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Keine Geburtsurkunde wegen "Prüfung" der Heiratsurkunde (Gelesen: 5.257 mal)
chrooo
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10.12.2010 um 22:13:24
 
Sehr geehrte community,


da dies mein erster Beitrag in diesem Forum ist, bitte ich um Verständnis falls ich versehentlich gegen irgendwelche Regeln verstoßen sollte. Zwinkernd


Also es geht um folgendes: ich bin seit Juli 2007 mit einer irakischen Frau  verheiratet, sie lebt seit märz 2009 in Deutschland und hat eine Duldung die alle 3 Monate verlängert wird.
Nun haben wir vor 4monaten! Nachwuchs bekommen, allerdings gestaltet sich der "Papierkram" schwerer als gedacht. Wir stehen immer noch ohne Geburtsurkunde da, denn das Standesamt verweigerte uns die Ausstellung der Urkunde bevor wir nicht unsere Heiratsurkunde im auswärtigen Amt in Bagdad überbeglaubigen lassen. Dies haben wir nun getan (nebenbei sind mal eben 3 Monate vergangen) allerdings hat das auswärtige Amt ihren Stempel auf die Übersetzung der Urkunde gemacht anstatt auf die Original Heiratsurkunde. Dies will das Standesamt nun nicht akzeptieren und verlangt eine erneute Beglaubigung. Hier sei nebenbei erwähnt wir kommen aus dem norden Iraks sind also Kurden und wer auch nur etwas Ahnung von Iraks Geschichte hat, wird bestätigen können, dass so ziemlich niemand als Kurde den Weg nach Bagdad wagen würde. Mein Vater lebt in Irak und hat viel Geld dafür bezahlt damit ihm jemand diesen Weg abnimmt...
Nun das Standesamt interessiert es allerdings nicht mit welchen Mitteln man an die Beglaubigung kommt.

Da wir aber unbedingt die Geburtsurkunde brauchen wollte ich nun hier erfragen, welche Möglichkeiten es gibt auf einem anderen Weg an die Geburtsurkunde zu gelangen. Mittlerweile ist mir so ziemlich jeder weg recht. Es kann doch nicht sein das mein Kind als deutscher Bürger nicht einmal einen Ausweis hat nur weil die Heiratsurkunde keinen ominösen Stempel unten drauf hat, für den "Mann" sein Leben riskiert. Mit so ziemlich jeder Weg meine ich natürlich nichts illegales!!!

Würde sich etwas an dem Sachverhalt ändern, wenn ich das alleinige Sorgerecht hätte, oder meine Frau zurück in den Irak wandern würde?

hoffe Ihr könnt mir helfen,

danke schomal im Vorraus


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Eduard
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Antwort #1 - 11.12.2010 um 08:00:31
 
Auch wenn ich den Ärger verstehe, ist das Standesamt hier wohl im Recht.

Dein Kind ist nur dann deutscher Staatsbürger, wenn Du der (rechtliche) Vater bist. Zum Nachweis dieser Eigenschaft ist aber die Heiratsurkunde erforderlich, und da es sich um eine ausländische Urkunde handelt, muss sie auch nicht ohne weiteres anerkannt werden. Ich habe mal nachgesehen, die Beglaubigung durch das irakische Außenministerium ist wohl zur Zeit der korrekte, von der deutschen Botschaft empfohlene Weg, um zumindest ein Indiz dafür zu haben, dass die Urkunde echt ist.

Tja, und dafür, dass das irakische Außenministerium (oder vielleicht die Person, die Dein Vater geschickt hat?) einen Fehler gemacht hat, kann das Standesamt nichts.

Ich sehe hier nur 2 Möglichkeiten:
- Noch einmal versuchen, eine Überbeglaubigung zu bekommen. M. E. hat die Person, die beauftragt wurde, nicht geleistet und sollte das Ganze kostenlos durchführen.
- Du könntest eine Vaterschaftsanerkennung nach deutschem Recht durchführen, damit wärst Du dann auch ohne nachgewiesene Ehe der rechtliche Vater. Das könnte allerdings Folgeprobleme nach sich ziehen, weil Eure Ehe dann sozusagen hier nicht anerkannt ist.

Übrigens,
chrooo schrieb am 10.12.2010 um 22:13:24:
sie lebt seit märz 2009 in Deutschland und hat eine Duldung die alle 3 Monate verlängert wird.

wieso das? Du bist Deutscher und Deine Frau bekommt keine AE? Da liegt wohl noch mehr im Argen...


P.S.:
Ganz allgemein zu der Problematik, man würde sich wünschen, dass sich endlich mal herumspricht, dass es bei bestimmten Konstellationen sinnvoll ist, schon lange vor der Geburt die Dokumente für die Geburtsurkunde zusammenzutragen. Es gibt alle möglichen Ratgeber und Informationsblätter für Schwangere, warum steht da nie etwas zum Thema "Geburtsurkunde"? Ich frage mich, wie man das ändern kann. Dadurch würden Fälle wie dieser vermieden.
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Blaise
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Antwort #2 - 11.12.2010 um 08:00:46
 
Vor der Beurkundung einer Geburt ist zu prüfen, wer die Eltern des Kindes sind. Gibt die Mutter an, verheiratet zu sein, muss eine Heiratsurkunde vorgelegt werden. Ausländische Personenstandsurkunden sind auf besondere Art und Weise zu prüfen (Legalisation oder Apostille). Diese Verfahren sind zur Zeit im Irak nicht möglich. Deshalb sollte das Standesamt die Prüfung nach diesem Verfahren einleiten.

Dieses Verfahren kann nur durch das Standesamt durchgeführt werden. Der Großvater muss dafür nicht nach Bagdad fahren.

Wird letztendlich nicht nachgewiesen, dass die Mutter verheiratet ist, kann der Ehemann nicht Vater nicht in die Geburtsurkunde eingetragen werden.

Viel Glück!

Blaise
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Antwort #3 - 11.12.2010 um 08:05:09
 
Blaise schrieb am 11.12.2010 um 08:00:46:
Dieses Verfahren kann nur durch das Standesamt durchgeführt werden. Der Großvater muss dafür nicht nach Bagdad fahren.


Blaise, das Merkblatt sagt:

Zitat:
Personenstandsurkunden sollten bis zum irakischen Aussenministerium vorbeglaubigt werden. Die Beglaubigung, die durch die Botschaft überprüft werden kann, ist kein Beweis jedoch zumindest ein Indiz für die echtheit der Urkunde.


So wie ich das verstehe (schlechte Nachricht für den TS), ist zunächst die Beglaubigung beizubringen und dann erst kann die Urkundenüberprüfung eingeleitet werden.
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Blaise
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Antwort #4 - 11.12.2010 um 08:13:49
 
Genau Eduard, die Dokumente sollten vorbeglaubigt sein. Chroo schrieb ja, das Dokument sei vorbeglaubigt, allerdings sei der Stempel auf der Übersetzung statt auf dem Original.

Deshalb könnte das Standesamt jetzt schon eine Überprüfung des Dokumentes einleiten. Vielleicht hilft es ja, das Standesamt auf die besondere Problematik hinzuweisen. Falls die Botschaft die Überprüfung nicht durchführen kann, wäre eine erneute Vorbeglaubigung durch die irakische Stelle erforderlich. Übrigens könnte man da auch einen Anwalt in Bagdad einschalten, der das übernimmt. Dann muss sich der Großvater nicht in Lebensgefahr begeben...
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Antwort #5 - 11.12.2010 um 20:13:50
 
Danke erstmal für eure schnellen Antworten, hatte ich nicht erwartet, deshalb habe ich auch erst jetzt nachgesehen. Zwinkernd

Eduard schrieb am 11.12.2010 um 08:00:31:
- Du könntest eine Vaterschaftsanerkennung nach deutschem Recht durchführen, damit wärst Du dann auch ohne nachgewiesene Ehe der rechtliche Vater. Das könnte allerdings Folgeprobleme nach sich ziehen, weil Eure Ehe dann sozusagen hier nicht anerkannt ist.


Aber eine Geburtsurkunde könnte dann ausgestellt werden, wenn ich einen Vaterschafttest mache? Das wäre a schonmal etwas positives.


Zitat:
wieso das? Du bist Deutscher und Deine Frau bekommt keine AE? Da liegt wohl noch mehr im Argen...


Sie ist illegal eingewandert, hat demnach kein Deutsch-A1 Zertifikat vorzuweisen. Allerdings hätte sie nach der Geburt unseres Kindes eine AE erhalten müssen aber auch dies geht nicht bis wir nicht die Geburtsurkunde vorzeigen können.


Kann das Standesamt denn nicht die Heiratsurkunde nach Bagdad schicken und dort beglaubigen lassen? würde viel Ärger und Geld sparen auch wenn es wahrscheinlich wieder 3 Monate dauern würde.

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Antwort #6 - 12.12.2010 um 11:57:40
 
chrooo schrieb am 11.12.2010 um 20:13:50:
wenn ich einen Vaterschafttest mache


Vaterschaftstest ist nicht nötig, es reicht die Vaterschaftsanerkennung.

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Antwort #7 - 12.12.2010 um 12:58:18
 
Eduard schrieb am 12.12.2010 um 11:57:40:
Vaterschaftstest ist nicht nötig, es reicht die Vaterschaftsanerkennung.



ok alles klar dann bedanke ich mich herzlich bei euch für eure schnelle Hilfe und wünsche euch alles gute Zwinkernd
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Antwort #8 - 12.12.2010 um 13:05:11
 
Obwohl eine Sache fällt mir grad noch ein. Was ist denn, wenn meine Frau mit dem Kind zurück in den Irak will (also für immer), gibt es dann keine weitere Möglichkeit einen Reisepass oder ähnliches für das Kind zu bekommen, da Frau und Kind ja sowieso aus Deutschland auswandern wollen?
Ich würde dann selbstverständlich mit fliegen aber mir ging es jetzt nur generell darum ob es denn möglich wäre.

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Antwort #9 - 12.12.2010 um 14:54:25
 
Dürfte sehr schwierig bis unmöglich werden, ohne Geburtsurkunde einen Reisepass zu bekommen.
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