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Heiraten in Dänemark. Bitte Tipps (Gelesen: 7.515 mal)
Themen Beschreibung: Heiraten in Dänemark. Bitte Tipps
sondavid
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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12.12.2010 um 08:47:47
 
Hallo Alle  Smiley
Ich wohne in D seit 8 Jahren mit gultigem Aufenthalt und meine Freundine ist Deutsche
Wir werden in 3 wochen in Dk heiraten. In Deutschland nach 4 Monaten hat leider nicht geklappt . Nachdem ich alle Heiratsunterlagen besorgt habe und lange gewartet habe, sagen mir die D das sie Problem mit meiner Gebururkunde haben. Meine Gebururkunde wurde 4 Monate nach meiner Geburt geändert, weil mein Name falsch geschrieben war, und habe den eine neue bekommen. Jetzt wollen die D die alte auch haben, die habe ich momentan nicht. Meine ganze Familie wohnt in USA und niemand kann mir das besorgen.
Zu schluss haben wir uns entschieden nach dänemark zu gehen und dort zu heiraten weil das wird noch lange dauern. Das hat auch die Frau in Rathaus uns empfohlen.
Meine Frage ist kann das Rathaus etwas von verlangen was ich nicht machen kann und darf, ich kann nicht in meinem land das steht sogar in meinem Reseausweis, ich kann definitiv nicht wegen politischen Gründe, aber verlange sie die urkunde von mir?? Ich bin Total baff Traurig
Meine Frage: Soll ich einfach nach DK gehen ( das ist bestimmt die einfache Lösung)
Soll ich einen Anwalt nehmen ( das wird mir auch was kosten)
Oder was soll ich denn machen.
hat jemand schon Erfahrung? würde mich auf alle tipps freuen

Danke voraus Smiley
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Petersburger
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Antwort #1 - 12.12.2010 um 09:40:39
 
Ohne die Einzelheiten zu kennen, würde ich versuchen, die Urkundenfrage zu klären.

Spätestens bei der Geburt eines Kindes oder der Einbürgerung kann Dir das Problem wieder auf die Füße fallen.

Eine Eheschließung in Dänemark hat im Grunde nur den Vorteil, daß eine Urkundenprüfung nach deutschen Vorgaben nicht stattfindet.
Solange Du bzw. Ihr die nicht braucht, ist der Unterschied zu einer Eheschließung in Deutschland nicht relevant.

In den von mir genannten Fällen braucht Ihr die dann aber wahrscheinlich - ohne Umgehungsmöglichkeit.

Und:
Ja, das Standesamt darf Dinge fordern, die im Heimatland möglicherweise nicht vorgesehen sind oder schwer zu erhalten.
Das Standesamt handelt nach deutschem Recht - Nachweise über eine Unmöglichkeit der Vorlage bestimmter Dokumente hat grundsätzlich der Antragsteller zu führen.
Das ist möglich z.B. durch Bescheinigungen von AV des Herkunftslands oder dergleichen. Nicht jede im Ausland denkbare Konstellation kann in jedem Standesamt bekannt sein.
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Antwort #2 - 12.12.2010 um 10:30:39
 
H(a)i,
Petersburger schrieb am 12.12.2010 um 09:40:39:
Ohne die Einzelheiten zu kennen, würde ich versuchen, die Urkundenfrage zu klären.


Einzelheiten gibt es hier http://www.forum-vietnam.de/go/viewtopic.php?t=6454  Smiley

mfg
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Eduard
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Antwort #3 - 12.12.2010 um 11:23:08
 
garfield2008 schrieb am 12.12.2010 um 10:30:39:


Dort steht das, was ich eigentlich auch gedacht habe: wenn der TS ein anerkannter Flüchtling ist, darf er sich nicht mit den vietnamesischen Behörden in Verbindung setzen, weil er sonst seinen Flüchtlingsstatus verlieren würde. Dies hat auch das Standesamt zu akzeptieren und - über die vorhandenen Dokumente hinaus, die ja vorgelegt wurden - nicht noch die Besorgung weiterer Dokumente aus dem Heimatland zu fordern.

Petersburger schrieb am 12.12.2010 um 09:40:39:
Das ist möglich z.B. durch Bescheinigungen von AV des Herkunftslands oder dergleichen.


Genau das ist aber dem TS unmöglich, sich an die AV zuwenden.

Im übrigen, was ich nicht verstehe, wenn die Geburtsurkunde irgendwann geändert wurde, dann wurde ja wohl auch das Geburtenregister entsprechend geändert und es dürfte unmöglich sein, eine neue Abschrift der "alten" Geburtsurkunde zu bekommen. Geht so etwas denn in D? Ich glaube nicht.

Ich würde dem TS in dieser Situation auch nicht unbedingt zu einer Heirat in DK raten, außer, Ihr wollt demnächst umziehen oder Ihr plant keine Kinder. Spätestens, wenn Ihr eine Geburtsurkunde für Euer Kind beantragt, dürfte nämlich das Problem wieder hochkommen. Ist vielleicht besser, das Thema jetzt durchzufechten, auch wenn es die Heirat um ein paar Monate verzögert, als später monatelang auf die Geburtsurkunde zu warten (oder gar keine richtige Geburtsurkunde für das Kind zu bekommen).

Vielleicht reicht es ja schon, wenn man die "nette Frau im Rathaus" bittet, sich erst einmal mit ihrer Standesamtsaufsicht in Verbindung zu setzen, bevor sie den TS nach Dänemark schickt.
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sondavid
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 12.12.2010 um 13:11:33
 
Hallo danke für die nette Antworten.

Was ich immer nicht verstehe wie kann ich eine Geburturkunde mit falschen namen, eine geburturkunde die nicht mehr gultig ist von einem Land in dem ich nicht reisen darf holen. Ich verstehe das nicht.

@petersburger schreibt"Das ist möglich z.B. durch Bescheinigungen von AV des Herkunftslands oder dergleichen. Nicht jede im Ausland denkbare Konstellation kann in jedem Standesamt bekannt sein. "

Wie kann ich Bescheinigung von AV holen. Ich bin Politische verfolgt wie geht das denn. In meinem Reseausweis steht ich darf keine Kontakt mit denen haben sonst verliere ich mein Satus als asyl.

Was ich nicht versetehe ich soll eine geburturkunde bringen die nicht mehr gultig ist. Das ist echt ???

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garfield2008
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Antwort #5 - 12.12.2010 um 13:26:39
 
H(a)i,
Eduard schrieb am 12.12.2010 um 11:23:08:
Vielleicht reicht es ja schon, wenn man die "nette Frau im Rathaus" bittet, sich erst einmal mit ihrer Standesamtsaufsicht in Verbindung zu setzen, bevor sie den TS nach Dänemark schickt.

Der zweite Thread in dem das geraten wird. Einfach mal probieren.

mfg
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Antwort #6 - 12.12.2010 um 14:53:07
 
sondavid schrieb am 12.12.2010 um 13:11:33:
Was ich immer nicht verstehe


Ich verstehe es auch nicht, aber ich vermute mal, die "Frau im Rathaus" (wohl ein kleinerer Ort?) hat einfach keine Erfahrungen mit Deiner ganz speziellen Situation. Und wenn man dann nach "Schema F" vorgeht (was in 99,9% der Fälle OK ist), dann kommt eben so etwas raus.

Jedenfalls, sich wundern (oder sich aufregen) bringt Dich nicht weiter und ist im Grunde ein Holzweg, weil es vom eigentliche Ziel ablenkt. Konzentrier Dich auf sachliche Argumente; Gedanken über die Kompetenz oder Inkompetenz der Sachbearbeiterin kannst Du Dir machen, wenn alles vorbei ist.

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sondavid
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 12.12.2010 um 15:41:51
 
Hallo
Schema F"?? Auf meine neue Geburturkunde steht alles. Unterschrift von damaliger Minister register Nummer und gericht entscheidung, grunde und verweis also alles und man kann alles prüfen und genau prüfen, habe ich nicht zu verbergen, und so habe ich zu der Frau gesagt.

Jetzt die Frau nochmal bitten sich beraten lassen ehrlich gesagt weiß nicht ob das was bringt und ob sie das wirklisch macht???.
weiß ich nicht.
Ich bin echt traurig, Ich kann einfach nicht heiraten das ist echt traurig, das habe ich nie in meinem leben getraumt. Egal wem ich die Geschichte erzähle schütteln man einfach den Kopf.
Das ist D weinend
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Petersburger
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Antwort #8 - 12.12.2010 um 17:25:43
 
Zunächst mal:

Mit nicht ausreichenden Informationen - und Dein erster Beitrag war nicht übertrieben ausführlich - wirst Du auch hier nicht viel Konkretes erfahren können.

Ich weiß zum Beispiel immer noch nicht von Dir, welchen Status Du genau hast und welche Staatsangehörigkeit.

Selbstverständlich kann man im Rathaus nichts verlangen, was Deinen Status in Gefahr bringt - welchen Status auch immer Du hast.

Ich bleibe aber dabei, daß eine Heirat in Dänemark nur einen Vorteil hat: Die fehlende deutsche Urkundenprüfung.
Und daß Euch das später mal ganz böse auf die Füße fallen kann.

Bestimmt nicht Euer Fall, aber auch schon passiert:
Deutscher beantragt EFZ zur Heirat mit einer Ausländerin.
Das zieht sich ewig hin, bis sich zum Schluß herausstellt, daß die Scheidung der vorherigen Ehe im Ausland nach deutschem Recht nicht anerkannt werden kann.
Hätte der Deutsche jetzt in Dänemark geheiratet und irgendwann mal wäre die deutsche Prüfung gekommen - z.B. bei einer Nachregistrierung einer Geburt eines ehelichen Kindes im Ausland oder bei erneuter Scheidung bei nächster EFZ-Beantragung - dann hätte sich nach Jahren herausgestellt, daß der Deutsche Bigamist, also Straftäter ist und die Ehe nicht wirksam geschlossen war.
Mit allen Rechtsfolgen.

Daher mein Rat:
Bleibe beim deutschen Standesamt, ziehe - ggf. mit Standesamtsaufsicht, Beratungsstellen oder Rechtsanwälten - die Urkundenprüfung durch. Dann bist Du in Zukunft auf der sicheren Seite.
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Antwort #9 - 12.12.2010 um 20:54:22
 
sondavid schrieb am 12.12.2010 um 15:41:51:
Jetzt die Frau nochmal bitten sich beraten lassen ehrlich gesagt weiß nicht ob das was bringt und ob sie das wirklisch macht???.
weiß ich nicht. 


Ich verstehe das gut, aber es hilft nichts, da musst Du durch. Wenn Du selbst unsicher bist, würde ich einen Rechtsanwalt hinzuziehen.

Was die Heirat in Dänemark betrifft, so stimme ich Petersburger zu - das verschiebt das Problem nur auf später.  Wenn Ihr nicht unter Zeitdruck steht, würde ich es in D ausfechten.


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #10 - 12.12.2010 um 22:41:21
 
@ Petersburger Ich würde alles in detail sagen aber wird echt zuviel auf einmal darum habe ich einfach so abgeschnitten.
Ich habe meine Asyl bekomen und habe einen Reseausweis und drin steh darf überall aber nicht nach vietnam. Meine Famillie hat auch Asyl in USA bekommen. Mein Father will wenn es sein muss zurück und mir die Geburturkunde besorgen aber das ist für ihn auch sehr gefährlich.
Ich will einen Anwalt nehmen und das wird mir auch viel kosten. Alles ist einfach blöd. Ich würde gern echt nicht heiraten aber wir sind christen und müssen heiraten before wir zusammen leben dürfen. Heiraten ist was schönes und mit freude, aber wenn jemand (stadt) dir steine auf den Weg legt weil du einfach heiraten will, ist echt traurig.
Danke
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Antwort #11 - 13.12.2010 um 05:12:54
 
Nichts überstürzen!

Der erste Schritt, den ich jetzt unternehmen würde, wäre eine betont freundlich formulierte Bitte an die Dame im Standesamt, doch bitte mit der Standesamtsaufsicht zu klären, was hier getan werden kann.
Unbedingt nötig ist die Info, daß Du Flüchtling bist und damit keine Möglichkeit zur Kontaktaufnahme mit vietnamesischen Behörden hast, ohne diesen Status zu verlieren. Ebenso die Info, daß Deine Familie ebenso nicht mehr in Vietnam lebt, diese Möglichkeit also auch entfällt.

Nebenbei:
Wenn Ihr das unbedingt wollt, ist eine Heirat in Dänemark natürlich nicht schädlich.
Schon deshalb, weil Du dadurch eine AE als Ehepartner einer Deutschen erhalten kannst.
Nur solltet Ihr Euch dadurch nicht abhalten lassen, die Urkundenfrage beim Standesamt zu klären.
Z.B. durch eine Nachbeurkundung der Ehe im Standesamt (das muß nicht die korrekte Formulierung sein, ich bin kein Standesbeamter).

Ist das einmal geklärt, hat sich das Problem ein für allemal gegessen - in Deutschland.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #12 - 13.12.2010 um 07:36:12
 
Hallo

Danke an alle, für ihre Mühe, finde echt super von euch nochmal danke.
Ich habe gestern zufällig meinen Chef getroffen und ihm alles erzählt er findet alles blöd und will mit mir am Donnerstag ins Rathaus zu der Frau und geanau nachfragen was los ist. Ich habe email zu meinem Anwalt geschrieben durch den ich meinen Aufenthalt bekommen habe, um Rat zu bitten, werde ihn auch heute anrufen.
Ich will alles probieren wenn es nicht mehr geht dann muss ich alt nach Dänemark weinend was ich selber nicht so will aber ja.
Beratungstelle für Ausländer gibt leider bei uns nicht aber suche auch weiter.

Ich werde euch informieren soweit ich etwas weiß.

Danke nochmal und eine sehr schöne Woche an alle
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Antwort #13 - 13.12.2010 um 10:22:15
 
Aber bedenke bitte:  Der Ton macht die Musik.

Ich gehe nach Deinen Schilderungen davon aus, daß die Standesbeamtin mit Deinem ganz speziellen Fall ein wenig ratlos ist.
Nicht etwa, daß sie Dich abwimmeln will oder ärgern.

Wenn Du einen Bekannten mitnimmst, der mögliche Verständigungsprobleme (Dein Deutsch?  hä? ) ausräumen kann - warum nicht?

Oft genug erlebe ich selbst aber Situationen wie "Jetzt haben Sie es hier mit einem Deutschen zu tun. Mit mir können Sie so 'was nicht machen, das lasse ich mir nicht bieten. Ich will jetzt sofort wissen, was hier für ein Schwachsinn passiert?"

Also immer mit der Ruhe ...  Zwinkernd
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Antwort #14 - 17.12.2010 um 01:20:13
 
Ich hab mal aus einem anderen Thread geklaut, selbes Thema. Sorry Muleta.   Smiley

Muleta schrieb am 06.09.2010 um 21:51:58:
Geht zum Standesamt und verlangt eine Weiterleitung Eurer Unterlagen zum OLG unter Berufung auf Art 25 GFK. Andere Ansicht (gar keine Befreiung vom EFZ erforderlich) noch die DA-StandB § 166 Abs. 3 Nr. 2, wobei mir unklar ist, wie da derzeit die aktuelle Weisungslage aussieht. 

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„Es ist mehr wert, jederzeit die Achtung der Menschen zu haben, als gelegentlich ihre Bewunderung.“

Jean-Jacques Rousseau
 
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