Vitalka schrieb am 23.12.2010 um 11:22:46:Habe heute morgen die Ausländerbehörde angerufen und die Sachbearbeiterin gesprochen. Verlängerung der
AE ist nicht möglich. Es muss ein neues Visum her. Sie muss zurück zur Ukraine und das persönlich regeln...und sie wird nochmal neu geprüft.
Das ist soweit möglich das sie eine neue
AE für 1. August bekommt? Da ihr jetziges
AE dann abläuft...
Sie ist doch bis zum 31. Juli Au-Pair-Mädchen, oder? Also fährt sie am 31. Juli zurück?
Bis dahin kann sie ja versuchen, einen FSJ-Vertrag für den 1. Oktober oder so ähnlich zu bekommen.
Dann beantragt sie erst mal ein Visum. Erst wenn sie ein Visum hat, kann sie einreisen und eine
AE beantragen.
Wenn sie eine
AE zum 1. August haben möchte, müsste sie ihr Au-Pair-Jahr kündigen und auf die vorhandene
AE verzichten (die erlischt dann vermutlich, sie müsste also gleich nach der Kündigung abreisen).
Die andere Möglichkeit ist die, die Muleta vorgeschlagen hat: Sie kann bei der Ausländerbehörde, die jetzt für sie zuständig ist, beantragen, die Nebenbestimmung "kann nicht verlängert werden, auch nicht für einen anderen Zweck" streichen zu lassen. Bei Ablehnung Widersprich oder Klage, je nach Bundesland. Wenn sie das Verfahren jetzt startet, weiß sie im Sommer 2011 Bescheid, ob sie direkt von
AE zu
AE kommt oder ob sie die kleine Schleife über das Visum drehen muss.
Dann ist sie vielleicht zwei, drei Monate weg und es gibt für das neue Visum keine Garantie. Und: Je gesetzestreuer sie jetzt mit ihrer aktuellen
AE umgeht (also keine verspätete Ausreise etc.), desto größer sind ihre Chancen für den neuen Antrag.
Hast Du ihr einen Link geschickt, damit sie mitliest?