Das ist kein Botschafter, sondern ein ganz einfacher Honorarkonsul, der manchmal leider nicht alle Details zu allen Dingen kennt. Mein Tipp: frag ganz direkt die
ABH in Berlin, was dein Mann für das Visum vorlegen muss, und guck sicherheitshalber nochmal auf der HP der deutschen Botschaft in Mexico City, falls du das bisher noch nicht getan haben solltest. Eine Bürgschaft ist bei
FZF eher ungewöhnlich!
Die
ABH KÖNNTE eine
Regelausnahme prüfen wollen, muss sie aber nicht, vor allem wenn man seinen Aufenthalt und seine Kenntnisse der ausländischen Sprache eher herunterspielt als herausstreicht.
Und sich als Deutsche in Mexiko für besonders gefährdet zu halten... Naja, da muss schon ein wenig mehr passieren, bis das AA das auch so sieht.
Diesbezüglich wäre es besser, du bleibst in Berlin, und wartest einfach den Lauf der Dinge ab. In Mexiko wirst DU ihm auch nicht helfen können.
Und beglaubigen (apostillieren und von einem
perito traductor übersetzen lassen) solltet ihr eure Heiratsurkunde, seine Geburtsurkunde ist eher sekundär
(kann er aber, falls er meint, er braucht sie hier für irgendwas, hat mein Mann aber zB bisher noch nie)
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