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Visum von Au Pair auf FSJ...Wie? (Gelesen: 11.269 mal)
reinhard
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Antwort #15 - 22.12.2010 um 20:24:28
 
Nein. Wenn der Au-Pair-Vertrag zu Ende ist, reist sie ja zurück. Das muss sie machen, während die AE noch gilt – also Ende Juli.

Sobald sie einen FSJ-Platz hat, kann sie dann den Visum-Antrag persönlich stellen. Wenn sie das Visum beantragt, wird sie befragt – das Verfahren kennt sie vom Au-Pair-Visum. Das heißt, sie weiß schon, wie das geht. So wie Du es Dir denkst geht es nicht.

Frag sie doch einfach, sie hat das schon einmal erfolgreich geschafft. Sie weiß, wie es geht.

Alle Unterlagen müssen dann ja wieder zur Ausländerbehörde gehen, aber die Botschaft schickt den Kram erst her, wenn sie mit ihr persönlich gesprochen hat.

Es wird auch ungefähr so lang dauern wie letztes mal, auch das kann sie Dir besser erzählen als ich.
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Muleta
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Antwort #16 - 22.12.2010 um 20:37:29
 
Vitalka schrieb am 22.12.2010 um 19:38:45:
Jedliche Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis-auch zu einem anderen Aufenthaltszweck-wird ausgeschlosse,es sei denn...


wobei das -wie so häufig- zumindest klar ermessensfehlerhaft sein dürfte. In BuLä mit Widerspruchsverfahren sollte man dagegen eigentlich vorgehen.

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Antwort #17 - 22.12.2010 um 21:01:22
 
Muleta schrieb am 22.12.2010 um 20:37:29:
wobei das -wie so häufig- zumindest klar ermessensfehlerhaft sein dürfte. In BuLä mit Widerspruchsverfahren sollte man dagegen eigentlich vorgehen.

Muleta


Das müsste das Au-Pair-Mädchen ja bei Erteilung der AE machen. Da reicht bei den meisten weder die Sprach- noch Rechtskenntnis aus, außerdem fehlt der Mut.

Theoretisch ist das sicherlich richtig, aber praktisch schwer umzusetzen.
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Antwort #18 - 22.12.2010 um 21:15:20
 

Etwas mehr als 3 Monate  (seit August) zu Au-Pair hier, die Au-Pair AE noch laenger gueltig und schon auf der Suche nach FSJ Stellen...

Ansonsten, moechte ich noch bemerken, einen Antrag auf AE fuer FSJ darf Sie auch in Deutschland bei der ABH stellen, zugegeben sehe ich keine  oder nur geringe Erfolgschancen..
ansonsten  nach Beendigung des Au-Pair Aufenthaltes vor Ablauf derr AE ausreisen und persoenlich bei der Botschaft ein neues Visum zur Einreise zu FSJ Aufenthalt beantragen..
Hinweis: Kein Anspruch auf AE fuer FSJ, Erteilung liegt im Ermessen der Behoerden..
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Antwort #19 - 22.12.2010 um 23:22:06
 
reinhard schrieb am 22.12.2010 um 21:01:22:
Das müsste das Au-Pair-Mädchen ja bei Erteilung der AE machen. 


Wieso? Sie hat dazu ein ganzes Jahr Zeit, § 58 Abs. 2 VwGO.

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Antwort #20 - 23.12.2010 um 11:22:46
 
Habe heute morgen die Ausländerbehörde angerufen und die Sachbearbeiterin gesprochen. Verlängerung der AE ist nicht möglich. Es muss ein neues Visum her. Sie muss zurück zur Ukraine und das persönlich regeln...und sie wird nochmal neu geprüft.

Das ist soweit möglich das sie eine neue AE für 1. August bekommt? Da ihr jetziges AE dann abläuft...
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Antwort #21 - 23.12.2010 um 13:06:19
 
Vitalka schrieb am 23.12.2010 um 11:22:46:
Das ist soweit möglich das sie eine neue AE für 1. August bekommt?

Nur, wenn sie Anspruch darauf hat, also bei einem deutschen Ehemann oder einem deutschen Kind.

Siehe Antwort#13

edit:
und natürlich wenn sie mit einem neuen nationalen Visum einreist.
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Antwort #22 - 23.12.2010 um 13:26:44
 
Vitalka schrieb am 23.12.2010 um 11:22:46:
Habe heute morgen die Ausländerbehörde angerufen und die Sachbearbeiterin gesprochen. Verlängerung der AE ist nicht möglich. Es muss ein neues Visum her. Sie muss zurück zur Ukraine und das persönlich regeln...und sie wird nochmal neu geprüft.

Das ist soweit möglich das sie eine neue AE für 1. August bekommt? Da ihr jetziges AE dann abläuft...



Sie ist doch bis zum 31. Juli Au-Pair-Mädchen, oder? Also fährt sie am 31. Juli zurück?

Bis dahin kann sie ja versuchen, einen FSJ-Vertrag für den 1. Oktober oder so ähnlich zu bekommen.

Dann beantragt sie erst mal ein Visum. Erst wenn sie ein Visum hat, kann sie einreisen und eine AE beantragen.

Wenn sie eine AE zum 1. August haben möchte, müsste sie ihr Au-Pair-Jahr kündigen und auf die vorhandene AE verzichten (die erlischt dann vermutlich, sie müsste also gleich nach der Kündigung abreisen).

Die andere Möglichkeit ist die, die Muleta vorgeschlagen hat: Sie kann bei der Ausländerbehörde, die jetzt für sie zuständig ist, beantragen, die Nebenbestimmung "kann nicht verlängert werden, auch nicht für einen anderen Zweck" streichen zu lassen. Bei Ablehnung Widersprich oder Klage, je nach Bundesland. Wenn sie das Verfahren jetzt startet, weiß sie im Sommer 2011 Bescheid, ob sie direkt von AE zu AE kommt oder ob sie die kleine Schleife über das Visum drehen muss.

Dann ist sie vielleicht zwei, drei Monate weg und es gibt für das neue Visum keine Garantie. Und: Je gesetzestreuer sie jetzt mit ihrer aktuellen AE umgeht (also keine verspätete Ausreise etc.), desto größer sind ihre Chancen für den neuen Antrag.

Hast Du ihr einen Link geschickt, damit sie mitliest?
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Antwort #23 - 23.12.2010 um 13:33:52
 
reinhard schrieb am 23.12.2010 um 13:26:44:
Die andere Möglichkeit ist die, die Muleta vorgeschlagen hat: Sie kann bei der Ausländerbehörde, die jetzt für sie zuständig ist, beantragen, die Nebenbestimmung "kann nicht verlängert werden, auch nicht für einen anderen Zweck" streichen zu lassen. 


sie bräuchte nicht mal die Streichung beantragen, sondern könnte ohne weiteres gegen die Nebenbestimmung Widerspruch erheben bzw. klagen.

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Antwort #24 - 29.12.2010 um 15:40:55
 
wie ist die chance so etwas überhaupt streichen zu lassen? wie muss man sowas angehen? gibt es da ein formular oder ist das mehr juristisch veranlagt denn das ist eher unmöglich.
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Antwort #25 - 29.12.2010 um 16:20:51
 
Wenn es in ihrem Bundesland ein Widerspruchsverfahren gibt, kann sie Widerspruch "zur Niederschrift" einlegen. Das heißt, sie geht hin und widerspricht der Nebenbestimmung, und der Sachbearbeiter schreibt das dann auch. Und dann sagt sie noch, dass sie einen schriftlichen Bescheid haben möchte.

Sie kann das auch als Brief schreiben und hinschicken. Formulare dafür gibt es nicht.
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Antwort #26 - 29.12.2010 um 16:38:35
 
Sogesehen beantrag sie den widerspruch bei der ausländerbehörde(falls es im bundesland möglich ist)und falls er stattgegeben wird darf sie ihn auch verlänger, so einfach ist das?

Oder muss da ein grund angegeben sein oder kann es sein das es komplizierter ist?
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Antwort #27 - 29.12.2010 um 16:44:35
 
Wenn der Widerspruch Erfolg hat, wird die Nebenbedingung gestrichen.

Die neue AE kann dann trotzdem noch abgelehnt werden – sie hat ja kein Recht darauf, eine AE für ein FSJ zu bekommen. Das muss sie dann mit der neuen Ausländerbehörde am Ort des FSJ klären. Noch hat sie vermutlich auch keine Zusage irgendwo, oder?
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Antwort #28 - 29.12.2010 um 16:53:02
 
Also die ganzen FSJ stellen machen erst gerade ihre Bewerbungen offen. Nein sie hat noch keine Stelle. Sie hat erst letzte Woche die Unterlagen für die Bewerbung bekommen und wartet bis sie ihr Zeugniss hat. Wegen dem Widerspruch bin ich mir aber noch unsicher, was für eine Chance hat sie denn da?

In einem anderem Forum hat man mir das geschrieben:

Hallo,

ich gehe davon aus, dass sie noch als AP in Deutschland ist.

Stelle suchen, sprich Internet, auf den Seiten von z. B. AWO, Rotes Kreuz etc. pp. steht, wie Bewerbung aussehen soll, manche haben noch spezielle Formulare die ausgefüllt werden sollen.

Abschicken auf Einladung zum Vorstellungsgespräch warten. Oft ist es für sie okay, wenn nicht EU Land und Visum benötigt wird. Dann Arbeitsvertrag unterschreiben, damit ins Heimatland fliegen, FSJ Visum beantragen, herkommen und fertig.
Beginn für FSJ im Durchschnitt am 01.03 und 01.09. des Jahres, einfach absprechen mit FSJ Arbeitgeber. Bedenken, dass Visum Zeit dauert.

Ach ja, Unterkunft wird fast immer von Arbeitgeber angeboten. Steht auch auf den Homepages, bzw. auf dem Formular kann man dieses ankreuzen, dass man ein Zimmer benötigt.
Viel Glück!

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