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Ehegattennachzug für Mexikaner (Gelesen: 6.979 mal)
Yana
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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12.12.2010 um 13:23:18
 
Hallo,
ich bin seit 2 Wochen mit meinem Mann von Mexiko in Berlin angekommen.Wir haben die Absicht hier zu wohnen.Mein Mann geht deshalb hier zur Sprachenschule um dann später das Visum auf Familienachzug zu beantragen. Koennt ihr mir sagen, was noch alles auf mich zu kommt und wo ich das Formular fuer seine Buergschaft bekomme.
Dadurch, dass wir noch nicht so lange wieder in Berlin sind, habe ich auch noch keinen Job. Koennte dann einfach eine andere Person fuer ihn auf kommen (so wurde es uns erzaehlt?

Tippi: Änderung:
Dein Doppelposting habe ich gelöscht.
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« Zuletzt geändert: 12.12.2010 um 15:10:44 von Tippi »  
 
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franky_23
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 12.12.2010 um 13:26:25
 
Jana,

du bist Deutsche. Wenn ihr verheiratet seid braucht ihr keine Bürgschaft (Verpflichtungserklärung) mehr. Denn beim Nachzug zu einem/r Deutschen spielt die Sicherung des Lebensunterhaltes keine Rolle.

Wie es gehandhabt wird, wenn ihr nach den 3 Monaten eine FB brauchen würdet, kann ich dir allerdings nicht sagen.

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Yana
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Antwort #2 - 12.12.2010 um 13:34:19
 
Wir waren bei der Deutschen Botschaft in Mexiko und der hatte uns so ein Formular gezeigt und meinte das müsste ich in berlin ausfuellen. Er hatte uns auch zur Auslaenderbehoerde in berlin geschickt nach dem motto stellt euch doch mal vor, doch haben die uns gleich weggeschickt,weil er ja nur ein tourist ist und das muessten wir alles nach dem test in mexiko beantragen.Noch nicht mal informiert wurden wir, aber es kam mir so vor als ob die frau selbst nicht viel darueber wuesste.
Andere Frage, wenn mein Mann im Februar Europa verlassen wuerde z.b. Tuerkei,Aegypten kann er dann wieder einreisen und hat wieder 3 monate oder muesste er nach Mexiko zurueck?? Ich weiss nicht ob 3 Monate zum deutsch lernen (A1) Reichen??
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franky_23
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 12.12.2010 um 14:02:39
 
Spanisch ist ja eine Sprache,die die gleichen Buchstaben hat.

A1 sind elementare Dinge, die Prüfungen sind systematisiert.

Was siehst du auf dem Bild,  Stelle eine Frage zu dem Bild? 

Stelle eine Frage an deine Nachbarin, ....


.Dafür sollten 3 Monate allemal reichen, wenn dein Partner nicht gänzlich bildungsfern ist.

Schaut erst mal zu dass ihr heiratet und A1 macht. Dann sollte es auch mit dem AE Titel klappen.
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Sphynx
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 12.12.2010 um 14:47:50
 
@Yana: du weisst aber schon, dass dein Mann das FZF Visum normalerweise sowieso von Mexiko aus beantragen muss? Gerade die ABH in Berlin soll da eher strikt sein... In der Zwischenzeit kann er natürlich als Tourist Kurse besuchen so viel er schafft. Nutzt diese Gelegenheit, um die euch andere Paare, deren Partner ohne das passende Visum gar nicht erst einreisen dürfen, sicher beneiden.

Übrigens: Soweit ich informiert bin, gelten beim "Borderhopping" gewisse Spielregeln. Die Boardsuche sollte einiges zu Tage fördern - obwohl drei Monate konsequentes Lernen eigentlich ausreichend sein sollten. Es gibt ja auch genügend Seiten im Internet (u.a. vom GI selbst) wo man sich vorbereiten kann.

Wenn er das allerdings nicht schafft, sollte er sich direkt den Rückflug überlegen, denn er muss ja wie gesagt fast sicher sowieso wieder zurück, um das Visum zu beantragen, und Deutsch für das A1 lernen kann er auch in Mexiko...
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Yana
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Antwort #5 - 12.12.2010 um 15:27:07
 
Wir hatten ja aus Mexiko, fuer uns beide Hin- und Rueckflug gekauft. Aber man hat uns gesagt, dass er im Land selber am Besten die Sprache lernen kann. Das heisst, er fliegt am 22. Februar zurueck nach Mexiko und ich hoffe eben, dass er bis dahin die Pruefung besteht,damit er sofort das Visum beantragen kann.Sonst muesste er dort noch weiter lernen und dann erst das Visum beantragen und son Visum dauert ja wohl 6-8 Wochen??
Waere es eigentlich besser wenn ich mit ihm gehe oder lieber hier auf ihn warte??? Ich haette ja auch fuer hin ein Ticket...vielleicht koennte ich ihm vorort mit der Botschaft mehr helfen??
Muss er seine Geburtsurkunde beglaubigen lassen??
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Antwort #6 - 12.12.2010 um 15:46:21
 
Zitat:
Denn beim Nachzug zu einem/r Deutschen spielt die Sicherung des Lebensunterhaltes keine Rolle. 

im Regelfalle ist das richtig.
Im Falle einer Regelausnahme gilt das aber nicht, Und hier könnte die Regelausnahme greifen.
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Yana
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Antwort #7 - 12.12.2010 um 21:59:48
 
also koennte es auch passieren, dass sie sagen, dass wir nach Mexiko yiehen muessen, weil wir dort ja eine Weile zusammen gelebt haben??
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Antwort #8 - 13.12.2010 um 01:01:47
 
Yana schrieb am 12.12.2010 um 21:59:48:
also koennte es auch passieren, dass sie sagen, dass wir nach Mexiko yiehen muessen, weil wir dort ja eine Weile zusammen gelebt haben?? 

wenn der LU nicht gesichert ist und er dann auf Sozialleistungen angewiesen ist, kann das passieren.
Ist er Mexikaner, habt Ihr Euer Leben in Mexiko selbst finanzieren können?

Wenn Ihr den LU sichern könnt, wird es aber dieses Problem nicht geben.
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Antwort #9 - 13.12.2010 um 04:44:01
 
Yana schrieb am 12.12.2010 um 21:59:48:
weil wir dort ja eine Weile zusammen gelebt haben

Wie lange war das?
Und: Sprichst Du spanisch?
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Yana
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Antwort #10 - 13.12.2010 um 09:40:55
 
Ja, wir haben in Cancun zusammen gelebt und auch gearbeitet, aber es waren arbeiten, wo man zwar von leben kann, aber eben auch nur saison bedingt....mal abgesehen davon ist Cancun auch nicht mehr was es mal war erstens viel zu gefaehrlich gerade mit KIndern und zweitens gibt es kaum noch Touristen..ja,ich spreche fliessend spanisch und wir haben dort fast 1 Jahr gewohnt...dort haben wir ja auch geheiratet.
Aber wie gesagt, die Situation ist im Moment nicht zum Spassen...es wird nur nicht in den Medien gezeigt

*

ich meinte damit mit Kindern in der Zukunft  Zwinkernd im Moment haben wir noch keine.

schweitzers Änderung:
Habe Dein Folgepost hier eingefügt. Bitte mal auf das markierte Wort klicken, gibt dann einen technischen Hinweis. Danke!
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« Zuletzt geändert: 13.12.2010 um 09:52:28 von schweitzer »  
 
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Antwort #11 - 13.12.2010 um 10:13:18
 
Ich find das aber auch alles sehr verwirrend,weil uns jeder was andere erzaehlt.Der von der Deutschen Botschaft in Tampico erzaehlte uns wir braeuchten fuer sein Visum jemanden, der eine Buergschaft unterschreibt und es koennte auch jemand anders ausser ich machen. Dann meinte er, wir muessten sofort,wenn wir ankommen zur Auslaenderbehoerde und das dieses Schreiben abholen,aber die wussten von nichts und nu??Griesgrämig(
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Antwort #12 - 13.12.2010 um 10:21:28
 
Nach dem, was Du über Deine Spanischkenntnisse und die Dauer Deines Aufenthalts in Mexico schreibst, ist es nicht von vorn herein auszuschließen, dass man in Eurem Falle nicht zumindest prüft, inwieweit Dir eine Eheführung in Mexico zuzumuten wäre. Allerdings sind für diese Annahme und vor allem Realisierung dieser Regelausnahme die Hürden wohl insgesamt doch recht hoch. Es ist so schon mit zu prüfen, inwieweit Dir bespielsweise Zugang zum Arbeitsmarkt in Mexico tatsächlich gegeben ist, so dass Dein /Euer LU dort gesichert wäre.

Es geht also letztlich um eine sehr einzelfallbezogen und konkrete Prüfung und Abwägung.

Eine seriöse Prognose verbietet sich deshalb allgemein und für Deinen Fall im besonderen von hier aus freilich bei der von Dir geschilderten Konstellation.

Ein Kind (auch wenn es noch nicht geboren wäre) würde den Sachverhalt verändern, aber es ist natürlich Eure Entscheidung, ob und wann Ihr Euch ein Kind wünscht. -

Allein dafür, um jetzt bzw. sofort einen Deutschlandaufenthalt unter erleichterten Bedingungen hinzubekommen, wäre eine Entscheidung von solcher Bedeutung sicher nicht angemessen und von der nötigen Verantwortung getragen. Aber das weißt Du ja selbst.


=schweitzer=
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Yana
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Antwort #13 - 13.12.2010 um 11:01:34
 
Ich denke, da wir ja wenn denn bei seiner Familie in Tampico wohnen wuerden, muesste erkannt werden, dass fuer mich keine Sicherheit vorliegt oder?? Ich meine, ich als deutsche Frau duerfte dort nie alleine auf die Strasse gehen, weil im Moment die Gefahr dann zu gross waere.

Als ich hoffe, dass das auch irgendwie beruecksichtigt wird.

Ich danke euch schon mal fuer die Informationen
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Antwort #14 - 13.12.2010 um 12:57:11
 
Yana schrieb am 13.12.2010 um 11:01:34:
muesste erkannt werden, dass fuer mich keine Sicherheit vorliegt oder??

und wie?
Das Auswärtige Amt hat keine Reisewarnung nach Mexiko ausgesprochen.

Selbstverständlich muss die Lage in Mexiko insgesamt berücksichtigt werden, das Problem ist halt, Ihr lebt ja bereits dort .... die Veränderung der Sicherheitslage muss objektiv belegbar sein.
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