Auch wenn ich den Ärger verstehe, ist das Standesamt hier wohl im Recht.
Dein Kind ist nur dann deutscher Staatsbürger, wenn Du der (rechtliche) Vater bist. Zum Nachweis dieser Eigenschaft ist aber die Heiratsurkunde erforderlich, und da es sich um eine ausländische Urkunde handelt, muss sie auch nicht ohne weiteres anerkannt werden. Ich habe mal nachgesehen, die Beglaubigung durch das irakische Außenministerium ist wohl zur Zeit der korrekte, von der deutschen Botschaft empfohlene Weg, um zumindest ein Indiz dafür zu haben, dass die Urkunde echt ist.
Tja, und dafür, dass das irakische Außenministerium (oder vielleicht die Person, die Dein Vater geschickt hat?) einen Fehler gemacht hat, kann das Standesamt nichts.
Ich sehe hier nur 2 Möglichkeiten:
- Noch einmal versuchen, eine Überbeglaubigung zu bekommen. M. E. hat die Person, die beauftragt wurde, nicht geleistet und sollte das Ganze kostenlos durchführen.
- Du könntest eine Vaterschaftsanerkennung nach deutschem Recht durchführen, damit wärst Du dann auch ohne nachgewiesene Ehe der rechtliche Vater. Das könnte allerdings Folgeprobleme nach sich ziehen, weil Eure Ehe dann sozusagen hier nicht anerkannt ist.
Übrigens,
chrooo schrieb am 10.12.2010 um 22:13:24:sie lebt seit märz 2009 in Deutschland und hat eine Duldung die alle 3 Monate verlängert wird.
wieso das? Du bist Deutscher und Deine Frau bekommt keine
AE? Da liegt wohl noch mehr im Argen...
P.S.:
Ganz allgemein zu der Problematik, man würde sich wünschen, dass sich endlich mal herumspricht, dass es bei bestimmten Konstellationen sinnvoll ist, schon lange vor der Geburt die Dokumente für die Geburtsurkunde zusammenzutragen. Es gibt alle möglichen Ratgeber und Informationsblätter für Schwangere, warum steht da nie etwas zum Thema "Geburtsurkunde"? Ich frage mich, wie man das ändern kann. Dadurch würden Fälle wie dieser vermieden.