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ALG2 (Gelesen: 15.739 mal)
Themen Beschreibung: ALGII nach Fzf
hafen
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i4a rocks!



Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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06.12.2010 um 12:56:57
 
Nach der erfolgreichen Fzf. hat das Amt meinen Alg II Anspruch gekürzt weil meine Frau jetzt bei mir in deutschland wohnt. Meine Frau hat die ersten 3 Monate keinen Anspruch. Soweit so gut. Jetzt sagt mir die ARGE, dass wir gar nix für meine Frau beantragen können. Stimmt das? Das wäre echt zu hart von 463,-€ 3 Monate zu leben..Von 463€ müssten wir alle lfd, Kosten wie z.B. Miete und Strom usw. zahlen.. Kann mir jemd. bitte infos geben was man beantragen oder machen kann..? Schockiert/Erstaunt
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hafen
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 06.12.2010 um 13:27:42
 
Hier mal der genau Text aus dem Brief ..
Folgendes können wir ihnen zum aktuellen Sachstand für die Beantragung der Leistungen nach dem SGBII für Frau XXXX mitteilen:  Gemäß  §7 Abs. 1 Satz 2 Nr.1 SGBII greift für die ersten drei Monate nach Einreise ein Leistungsausschluss nach dem SGBII.

Dann habe ich sofort die zuständige Person bei der ARGE angerufen und gefragt was wir denn beantragen können da mit 463€ nicht gut zu leben ist.. Dann sagte man mir " Ich müsste mal bei der Ausländerbehörde fragen ob wir nicht Asylgeld bekommen könnten" Ich sagte dann kommt nicht in Frage da meine Frau kein Asylant sei...
Was können wir machen oder beantragen?
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 06.12.2010 um 13:52:40
 
Es ist richtig, dass für die ersten drei Monate kein Anspurch auf Leistungen nach SGB II (ALG2) besteht.
In dieser Zeit besteht allerings ein Anspruch auf Leistungen nach SGB XII (Sozialhilfe) in gleicher Höhe.
Die ARGE hätte den Antrag weiterleiten müssen.
Die Leistungen werden gezahlt ab Antragsstellung.
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"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
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Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
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Antwort #3 - 06.12.2010 um 16:00:49
 
Es ist langsam erschreckend, wie sich die ARGEN zu dieser Thematik verhalten. Auch bezüglich des Falles hier stellen sich mir die Nackenhaare hoch.

Die ARGE hätte die Pflicht gehabt, den Antrag anzunehmen und an die zuständige Stelle weiterzuleiten. Da das wieder einmal  nicht geschehen ist, verweise ich zum gefühlten 344.290 mal auf
dieses Post
von mir. (Blaues bitte anklicken!)


=schweitzer=


P.S.:

Ich würde versuchen, mir von der ARGE die Antragstellung (den Tag, an dem Ihr zum ersten male dort vorgesprochen habt und abgewiesen worden seid) nachträglich bestätigen zu lassen - denn im Zweifel wäre ab Datum der Antragstellung die Leistung zu gewähren!
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"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 10.12.2010 um 11:19:51
 
So ich habe jetzt folgende Information von der ARGE..Ich hätte einen Antrag auf SGBXII direkt beim Rathaus für meine Frau  stellen sollen...  Der Antrag auf SGBII  bei der Arge wurde nicht weitergeleitet um SGB XII für meine Frau zu bekommen hätten wir einen formellen Antrag beim Rathaus stellen müssen.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #5 - 10.12.2010 um 12:06:24
 
Ja das sieht nicht gut aus für mich und meine Frau..
Ich hatte die ARGE über jeden Schritt den ich und meine Frau gemacht haben immer informiert... Start war, dass ich meinen Weiterbewilligungsantrag über SGB2 im Oktober zurückbekommen hatte mit der Bitte zu sagen, ob meine Frau am ersten November jetzt bei mir wohnt....Meine Antwort war Ja ab November ist Sie hier angemeldet und wir bemühen uns um einen Aufenthaltstitel. Dann bekam ich Aufgrund, dass meine Frau jetzt bei mir wohnt sofort eine Leistungskürzung mit der Begründung.."Nach Ihren eigenen Angaben zieht Ihre Ehefrau zum 01.11.2010 zu Ihnen.Ab November erhalten Sie daher den Regelsatz für Partner und die Hälfte der anfallenden Unterkunftskosten. Für Frau XXXX könne noch keine Leistung bewilligt werden, da uns folgende Unterlagen bisher nicht vorliegen.
-Anmeldebestätigung der Stadt Flensburg
- Aufenthaltserlaubnis
-Nachweis über die Krankenversicherung
- Bescheinigung über die Aufnahme bei der Rentenversicherung.
Sobald uns die Unterlagen vollständig vorliegen, können wir ab November eine erneute Berechnung der Leistunge vornehmen.

Natürlich haben wir umgehend alle Unterlagen eingereicht erst die bekommene Fiktionsbescheinigung und natürlich auch alle anderen Unterlagen.. dann haben wir den Brief bekommen den ich dir das letzte mal hier gepostet hatte  „
Hier mal der genau Text aus dem Brief ..vom 03.12.2010 der ARGE

Folgendes können wir ihnen zum aktuellen Sachstand für die Beantragung der Leistungen nach dem SGBII für Frau XXXX mitteilen:  Gemäß  §7 Abs. 1 Satz 2 Nr.1 SGBII greift für die ersten drei Monate nach Einreise ein Leistungsausschluss nach dem SGBII.

Dann habe ich sofort die zuständige Person bei der ARGE angerufen und gefragt was wir denn beantragen können da mit 463€ nicht gut zu leben ist.. Dann sagte man mir " Ich müsste mal bei der Ausländerbehörde fragen ob wir nicht Asylgeld bekommen könnten" Ich sagte dann kommt nicht in Frage da meine Frau kein Asylant sei...
Was können wir machen oder beantragen?
Jetzt haben wir
gestern den Aufenthaltstitel bekommen und sofort bei der Arge kopieren lassen und dort abgegeben mit dem Hinweis doch bitte SGBXII ersatzweise für die ersten 3 Monate für meine Frau zu gewähren da ja eine 3 Monatsfrist  für SGB2 besteht...

Heute ruft sie mich an und sagt .. wir hätten einen Antrag beim Rathaus auf SGB XII stellen müssen..  Auf mein Hinweis, dass sie den Antrag von unserer Bedarfstgemeinschaft hätte weiterleiten müssen sagte Sie...  Was hätte ich denn weiterleiten können??  Die Fiktionsbescheinigung?? fragte sie.
Der Antrag war nicht formell sagt sie und hat aufgelegt..

Bitte hilft mir...Ich bekomme echt Panik jetzt..
Haben wir uns falsch verhalten?  Wenn die Arge meinen anspruch auf weiterbewilligung  SGB 2 prüft und dann den Antrag wieder zurück sendet weil Sie wissen wollen was nun am 01.November mit ,meiner Frau ist...zählt das dann nicht als Formeller Antrag für unsere BG??

Jetzt kommt gerade meine Frau mit der Post und siehe da...

Wir nehmen Bezug auf ihr mail vom 06.12.2010
Wie Ihnen bereits telefonisch zugesichert, haben wir alle bestehenden Möglichkeiten ausgeschöpft.Wir verweisen hier nochmals auf unser Schreiben vom 03.12.2010

Sie haben bei uns keinen formellen Antrag auf Leistung für Ihre Frau gestellt, den wir hätten weiterleiten können. Ein Anspruch auf  Leistungen nach dem SGB XII bestehen unseres Wissens nach nicht. Es bleibt Ihnen troz alledem selbstverständlich unbenommen einen Antrag auf Leistungen nach dem SGBXII beim entsprechenden Leistungsträger zu stellen..

Für eventuelle Rückfragen stehen wir Ihnen gerne telefonisch .....

nun bin ich platt.. HILFEEEE

Jetzt habe ich sofort beim Rathaus angerufen und nachgefragt wegen SGB XII  und man sagte mir meine Frau hätte nur anrecht wenn Sie weniger als 3 Stunden arbeiten kann...ich müsste das mit der ARGE regeln...
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Antwort #6 - 10.12.2010 um 12:21:10
 
hafen schrieb am 10.12.2010 um 11:19:51:
So ich habe jetzt folgende Information von der ARGE..Ich hätte einen Antrag auf SGBXII direkt beim Rathaus für meine Frau  stellen sollen...  Der Antrag auf SGBII  bei der Arge wurde nicht weitergeleitet um SGB XII für meine Frau zu bekommen hätten wir einen formellen Antrag beim Rathaus stellen müssen.


Das ist, wie schon gesagt wurde, Unsinn. Der Antrag muss natürlich weitergeleitet werden – das steht nicht als Jux im Gesetz, sondern damit Ihr ab dem Datum der Antragstellung Geld bekommt.

Du kannst beiden Behörden eine Klage anbieten, falls sie denken, damit durchzukommen. Vielleicht riskieren sie doch einen kurzen Blick ins Gesetz.
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Antwort #7 - 10.12.2010 um 13:14:19
 
Sind wir denn wie zuvor beschrieben im Recht, oder haben wir etwas falsch gemacht? Sie sagte ja kein formeller Antrag...Ich bin total verwirrt..
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Antwort #8 - 10.12.2010 um 13:25:44
 
Hat Deine Frau denn den Antrag ausgefüllt, unterschrieben und abgegeben? Frag sie zur Sicherheit noch mal.

Drüber telefonieren ist Zeitverschwendung.
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Antwort #9 - 10.12.2010 um 13:28:45
 
Zitat:
Folgendes können wir ihnen zum aktuellen Sachstand für die Beantragung der Leistungen nach dem SGBII für Frau XXXX mitteilen ...

Meiner Ansicht nach reicht die Äuserung oben vollkommen aus.
Wenn die nette Frau meint, der Antrag solle "formell" (was auch immer es zu bedeuten hat, ich nehme an - "schriftlich") sein, hätte Sie Ihr darauf viel früher hinweisen müssen.
Dem Wortlaut des Schreibens ("... die Beantragung der ...") entnimmt jeder, dass die Behörde den Antrag als gestellt betrachtet.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #10 - 10.12.2010 um 13:42:31
 
Ich sehe es auch so und habe immer wieder im Kontak mit der Dame von der Arge gestanden per email und per Telefon.. Aber wenn die mir jetzt so kommt ist mein Latein am ende und sie wirkt jetzt auch schon genervt..Wenn ich sicher auf der rechtlichen Seite bin, schrecke ich nicht vorm klagen zurück..muss aber sicher im Recht sein..
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #11 - 10.12.2010 um 13:44:04
 
hafen schrieb am 10.12.2010 um 13:42:31:
Ich sehe es auch so und habe immer wieder im Kontak mit der Dame von der Arge gestanden per email und per Telefon.. Aber wenn die mir jetzt so kommt ist mein Latein am ende und sie wirkt jetzt auch schon genervt..Wenn ich sicher auf der rechtlichen Seite bin, schrecke ich nicht vorm klagen zurück..muss aber sicher im Recht sein..



Hat Deine Frau denn einen Antrag ausgefüllt und unterschrieben?

Telefonieren und E-Mails sind Zeitverschwendung. Deine Kontakte zu Ämtern spielen ebenfalls keine Rolle.
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hafen
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #12 - 10.12.2010 um 13:53:07
 
reinhard schrieb am 10.12.2010 um 13:44:04:
Hat Deine Frau denn einen Antrag ausgefüllt und unterschrieben?

Telefonieren und E-Mails sind Zeitverschwendung. Deine Kontakte zu Ämtern spielen ebenfalls keine Rolle.



Ich habe alles veranlasst und unterschrieben!! Es ist ja ein Antrag für unsere BG...ich habe alles nach besten Gewissen gemacht... siehe die Antwortschreiben der ARGE, daraus geht ja hervor,dass es Beantragt wurde..
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hafen
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Antwort #13 - 10.12.2010 um 14:19:03
 
Es kann doch nicht sein , dass die ARGE dein Eindruck erweckt, es sei alles Beantragt und jetzt wo es um die Wurst geht uns im Regen stehen lässt und uns einen Strick aus der Vorgehensweise dreht..Darum habe ich ja ständig nachgefragt und mich mit denen besprochen..Das kannst ja nicht sein... Wäre alles nur zum Vorteil der ARGE
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Antwort #14 - 10.12.2010 um 15:39:32
 
http://bundesrecht.juris.de/sgb_12/__18.html

Zitat:
(2) Wird einem nicht zuständigen Träger der Sozialhilfe oder einer nicht zuständigen Gemeinde im Einzelfall bekannt, dass Sozialhilfe beansprucht wird, so sind die darüber bekannten Umstände dem zuständigen Träger der Sozialhilfe oder der von ihm beauftragten Stelle unverzüglich mitzuteilen und vorhandene Unterlagen zu übersenden. Ergeben sich daraus die Voraussetzungen für die Leistung, setzt die Sozialhilfe zu dem nach Satz 1 maßgebenden Zeitpunkt ein.




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