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Dominikanerin mit Kind holen (Gelesen: 8.069 mal)
Erlanger25
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #15 - 15.12.2010 um 20:35:06
 
erstmal danke für all die antworten.

wie sieht es denn rechtlich aus?

ich erkenne die vaterschaft an, sie bekommt die ae und hat noch ein kind mit 1,5 jahren. darf dieses kind mit, welches nicht von mir ist, oder nur wenn ich auch dafür die vaterschaft anerkenne?

wenn das ganze nicht klappen sollte und die frau will unverheiratet mit beiden kindern zurück. was koennte auf mich zukommen?

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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #16 - 15.12.2010 um 20:56:51
 
Erlanger25 schrieb am 15.12.2010 um 20:35:06:
ich erkenne die vaterschaft an, sie bekommt die ae und hat noch ein kind mit 1,5 jahren. darf dieses kind mit, welches nicht von mir ist, oder nur wenn ich auch dafür die vaterschaft anerkenne?


Ja. Es ist das minderjährige ausländische Kind einer Ausländerin. Es muss ein Visum beantragen, und sie muss den Lebensunterhalt sichern – durch eigene Arbeit oder eine VE (Garantie), zum Beispiel von Dir. Das Kind darf nur kommen, wenn zu erwarten ist, dass es den (deutschen) Staat nichts kostet.


Zitat:
wenn das ganze nicht klappen sollte und die frau will unverheiratet mit beiden kindern zurück. was koennte auf mich zukommen?


Du bist zum Unterhalt Deines Kindes verpflichtet, sie hätte vermutlich Schwierigkeiten es durchzusetzen.

Wenn das Kind deutsch ist (nach Deiner Anerkennung), kann die Mutter auch getrennt von Dir mit dem deutschen Kind hier zusammen leben. Das Kind darf ja frei reisen.
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Erlanger25
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #17 - 15.12.2010 um 21:14:57
 
ich muesste aber dann nur für den unterhalt des kindes aufkommen, oder?
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Erlanger27
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #18 - 30.12.2010 um 19:32:33
 
Ok dann hole ich mir auch noch eine Verpflichtungserklärung für ihr Kind, aber welches Visum beantrage ich dann für das Kind. Meine Freundin hat ja dann erstmal eine AE, aber wie lange darf das 1,5 jährige Kind bleiben. Nur Besuchervisum 90 Tage, oder länger?
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Erlanger27
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #19 - 30.12.2010 um 19:41:22
 
wie erhält meine freundin denn die AE?

also ich gehe mit der vom jugendamt ausgestellten Vaterschaftsanerkennung auf die Botschaft mit ihr vorort und sie bekommt dann die AE oder muss ein ganz normales visum beantragt werden und die AE stellt dann mein Ausländeramt aus?
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Mutly
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #20 - 30.12.2010 um 20:01:31
 
Deine Freundin und das nichtdeutsche Kind bekommen ein Einreisevisum. Es ist kein ganz normales Visum (Besuchervisum) sondern ein Visum zwecks Familienzusammenführung. Es ist in der Regel drei Monate gültig. Damit können deine Freundin und ihr Kind einreisen. Dann gehen sie während das Visum gültig ist zur Ausländerbehörde vor Ort und beantragen dort eine AE, die von dieser Behörde ausgestellt wird.
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stefo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #21 - 30.12.2010 um 20:04:58
 
Erlanger27 schrieb am 30.12.2010 um 19:41:22:
wie erhält meine freundin denn die AE?

also ich gehe mit der vom jugendamt ausgestellten Vaterschaftsanerkennung auf die Botschaft mit ihr vorort und sie bekommt dann die AE oder muss ein ganz normales visum beantragt werden und die AE stellt dann mein Ausländeramt aus?


Nachdem die ganze Vaterschaftsgeschichte geklärt ist und du der deutsche rechtliche Vater des Kindes bist, geht deine Freunding zur Botschaft und beantragt die Familienzusammenführung zum deutschen Kind. Da dieses ja schlecht ohne die Mutter vorausreisen und hier einen Wohnsitz nehmen kann, dürfen Mutter und Kind gleichzeitig einreisen. Eine Sicherung des LU ist hierfür nicht nötig, ebensowenig wie der Sprachnachweis A1.

Als (alleinige) Sorgeberechtigte des anderen Kindes beantragt deine Freundin im Namen des Kindes wiederum die Familienzusammenführung zur (demnächst) in Deutschland lebenden Mutter. Hierfür muss der LU nachhaltig gesichert sein, und wie das in eurem Fall genau funktioniert, weiß ich nicht, wahrscheinlich wie oben geschrieben über eine VE deinerseits.

Mit diesen Visa zur FZF reisen alle ein, bei der ABH vor Ort wird dann die AE ausgestellt.

Was genau dir da alles "passieren" kann, kann ich dir nicht genau sagen. Ich halte es aber durchaus für möglich, dass du, im Falle einer Trennung, weiterhin für alle drei den LU sichern musst, wenn die Mutter es nicht aus eigenen Mitteln kann. Die AE des Kindes wird nämlich das Vermerk enthalten, dass sie erlischt, wenn Sozialleistungen bezogen werden.
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Erlanger27
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #22 - 30.12.2010 um 20:08:42
 
jezt ist alles klar. danke!
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Muleta
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #23 - 31.12.2010 um 00:36:44
 
Erlanger27 schrieb am 30.12.2010 um 20:08:42:
jezt ist alles klar. danke!


da bin ich mir nicht so sicher: die KiMu muss für das erste Kind die Alleinsorge betreffend das Aufenthaltsbestimmungsrecht haben. Das ist in den allermeisten Fällen die größte Hürde.

Eine bloße Einverständniserklärung des KiVa genügt (normalerweise) nicht.

Muleta
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Antwort #24 - 31.01.2011 um 19:53:29
 
stefo schrieb am 30.12.2010 um 20:04:58:
Nachdem die ganze Vaterschaftsgeschichte geklärt ist und du der deutsche rechtliche Vater des Kindes bist, geht deine Freunding zur Botschaft und beantragt die Familienzusammenführung zum deutschen Kind. Da dieses ja schlecht ohne die Mutter vorausreisen und hier einen Wohnsitz nehmen kann, dürfen Mutter und Kind gleichzeitig einreisen. Eine Sicherung des LU ist hierfür nicht nötig, ebensowenig wie der Sprachnachweis A1.

Als (alleinige) Sorgeberechtigte des anderen Kindes beantragt deine Freundin im Namen des Kindes wiederum die Familienzusammenführung zur (demnächst) in Deutschland lebenden Mutter. Hierfür muss der LU nachhaltig gesichert sein, und wie das in eurem Fall genau funktioniert, weiß ich nicht, wahrscheinlich wie oben geschrieben über eine VE deinerseits. 


langsam wirds ernst und ich habe von der botschaft mitgeteilt bekommen, dass ich direkt im konsulat in der domrep die vaterschaft anerkennen kann.

Kann ich dann auch am gleichen Tag die beiden Visa für FZF beantragen oder wird meine Vaterschaftsanerkennung noch irgendwie in Deutschland bearbeitet?
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Antwort #25 - 01.02.2011 um 09:04:43
 
normalerweise brauchst du einen Termin für die Visaantragstellung. Schreibe einfach der AV, dass du am Tag der Vaterschaftsanerkennung auch gleich den Antrag auf ein nationales Visum für Frau mit Kinder stellen möchtest und bittest um einen Termin am gleichen Tag.

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Antwort #26 - 03.02.2011 um 18:35:45
 
Welches Formular für FZF auf: http://www.santo-domingo.diplo.de/Vertretung/santodomingo/de/04__Konsularabteilu...

Freundin zur Botschaft und beantragt die Familienzusammenführung zum deutschen Kind.

Als (alleinige) Sorgeberechtigte des anderen Kindes beantragt deine Freundin im Namen des Kindes wiederum die Familienzusammenführung zur (demnächst) in Deutschland lebenden Mutter.

-> muss dann für beide jeweils dieses Formular ausgefüllt werden?

Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis (Aufenthalt von mehr als 90 Tagen/Arbeitsaufnahme) / Solicitud de permiso de residencia (estancia por mas de 90 dias/para trabajar) [pdf, 325,89k]
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Antwort #27 - 04.02.2011 um 15:59:58
 
Und welches Merkblatt man verwenden soll ist mir auch nicht ganz klar.

Auf alle Fälle dokumentiere ich den ganzen Prozess mal mit und werde dann eine Doku zur Verfügung stellen  Laut lachend
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Antwort #28 - 09.02.2011 um 17:36:44
 
Kann mir keiner helfen?
Mir ist nicht klar welches Merkblatt zu beachten ist.
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Antwort #29 - 27.03.2011 um 23:13:33
 
Hallo nochmal, muss ich eigentlich auf der Geburtsurkunde als Vater vermerkt sein für die Vaterschaftsanerkennung bei der Botschaft?
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