unterstützende Möglichkeiten geben (also Sozialleistungen während du nach einem Job suchst u.ä.).
Zum Kindergeld:
Als ich im Ausland war, wurde auch weiter Kindergeld gezahlt. Es waren bei mir allerdings nur 13Monate. Voraussetzung dafür war die Vorlage eines Bildungsplanes, aus dem hervorgeht, dass dieser Aufenthalt zu meiner (Aus)Bildung gehört. Wenn dein Aufenthalt also vorher mit der Kindergeldstelle so abgesprochen war, dann sehe ich da kein Problem. Prinzipiell ist dein Vater der Kindergeldberechtigte und sollte es doch zu Rückforderungen kommen, dann werden die an ihn gerichtet und nicht an dich. Also selbst bei einer horrenden Rückforderung musst du dir den Schuh erstmal nicht überziehen.
Ich hoffe, irgendetwas hiervon konnte dir weiterhelfen.