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FZF (Gelesen: 5.525 mal)
stefanheidler
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i4a rocks!


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Antwort #15 - 09.01.2011 um 14:39:33
 
Danke für die Antwort petersburger,

Kann mir vielleicht jemand sagen was für Unterlagen man eventuell mitnehmen muss zum visumantrag bei einem ungeborenen deutschen kind bei dem allgemeinen Sachverhalt.

Welche unterlagen braucht man im normalfall...??

mit freundlichen grüssen
stefan,
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stefanheidler
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #16 - 12.01.2011 um 20:42:18
 
Sehr geehrte Damen und Herren,

für den Visumantrag zur FZF zum ungeborenen deutschen Kind muss soweit ich informiert bin die Vaterschaft anerkannt und das Sorgerecht geteilt sein... Richtig??

Den Antrag zur Vaterschaftanerkennung und die Erklaerung über gemeinsame Sorge habe ich bei der deutschen Auslandsvertretung gestellt.

Dem entsprechen ist die Mama des ungeborenen Kindes zum jugendamt und hat dem zugestimmt.
Nun haben wir eine Zustimmungsurkunde der Mutter erhalten.
İst das alles????  ist das damit beurkundet????

Das gesetz spricht von einer oeffentlichen beurkundung, ist es in diesem Fall schon beurkundet??

Würde mich über jede antwort freuen

mfg
stefan
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Antwort #17 - 13.01.2011 um 15:14:02
 
stefanheidler schrieb am 09.01.2011 um 14:39:33:
Kann mir vielleicht jemand sagen was für Unterlagen man eventuell mitnehmen muss zum visumantrag bei einem ungeborenen deutschen kind bei dem allgemeinen Sachverhalt.

Welche unterlagen braucht man im normalfall...??

Geh mal auf die Homepage des zuständigen Konsulats (bzw. der zuständigen Botschaft). Da findest du meist Merkblätter für Eheschließungsvisum, FZF-Visum zum Ehepartner und zum Nachzug von Kindern.
stefanheidler schrieb am 22.12.2010 um 02:07:22:
'''wie mein Nachzug zum ehegatten halt nur angepasst???

FZF-Ehegattennachzug - angepasst:
Statt Heiratsurkunde die Vaterschaftsanerkennung/Schwangerschaftsnachweis

Bei speziellen Fragen könnte auch ein Anruf oder eine Mail ans Konsulat hilfreich sein. (Nummern/email-Adressen über Homepage)
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stefanheidler
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Antwort #18 - 13.01.2011 um 21:22:39
 
hallo nochmal im forum an alle..

İch habe ne kurze frage, diesbezüglich einer risikoschwangerschaft!

İn wiefern würde eine vom Frauenarzt erteilte  Riskoschwangerschaft den ablauf eines Antrags zum Vizum zur FZF zum ungeborenen deutschen kind beschleunigen???   Augenrollen

Bedankt,

Stefan
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Antwort #19 - 13.01.2011 um 21:30:54
 
stefanheidler schrieb am 13.01.2011 um 21:22:39:
İn wiefern würde eine vom Frauenarzt erteilteRiskoschwangerschaft den ablauf eines Antrags zum Vizum zur FZF zum ungeborenen deutschen kind beschleunigen??? 


Kann niemand wissen noch vorhersagen.. nur eine HellseherIn
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stefanheidler
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Antwort #20 - 13.01.2011 um 22:02:50
 
müssen die unterlagen also das Sorgerecht/Vaterschaft an einer haager apostille legalisiert werden oder so???  Habe ich auch mal gelesen gehabt??


MFg
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Antwort #21 - 14.01.2011 um 15:21:24
 
stefanheidler schrieb am 13.01.2011 um 21:22:39:
İn wiefern würde eine vom Frauenarzt erteilte Riskoschwangerschaft den ablauf eines Antrags zum Vizum zur FZF zum ungeborenen deutschen kind beschleunigen

Erfahrungswert bei meinem Schwager: Zwischen Einreichen des Antrags und Erteilung des Visums lag ziemlich genau ein Monat. Und das, obwohl die ABH noch Papiere vorgelegt haben wollte, die wir dann schnell nachgereicht haben.

Mit einem "perfekt vorbereitetem Antrag" kann man vielleicht noch auf 2-3 Wochen runter.

stefanheidler schrieb am 13.01.2011 um 22:02:50:
müssen die unterlagen also das Sorgerecht/Vaterschaft an einer haager apostille legalisiert werden oder so??


Easy way - Nachfragen im Konsulat. Ich würde darauf tippen, dass die Urkunde mit der Vaterschaftsanerkennung erst noch apostilliert werden muss.
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stefanheidler
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Antwort #22 - 14.01.2011 um 20:11:18
 
Unterlagen, Urkunden die nicht von deutschen Behörden sind, müssten doch normaler weise legalisiert werden oder nicht??

??
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Antwort #23 - 14.01.2011 um 21:21:47
 
Ja, aber welche sind das hier?

Das Entscheidende sind Vaterschaftsanerkennung einschl. Zustimmung der Mutter, Kopie von  Personalausweis bzw. Reisepaß der Mutter - und das sind alles deutsche Urkunden bzw. Dokumente.
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
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