Erlanger27 schrieb am 30.12.2010 um 19:41:22:wie erhält meine freundin denn die
AE?
also ich gehe mit der vom jugendamt ausgestellten Vaterschaftsanerkennung auf die Botschaft mit ihr vorort und sie bekommt dann die
AE oder muss ein ganz normales visum beantragt werden und die
AE stellt dann mein Ausländeramt aus?
Nachdem die ganze Vaterschaftsgeschichte geklärt ist und du der deutsche rechtliche Vater des Kindes bist, geht deine Freunding zur Botschaft und beantragt die Familienzusammenführung zum deutschen Kind. Da dieses ja schlecht ohne die Mutter vorausreisen und hier einen Wohnsitz nehmen kann, dürfen Mutter und Kind gleichzeitig einreisen. Eine Sicherung des
LU ist hierfür nicht nötig, ebensowenig wie der Sprachnachweis
A1.
Als (alleinige) Sorgeberechtigte des anderen Kindes beantragt deine Freundin im Namen des Kindes wiederum die Familienzusammenführung zur (demnächst) in Deutschland lebenden Mutter. Hierfür muss der
LU nachhaltig gesichert sein, und wie das in eurem Fall genau funktioniert, weiß ich nicht, wahrscheinlich wie oben geschrieben über eine
VE deinerseits.
Mit diesen Visa zur
FZF reisen alle ein, bei der
ABH vor Ort wird dann die
AE ausgestellt.
Was genau dir da alles "passieren" kann, kann ich dir nicht genau sagen. Ich halte es aber durchaus für möglich, dass du, im Falle einer Trennung, weiterhin für alle drei den
LU sichern musst, wenn die Mutter es nicht aus eigenen Mitteln kann. Die
AE des Kindes wird nämlich das Vermerk enthalten, dass sie erlischt, wenn Sozialleistungen bezogen werden.