Ja das sieht nicht gut aus für mich und meine Frau..
Ich hatte die ARGE über jeden Schritt den ich und meine Frau gemacht haben immer informiert... Start war, dass ich meinen Weiterbewilligungsantrag über SGB2 im Oktober zurückbekommen hatte mit der Bitte zu sagen, ob meine Frau am ersten November jetzt bei mir wohnt....Meine Antwort war Ja ab November ist Sie hier angemeldet und wir bemühen uns um einen Aufenthaltstitel. Dann bekam ich Aufgrund, dass meine Frau jetzt bei mir wohnt sofort eine Leistungskürzung mit der Begründung.."Nach Ihren eigenen Angaben zieht Ihre Ehefrau zum 01.11.2010 zu Ihnen.Ab November erhalten Sie daher den Regelsatz für Partner und die Hälfte der anfallenden Unterkunftskosten. Für Frau XXXX könne noch keine Leistung bewilligt werden, da uns folgende Unterlagen bisher nicht vorliegen.
-Anmeldebestätigung der Stadt Flensburg
- Aufenthaltserlaubnis
-Nachweis über die Krankenversicherung
- Bescheinigung über die Aufnahme bei der Rentenversicherung.
Sobald uns die Unterlagen vollständig vorliegen, können wir ab November eine erneute Berechnung der Leistunge vornehmen.
Natürlich haben wir umgehend alle Unterlagen eingereicht erst die bekommene Fiktionsbescheinigung und natürlich auch alle anderen Unterlagen.. dann haben wir den Brief bekommen den ich dir das letzte mal hier gepostet hatte „
Hier mal der genau Text aus dem Brief ..vom 03.12.2010 der ARGE
Folgendes können wir ihnen zum aktuellen Sachstand für die Beantragung der Leistungen nach dem SGBII für Frau XXXX mitteilen: Gemäß §7 Abs. 1 Satz 2 Nr.1 SGBII greift für die ersten drei Monate nach Einreise ein Leistungsausschluss nach dem SGBII.
Dann habe ich sofort die zuständige Person bei der ARGE angerufen und gefragt was wir denn beantragen können da mit 463€ nicht gut zu leben ist.. Dann sagte man mir " Ich müsste mal bei der Ausländerbehörde fragen ob wir nicht Asylgeld bekommen könnten" Ich sagte dann kommt nicht in Frage da meine Frau kein Asylant sei...
Was können wir machen oder beantragen?
Jetzt haben wir
gestern den Aufenthaltstitel bekommen und sofort bei der Arge kopieren lassen und dort abgegeben mit dem Hinweis doch bitte SGBXII ersatzweise für die ersten 3 Monate für meine Frau zu gewähren da ja eine 3 Monatsfrist für SGB2 besteht...
Heute ruft sie mich an und sagt .. wir hätten einen Antrag beim Rathaus auf
SGB XII stellen müssen.. Auf mein Hinweis, dass sie den Antrag von unserer Bedarfstgemeinschaft hätte weiterleiten müssen sagte Sie... Was hätte ich denn weiterleiten können?? Die Fiktionsbescheinigung?? fragte sie.
Der Antrag war nicht formell sagt sie und hat aufgelegt..
Bitte hilft mir...Ich bekomme echt Panik jetzt..
Haben wir uns falsch verhalten? Wenn die Arge meinen anspruch auf weiterbewilligung SGB 2 prüft und dann den Antrag wieder zurück sendet weil Sie wissen wollen was nun am 01.November mit ,meiner Frau ist...zählt das dann nicht als Formeller Antrag für unsere BG??
Jetzt kommt gerade meine Frau mit der Post und siehe da...
Wir nehmen Bezug auf ihr mail vom 06.12.2010
Wie Ihnen bereits telefonisch zugesichert, haben wir alle bestehenden Möglichkeiten ausgeschöpft.Wir verweisen hier nochmals auf unser Schreiben vom 03.12.2010
Sie haben bei uns keinen formellen Antrag auf Leistung für Ihre Frau gestellt, den wir hätten weiterleiten können. Ein Anspruch auf Leistungen nach dem
SGB XII bestehen unseres Wissens nach nicht. Es bleibt Ihnen troz alledem selbstverständlich unbenommen einen Antrag auf Leistungen nach dem SGBXII beim entsprechenden Leistungsträger zu stellen..
Für eventuelle Rückfragen stehen wir Ihnen gerne telefonisch .....
nun bin ich platt.. HILFEEEE
Jetzt habe ich sofort beim Rathaus angerufen und nachgefragt wegen SGB XII und man sagte mir meine Frau hätte nur anrecht wenn Sie weniger als 3 Stunden arbeiten kann...ich müsste das mit der ARGE regeln...