Teri11 schrieb am 22.12.2010 um 14:54:52:Hallo,mit einem lokalen US-amerikanischen Arbeitsvertrag hast Du eigentlich streng genommen keine Entsendung mehr.
Das ist so pauschal nicht korrekt.
Eine Reihe russischer Unternehmen entsendet für zwei oder drei Jahre Leiter in deutsche Repräsentanzen.
Die haben dann einen lokalen, also einen deutschen Arbeitsvertrag - schon um Krankenversicherung und Steuern nach einfachen Schemata abrechnen zu können.
Entscheidend ist: Ist die Rückkehr nach der Entsendung vertraglich vereinbart, dann ändert sich durch den lokalen Arbeitsvertrag nichts am Charakter des Ganzen.
Teri11 schrieb am 22.12.2010 um 14:54:52:Die Aufenthaltsgenehmigung Deiner Familie verliert ihre Gültigkeit, da sie länger als sechs Monate ausserhalb Deutschlands leben.
Ganz einfach zu umgehen, wenn man vor der Ausreise einen Antrag auf eine Verlängerung der in § 51 (1) Nr. 7 genannten Frist auf die Entsendedauer (plus möglicherweise ein paar Wochen für eine denkbare Urlaubsreise zwischen Entsendung und Arbeitsbeginn in Deutschland) beantragt.
Teri11 schrieb am 22.12.2010 um 14:54:52:Es ist wichtig, dass die Ausländerbehörde den Eindruck gewinnt, dass Du nach wie vor eine arbeitsrechtliche Anbindung zum deutschen Unternehmen hast und somit eine Rückkehrmöglichkeit.
Es sollte kein Eindruck sein, sondern eine Gewißheit.
Am besten erzeugt man die, indem man die vertragliche Vereinbarung vorlegt.