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Dominikanerin mit Kind holen (Gelesen: 8.059 mal)
Eduard
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Laie, denkt manchmal etwas
quer


Beiträge: 1.796

Deutschland, Bayern, Germany
Deutschland
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutscher
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Antwort #30 - 28.03.2011 um 09:50:48
 
Erlanger27 schrieb am 27.03.2011 um 23:13:33:
Hallo nochmal, muss ich eigentlich auf der Geburtsurkunde als Vater vermerkt sein für die Vaterschaftsanerkennung bei der Botschaft?


Nein.

Aber was anderes, was bis jetzt nicht erwähnt wurde und vielleicht erwähnt werden sollte, wenn ich z. B. das hier lese:

Zitat:
also ich gehe mit der vom jugendamt ausgestellten Vaterschaftsanerkennung auf die Botschaft mit ihr vorort



Damit die Vaterschaftsanerkennung rechtlich wirksam wird, muss die Mutter zustimmen und zwar in öffentlich beurkundeter Form. Einfach mal eben zum Jugendamt gehen, etwas unterschreiben und schon bist Du der rechtliche Vater, das klappt so nicht. Wenn Ihr beide zur Botschaft geht, müsste das funktionieren. Du solltest aber sicherheitshalber vorher klären, ob ein Dolmetscher erforderlich ist. Sie muss dort immerhin eine eine deutschsprachige Urkunde unterschreiben.
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