Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Niederlassungseraubnis - Entsendung ins Ausland durch Arbeitgeber (Gelesen: 1.742 mal)
iulian
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i love i4a


Beiträge: 7

München, Bayern, Germany
München
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Niederlassungseraubnis - Entsendung ins Ausland durch Arbeitgeber
21.12.2010 um 20:35:23
 
Hallo,

ich bräuchte Euren Rat bzgl. folgender Angelegenheit.

Mein Status: ich besitze eine Niederlassungserlaubnis und arbeite für ein großes deutsches Unternehmen in München. Meine Frau und die Kinder besitzen jeweils eine Aufenthaltserlaubnis befristet bis Mitte 2012.

Mein Arbeitgeber möchte mich nach USA für etwa 2 Jahre entsenden. Dabei bittet er mir einen lokalen Arbeitsvertrag in USA bei seiner lokalen Niederlassung.

Meine Fragen:
- was geschieht mit meiner Niederlassungserlaubnis bzw. was soll ich tun, um sie nicht zu gefährden?
- Verschlechtern sich meine Chancen auf Einbürgerung, wenn ich jetzt zwei Jahre ins Ausland gehe (ich habe noch nicht die benötigten 8 Jahre, um die deutsche Staatsbürgerschaft zu beantragen).

Vielen Dank im Voraus für Eure Ratschläge.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.352

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Niederlassungseraubnis - Entsendung ins Ausland durch Arbeitgeber
Antwort #1 - 21.12.2010 um 21:46:34
 
Du solltest zu Deiner Ausländerbehörde gehen. Die kann Dir eine Bescheinigung ausstellen, da der Arbeitsvertrag zeitlich befristet ist, dass Deine NE weiter gilt.

Dann kannst Du zu Deiner Einbürgerungsbehörde gehen, die Umstände schildern und fragen, ob der Aufenthalt auf deine normale Zeit angerechnet wird.

Jetzt ist alles viel einfacher als wenn Du hinterher irgend etwas versuchst.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
Teri11
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 53

Düsseldorf, Germany
Düsseldorf
Germany
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Niederlassungseraubnis - Entsendung ins Ausland durch Arbeitgeber
Antwort #2 - 22.12.2010 um 14:54:52
 
Hallo,
mit einem lokalen US-amerikanischen Arbeitsvertrag hast Du eigentlich streng genommen keine Entsendung mehr. Was passiert mit Deinem deutschen Vertrag? Wird er nur ruhend gestellt oder komplett gekündigt? Es ist wichtig, dass die Ausländerbehörde den Eindruck gewinnt, dass Du nach wie vor eine arbeitsrechtliche Anbindung zum deutschen Unternehmen hast und somit eine Rückkehrmöglichkeit.
Die Aufenthaltsgenehmigung Deiner Familie verliert ihre Gültigkeit, da sie länger als sechs Monate ausserhalb Deutschlands leben. Jedoch wird bei einer erneuten Einreise von Dir und der Vorlage deiner Niederlassungserlaubnis, unproblematisch eine neue Aufenthaltsgenehmigung erteilt.

Schönen Gruß
Teri
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Petersburger
Experte
****
Offline




Beiträge: 6.461

RUS, Russia
RUS
Russia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Niederlassungseraubnis - Entsendung ins Ausland durch Arbeitgeber
Antwort #3 - 22.12.2010 um 16:47:33
 
Teri11 schrieb am 22.12.2010 um 14:54:52:
Hallo,mit einem lokalen US-amerikanischen Arbeitsvertrag hast Du eigentlich streng genommen keine Entsendung mehr.

Das ist so pauschal nicht korrekt.

Eine Reihe russischer Unternehmen entsendet für zwei oder drei Jahre Leiter in deutsche Repräsentanzen.
Die haben dann einen lokalen, also einen deutschen Arbeitsvertrag - schon um Krankenversicherung und Steuern nach einfachen Schemata abrechnen zu können.

Entscheidend ist: Ist die Rückkehr nach der Entsendung vertraglich vereinbart, dann ändert sich durch den lokalen Arbeitsvertrag nichts am Charakter des Ganzen.

Teri11 schrieb am 22.12.2010 um 14:54:52:
Die Aufenthaltsgenehmigung Deiner Familie verliert ihre Gültigkeit, da sie länger als sechs Monate ausserhalb Deutschlands leben.

Ganz einfach zu umgehen, wenn man vor der Ausreise einen Antrag auf eine Verlängerung der in § 51 (1) Nr. 7 genannten Frist auf die Entsendedauer (plus möglicherweise ein paar Wochen für eine denkbare Urlaubsreise zwischen Entsendung und Arbeitsbeginn in Deutschland) beantragt.

Teri11 schrieb am 22.12.2010 um 14:54:52:
Es ist wichtig, dass die Ausländerbehörde den Eindruck gewinnt, dass Du nach wie vor eine arbeitsrechtliche Anbindung zum deutschen Unternehmen hast und somit eine Rückkehrmöglichkeit.

Es sollte kein Eindruck sein, sondern eine Gewißheit.

Am besten erzeugt man die, indem man die vertragliche Vereinbarung vorlegt.
Zum Seitenanfang
  

„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
IP gespeichert
 
iulian
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i love i4a


Beiträge: 7

München, Bayern, Germany
München
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Niederlassungseraubnis - Entsendung ins Ausland durch Arbeitgeber
Antwort #4 - 23.12.2010 um 10:32:22
 
Vielen Dank an allen für Euren Beiträge. Frohe Weihnachten und einen guten Rutsch!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema