Vitalka schrieb am 22.12.2010 um 19:49:03:ist es denn möglich während des aufenthaltes hier als aupair ein neues Visum zu beantragen, muss sie dafür in die ukraine zurück?
Für ein Visum (= Erlaubnis zum Überschreiten der Grenze) ist immer das deutsche Konsulat zuständig. Wenn Sie ein Visum haben will, muss sie es natürlich immer in der Ukraine beantragen.
Zitat: welche chancen hätte sie?
Während ihres Au-Pair-Jahres? Sie darf doch mit der
AE hin- und herfahren, ein Visum braucht sie überhaupt nicht.
Wenn Sie einen FSJ-Vertrag erhält, der vielleicht mit zwei, drei Monaten Abstand beginnt, dann ist ja meistens eine andere Ausländerbehörde zuständig – und zwar die, wo sich die FSJ-Stelle befindet. Die Chancen sind sehr gut, wenn sie beim Visum-Antrag gut begründen kann, warum sie diese Arbeit machen will.
Wenn sie sagt: "Eigentlich will ich nur in Deutschland leben, an dem FSJ habe ich kein Interesse" – dann sind die Chancen schlecht. Wenn Sie die Anforderungen dieser Stelle kennt und sie dem Vertrag zugestimmt hat, weil sie die dortige Arbeit wichtig findet und Interesse daran hat, ist die Chance sehr gut.
Zitat:und was bedeutet das:
es sei denn, es besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Erteiliung einer Aufenthaltserlaubnis
Einen gesetzlichen Anspruch auf eine
AE hat sie, wenn
- sie ein deutsches Kind hat
- sie einen deutschen Ehemann hat
Es gibt noch andere mögliche Ansprüche, aber diese beiden sind schon mal 99 % aller Möglichkeiten.