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Frage (Gelesen: 1.763 mal)
Themen Beschreibung: mutternachzug
conny5
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Beiträge: 1
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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21.12.2010 um 14:39:24
 
Hallo,
ich weiß nicht mehr was ich machen soll. Mein Mann hat vor drei Jahren seine 4 Kinder aus der Türkei zu uns geholt. Ich bin Deutsche, mein Mann und drei seiner Kinder sind eingebürgert.
Geschworen habe ich der Mutter, auch sie zu holen. Das hat bis heute nicht geklappt.
Ein Rechtsanwalt sagte, dass mein Mann sie wieder heiraten müsste um sie hierherholen zu können.
Auch damit bin ich einverstanden.
Aber geht es dann, oder auch ohne heirat???
Bitte-Bitte gebt mir Antwort.
Danke Euch allen !!!
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maki
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laie!


Beiträge: 4.510

Sydney, New South Wales, Australia
Sydney
New South Wales
Australia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 21.12.2010 um 14:44:29
 
So wie sich das anhört würde es auch nicht funktionieren wenn er sie wieder heiraten würde, denn das wäre sicherlich keine schützenswerte Ehe.

conny5 schrieb am 21.12.2010 um 14:39:24:
eschworen habe ich der Mutter, auch sie zu holen.

Tja, war wohl voreilig, etwas zu versprechen das man nicht halten kann, insbesondere wenn man darauf gar keinen Einfluss hat.
Schliesslich gibt es Gesetze die Regeln wer unter welchen Umständen kommen kann.

Alles in allem könnt ihr das imho vergessen.
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Reni
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Beiträge: 1.036

Wien, Wien, Austria
Wien
Wien
Austria

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #2 - 21.12.2010 um 14:55:04
 
Maki, wieso? Wenn inzwischen drei der Kinder eingebürgert sind, ist die Frau Mutter deutscher Kinder. Sie könnte versuchen, Nachzug zum deutschen Kind zu beantragen. Warum heiraten?
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reinhard
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Beiträge: 15.345

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
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Schleswig-Holstein
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Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 21.12.2010 um 14:55:52
 
Die Frau müsste, um ein Visum bekommen zu können, einen "Aufenthaltszweck" angeben. Sie müsste also Ehefrau sein oder hier einen Studiuenplatz haben oder Ähnliches.

"Holen" geht sowieso nicht.
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Muleta
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Beiträge: 6.275

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
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Antwort #4 - 21.12.2010 um 15:42:58
 
Reni schrieb am 21.12.2010 um 14:55:04:
Wenn inzwischen drei der Kinder eingebürgert sind, ist die Frau Mutter deutscher Kinder. Sie könnte versuchen, Nachzug zum deutschen Kind zu beantragen. 


die Kinder werden nur deshalb über ein Aufenthaltsrecht erhalten haben, weil die KiMu kein Sorgerecht mehr hatte, vgl. § 32 AufenthG. Dieser Umstand dürfte zumindest einer kurzfristigen Visumserteilung zum Elternnachzug entgegen stehen.

Details müsste die TS liefern.

Muleta
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