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Kind in Pakistan geboren wer kann helfen (Gelesen: 2.064 mal)
tani1980
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05.12.2010 um 00:57:04
 
Hi, ich habe einige Fragen und zwar geht es um folgendes.
Ich bin nach Pakistan gereist dann gab es komplikationnen in der schwangerschaft und ich hatte vorzeitige wehen.Der arzt sagte mir ich könne nicht mehr nach Deutschland reisen um mein Baby in Deutschland auf die Welt zu bingen.So hatte ich keine Wahl und mein Baby wurde in Pakistan geboren.Tja und nun fangen die probeme an.Ich musste ohne mein Baby nach Deutschland zurück reisen weil ich vom Vater eine Einverständniserklärung brauchte.Dann habe ich auch noch meinen Reisepass verloren.(Über expressantrag wieder einen neuen bekommen)Nun ist meine Frage wie kann ich das ganze beschleinigen das ich evtl Weihnachten mit meinem Baby und meiner Familie verbingen kann?Welches Verfahren muss ich durch laufen?

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Antwort #1 - 05.12.2010 um 01:07:26
 
Du kannst die Ausreise wahrscheinlich nur beschleunigen, in dem Du das tust, was die pakistanischen Behörden von dir verlangen...

Btw ... das hat wohl nix mit "Personenstandsrecht" zu tun.
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Antwort #2 - 05.12.2010 um 02:41:24
 
Du bist Deutsche Staatsangehörige, Dein Kind somit seit Geburt zumindest auch Deutsch, ob Kind weitere StA hat ..

Kind braucht zum Reisen Pass, einen Pass kannst Du bei der Deutschen Botschaft erhalten..

den deutschen Pass für Dein Baby kannst - falls du das alleinige Sorgerecht hast --  Du alleine beantragen, ansonsten brauchst Du Zustimmung/Einverständnis des anderen personensorgeberechtigten Elternteiles (Kindesvaters)..

Die Deutsche Botschaft sollte mit Rat/Tipps und Hilfe zur Seite stehen..
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Blaise
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Antwort #3 - 05.12.2010 um 09:06:30
 
Hallo Einbeck,

wenn ich mich recht erinnere, ist die Themenstarterin mit einem pakistanischen Staatsangehörigen verheiratet (das war das Thema mit der "Handschuhehe" in Pakistan).

Dann könnte die Passbeschaffung nicht ganz so einfach sein, da beide Elternteile sorgeberechtigt sind (wie das Sorgerecht in Pakistan geregelt ist, müsste ich erst mal nachschlagen). Die pakistanischen Behörden werden das Kind wohl als Inländer behandeln und ich fürchte, dass deshalb eine Erlaubnis für die Ausreise vorgelegt werden muss.

Grüße

Blaise
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Antwort #4 - 05.12.2010 um 10:09:59
 
Blaise schrieb am 05.12.2010 um 01:07:26:
Btw ... das hat wohl nix mit "Personenstandsrecht" zu tun. 


Richtig - deshalb habe ich verschoben. War nur selbst nicht ganz sicher wohin ...   unentschlossen  - neben Passangelegenheiten sind ja offensichtlich auch andere Fragen betroffen. Daher habe ich als "Kompromisss" das Unterforum "sonstiges... " gewählt.


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