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AE-Ablehnung und Ausreiseaufforderung - hier geboren (Gelesen: 5.151 mal)
Kroate
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Kroatisch
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08.12.2010 um 14:38:08
 
Hallo,

hab die kroatische Staatsangehörigkeit

bin in berlin geboren und lebe schon mein ganzes leben hier...

soll nun deutschland verlassen da ich keinen schulischen abschluss habe oder eine ausbildung...  hä? hä?

mein pass wurde mir auch eingezogen..

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Maja1983
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 08.12.2010 um 14:39:27
 
Und was ist jetzt genau die Frage?
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Kroate
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Kroatisch
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Antwort #2 - 08.12.2010 um 14:47:22
 
ich habe jetzt klage einegreicht und ein antrag auf vorläufigen rechtsschutz gestellt..

mir wurde zugesichert mich nicht auszuweisen bis zum rechtsentscheid...

da ja jetzt geklärt ist das ich bis dahin hier bleiben kann..

gibt es eine möglichkeit meinen pass oder ein dokument das ich hier rechtmäßig mich aufhalten kann zu bekommen...
um meinen lebensunterhalt zu sichern..
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 08.12.2010 um 14:51:45
 
Bevor ich verschiebe, bitte mal klar stellen:

Vermutlich geht es nicht um Ausweisung, sondern um
Ablehnung einer AE Verlängerung mit Ausreiseauffor-
derung und Abschiebungsandrohung.

Oder liegen doch Straftaten für eine Verurteilung zu
Grunde?

Zur Unterscheidung bitte das in der ... lesen.

Also bitte mehr/klarere Infos nachlegen.

Änderung:
Du hast offensichtlich einen Beitrag gelöscht in dem du
schriebst, dass deine Verlängerung abgelehnt wurde.

Hatte ich so vermutet und nun verschoben.
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Kroate
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Kroatisch
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Antwort #4 - 08.12.2010 um 14:56:31
 
Maja1983 schrieb am 08.12.2010 um 14:39:27:
Und was ist jetzt genau die Frage?


ich habe jetzt klage einegreicht und ein antrag auf vorläufigen rechtsschutz gestellt..

mir wurde zugesichert mich nicht auszuweisen bis zum rechtsentscheid...

da ja jetzt geklärt ist das ich bis dahin hier bleiben kann..

gibt es eine möglichkeit meinen pass oder ein dokument das ich hier rechtmäßig mich aufhalten kann zu bekommen...
um meinen lebensunterhalt zu sichern..
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 08.12.2010 um 15:03:07
 
Kroate schrieb am 08.12.2010 um 14:56:31:
nicht auszuweisen 


auch hier der Hinweis: du meinst sicher nicht abzuschieben.
Ist schon ein Unterschied (siehe mein post oben mit Hinweis
auf FAQ)
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Kroate
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Kroatisch
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Antwort #6 - 08.12.2010 um 15:05:34
 
Zitat:
Bevor ich verschiebe, bitte mal klar stellen:

Vermutlich geht es nicht um Ausweisung, sondern um
Ablehnung einer AE Verlängerung mit Ausreiseauffor-
derung und Abschiebungsandrohung.

Oder liegen doch Straftaten für eine Verurteilung zu
Grunde?

Zur Unterscheidung bitte das in der ... lesen.

Also bitte mehr/klarere Infos nachlegen.

Änderung:
Du hast offensichtlich einen Beitrag gelöscht in dem du
schriebst, dass deine Verlängerung abgelehnt wurde.

Hatte ich so vermutet und nun verschoben.



Eine AE wurde mir verweigert und ich hab die aufforderung zur ausreise bekommen.. hä?
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #7 - 08.12.2010 um 15:25:15
 
Wenn Du hier geboren und aufgewachsen bist, bekommt Du bis zum Alter von 18 Jahren die AE Deiner Eltern.

Sobald Du 18 Jahre alt bist, brauchst Du für Deine eigene AE einen Zweck. Du musst also eine Ausbildung machen, einen Beruf lernen, hier arbeiten...

Gibt es bei Dir Straftaten? Gibt es einen bestimmten Grund, warum Du hier geboren bist, aber trotzdem Kroate geblieben bist?

Wenn Du Tipps haben möchtest, musst Du ausführlicher informieren (Dich und uns) oder konkreter fragen. Konkret fragen kannst Du nur, wenn Du auch genug Informationen hast.
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Kroatisch
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Antwort #8 - 08.12.2010 um 17:48:10
 
reinhard schrieb am 08.12.2010 um 15:25:15:
Wenn Du hier geboren und aufgewachsen bist, bekommt Du bis zum Alter von 18 Jahren die AE Deiner Eltern.

Sobald Du 18 Jahre alt bist, brauchst Du für Deine eigene AE einen Zweck. Du musst also eine Ausbildung machen, einen Beruf lernen, hier arbeiten...

Gibt es bei Dir Straftaten? Gibt es einen bestimmten Grund, warum Du hier geboren bist, aber trotzdem Kroate geblieben bist?

Wenn Du Tipps haben möchtest, musst Du ausführlicher informieren (Dich und uns) oder konkreter fragen. Konkret fragen kannst Du nur, wenn Du auch genug Informationen hast.


ja im alter von 15-17j. hab ich straftaten begangen .. jetzt bin ich 21j. die bewährungsstrafe dafür ist auch schon länger beendet..

ich hab keine ausbildung und kein schulabschluss..(leider)

Die haben mir den Aufenthalt immer mal 6 monate mal 1 jahr verlängert und jetzt habe ich eine ausweisung bekommen mit der begründung das ich meien lebensunterhalt nich selbst bestreite...
jetzt hab ich eine arbeit gefudnen kriege aber mein pass nicht ausgehändigt, kann daher auch nicht anfangen..!?

ja und meine konkrete frage ist wie ich mein pass wieder kriege oder ein dokument um mich hier auszuweisen.. besser gesagt muss ich ja von irgend was leben solange bis das gericht entschieden hat..!?
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #9 - 08.12.2010 um 17:55:49
 
Du solltest bei der Ausländerbehörde einen Ersatzpass beantragen, damit Du Dich ausweisen kannst.

Ansonsten solltest Du Dich bis zur Gerichtsverhandlung so weit wie möglich darum bemühen, Deinen Lebensunterhalt aus eigener Arbeit zu decken. Gleichzeitig solltest Du Dir überlegen, wie Du so schnell wie möglich einen Schulabschluss und eine Ausbildung bekommst.

Es ist eben mit 21 Jahren sehr schwierig Fehler zu korrigieren, die man mit 15 oder 17 Jahren gemacht hat – das Ausländerrecht sieht einfach nicht vor, dass man "nur so" hier lebt. Du bist allerdings faktisch Inländer, weil Du nie woanders gelebt hast – das wird das Gericht auch mit berücksichtigen.

Deinen Pass wird die Ausländerbehörde Dir bis zur Entscheidung des Gericht nicht zurückgeben.
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Antwort #10 - 08.12.2010 um 18:11:04
 
reinhard schrieb am 08.12.2010 um 17:55:49:
Du solltest bei der Ausländerbehörde einen Ersatzpass beantragen, damit Du Dich ausweisen kannst.

Ansonsten solltest Du Dich bis zur Gerichtsverhandlung so weit wie möglich darum bemühen, Deinen Lebensunterhalt aus eigener Arbeit zu decken. Gleichzeitig solltest Du Dir überlegen, wie Du so schnell wie möglich einen Schulabschluss und eine Ausbildung bekommst.

Es ist eben mit 21 Jahren sehr schwierig Fehler zu korrigieren, die man mit 15 oder 17 Jahren gemacht hat – das Ausländerrecht sieht einfach nicht vor, dass man "nur so" hier lebt. Du bist allerdings faktisch Inländer, weil Du nie woanders gelebt hast – das wird das Gericht auch mit berücksichtigen.

Deinen Pass wird die Ausländerbehörde Dir bis zur Entscheidung des Gericht nicht zurückgeben.


Und mit dem Passersatz kann man arbeiten..!? ich brauche ja eine Genehmigung zum arbeiten oder!? ohne das stellt mich ja kein Arbeitgeber ein.. & das wäre ja Schwarzarbeit..!? hä?
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Antwort #11 - 08.12.2010 um 18:16:43
 
Kroate schrieb am 08.12.2010 um 18:11:04:
Und mit dem Passersatz kann man arbeiten..!? ich brauche ja eine Genehmigung zum arbeiten oder!? ohne das stellt mich ja kein Arbeitgeber ein.. & das wäre ja Schwarzarbeit..!? hä?



Ob Du eine Arbeitserlaubnis brauchst oder nicht, müsstest Du doch wissen, oder? Das gehört zu den Informationen, die Du hier geben musst, bevor Du Fragen stellst. Das können wir nicht ahnen, was Du hast und was Du brauchst.

Normalerweise sind hier geborene Kroaten mit der Einschulung oder etwas später Deutsche – insofern müsstest Du alles mitteilen, was bei Dir anders ist.

Über die Notwendigkeit einer Arbeitserlaubnis informiert Dich Deine Ausländerbehörde, dort bekommst Du auch Antragsformulare oder eine entsprechende Bescheinigung.
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Antwort #12 - 08.12.2010 um 18:24:15
 
reinhard schrieb am 08.12.2010 um 18:16:43:
Ob Du eine Arbeitserlaubnis brauchst oder nicht, müsstest Du doch wissen, oder? Das gehört zu den Informationen, die Du hier geben musst, bevor Du Fragen stellst. Das können wir nicht ahnen, was Du hast und was Du brauchst.

Normalerweise sind hier geborene Kroaten mit der Einschulung oder etwas später Deutsche – insofern müsstest Du alles mitteilen, was bei Dir anders ist.

Über die Notwendigkeit einer Arbeitserlaubnis informiert Dich Deine Ausländerbehörde, dort bekommst Du auch Antragsformulare oder eine entsprechende Bescheinigung.


nein da meine mutter ein kroatischen pass hat, hab ich ihn auch..Deutsche staatsbürgerschaft muss man beantragen die gibts ja nich einfach mal so...

ich hatte immer eine fiktionsbescheinigung mit einer arbeitserlaubniss da ich jetzt keine aufethalsgenehmigung habe, habe ich auch keine arbeitserlaubniss..

ja was mach ich denn nun!?

kein pass kein aufethalt keine arbeitserlaubniss...

darf aber hier bleiben bis zum gericht von irgendwas muss ich doch leben schwer ohne alles..!??!?!? Lippen versiegelt hä? Schockiert/Erstaunt
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Antwort #13 - 08.12.2010 um 18:34:09
 
Das Problem ist eben:

Mit 16 Jahren brauchtest Du eine eigene AE und wusstest, dass Du Deinen Lebensunterhalt als Voraussetzung für Erteilung und Verlängerung selbst sicher musst. Jetzt hattest Du fünf Jahre Zeit das zu schaffen und fragst hier auf den letzten Drücker. Wir können Dir hier sagen, wie es ist, aber nichts daran ändern.

Frag doch morgen bei der Ausländerbehörde (oder bei Deinem Anwalt), ob Du ein Ersatzpapier und eine Arbeitserlaubnis bekommst. Ansonsten musst Du alles so gut wie möglich vorbereiten und dann dem Richter oder der Richterin möglichst gut erklären, was Du anders und besser als bisher machen willst, falls Du hier bleiben darfst.
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Antwort #14 - 08.12.2010 um 18:40:29
 
reinhard schrieb am 08.12.2010 um 18:34:09:
Das Problem ist eben:

Mit 16 Jahren brauchtest Du eine eigene AE und wusstest, dass Du Deinen Lebensunterhalt als Voraussetzung für Erteilung und Verlängerung selbst sicher musst. Jetzt hattest Du fünf Jahre Zeit das zu schaffen und fragst hier auf den letzten Drücker. Wir können Dir hier sagen, wie es ist, aber nichts daran ändern.

Frag doch morgen bei der Ausländerbehörde (oder bei Deinem Anwalt), ob Du ein Ersatzpapier und eine Arbeitserlaubnis bekommst. Ansonsten musst Du alles so gut wie möglich vorbereiten und dann dem Richter oder der Richterin möglichst gut erklären, was Du anders und besser als bisher machen willst, falls Du hier bleiben darfst.



Naja in diesen 5 jahre is durchaus mehr passiert .. was ich hier aber nicht erwähne denn mir gings ja um die frage wie ich mein pass wieder kriege..

dankeschön!

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