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Dominikanerin mit Kind holen (Gelesen: 7.725 mal)
Erlanger25
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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03.12.2010 um 14:12:15
 
Hallo erstmal zusammen,

ich habe mich schon weitesgehend belesen hätte aber noch eine spezielle Frage und hoffe auf ein paar Tips

Meine Freundin 26 Jahre war 2010 schon 10 Wochen mit einem Besuchervisum bei mir in Deutschland.
Sie hat ein Kind 2 Jahre und bekommt im März eines von mir.

Ist es korrekt, dass wenn ich mein Kind zu mir holen möchte auch meine Freundin, ohne Heirat, ein Bleiberrecht erhält?

Besteht die Möglichkeit vorerst ohne Heirat auch das erste Kind mit zuholen?
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Mutly
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 03.12.2010 um 14:20:55
 
Wenn eine Vaterschaftsanerkennung vorliegt, ist dein Kind Deutscher. Wenn auch das geteilte Sorgerecht vorliegt, kann die Mutter dadurch eine AE bekommen. Ihr müsst nicht heiraten.

Damit ihr anderes Kind eine AE bekommen kann muss die Mutter eine AE haben oder gleichzeitig beantragen und der LU muss sichergestellt sein, ferner muss das Kind sein Heimatland verlassen dürfen (das kommt darauf an, ob die Zustimmung des Vaters und/oder des dortigen Familiengerichts nötig ist).

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Erlanger25
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 03.12.2010 um 14:26:05
 
danke für die superschnelle antwort
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Erlanger25
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 04.12.2010 um 23:22:16
 
Gibts dafür vlt. irgendeinen Leitfaden oder anderen Thread. Hab hier nichts gefunden
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Mutly
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 05.12.2010 um 13:49:25
 
Siehe §28 AufenthG (Abkürzung anklicken), die Verwaltungsvorschriften sind dort auch verlinkt.

Suche im Forum nach "Familienzusammenführung zum deutschen Kind", "FZF zum deutschen Kind", dazu gibt es einige Themen, auch über die Möglichkeit der FZF zum ungeborenen Kind. Zwar sind Fälle oft verschieden, aber für dich teilweise interessante Infos gibt es z.B. in den Beiträgen von Schweitzer auf dieser Seite
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Erlanger25
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 07.12.2010 um 10:31:16
 
Noch ne Frage zur Vaterschaftsanerkennung.

Normalerweise sollte ich schon der Vater sein, aber Vetrauen ist gut Kontrolle besser.

Was ist nun wenn ich die Vaterschaft vorab anerkenne und ich hole die beiden nach Deutschland, mache den Test und ich bin es doch nicht. Komme ich dann aus der Nummer wieder raus?
Oder sollte ich den Test doch in der Domrep machen und dann erst anerkennen?
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burma
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 07.12.2010 um 10:39:50
 
Erlanger25 schrieb am 07.12.2010 um 10:31:16:
und ich hole die beiden nach Deutschland, mache den Test und ich bin es doch nicht. Komme ich dann aus der Nummer wieder raus?


Du solltest Dir schon sicher sein, ob Du das willst und ob Du der Vater bist. Wenn nicht, dann solltest Du aufgrund dieses Sachverhaltes die Sache ganz sein lassen.  Augenrollen
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Erlanger25
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Antwort #7 - 07.12.2010 um 11:18:51
 
Die Wahrscheinlichkeit, dass ich es bin liegt bei 99% oder sie hat in drei Tagen ohne mich irgendwas angestellt.

Es geht hier rein darum wie es rechtlich ist. Also einmal Vaterschaft anerkannt - dann immer Vater?
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reinhard
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Antwort #8 - 07.12.2010 um 12:44:00
 
Erlanger25 schrieb am 07.12.2010 um 11:18:51:
Also einmal Vaterschaft anerkannt - dann immer Vater?


Natürlich kannst Du die Vaterschaft anfechten – vor Gericht und innerhalb von zwei Jahren nach Erhalt der Information, die Dich zur Anfechtung bewegen.

Ein "heimlicher" Vaterschaftstest wird vom Gericht nicht zugelassen. Außerdem ist die biologische Vaterschaft nicht immer entscheidend, Du kannst schließlich auch die Vaterschaft für ein Kind anerkennen, das Du nicht gezeugt hast, für das Du aber Verantwortung übernehmen willst.

Überleg es Dir vorher. Eine Anfechtung ist nicht einfach, Du solltest in diesem Falle rechtzeitig anwaltliche Hilfe suchen (und bezahlen).
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Alacrity
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #9 - 08.12.2010 um 20:16:26
 
Die Behörde könnte auch auf die Idee kommen die Vaterschaft selbst anzufechten, wenn Ihr nicht verheiratet seid.

Eine Lösung ist auch ein pränataler Vaterschaftstest durch Analyse des Blutes der Mutter. Der ist möglich, weil sich im Blut der Mutter Zellen des Fötus befinden.
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Muleta
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Antwort #10 - 08.12.2010 um 20:46:37
 
reinhard schrieb am 07.12.2010 um 12:44:00:
Eine Anfechtung ist nicht einfach, 


das sehe ich nicht (mehr) so: der Vater hat einen Anspruch auf Durchführung eines "verdachtsunabhängigen" DNA-Tests und wenn der Negativ ausfällt kann er die VA auch problemlos und mit Erfolg anfechten. Das ist inzwischen alles recht überschaubar.

Alacrity schrieb am 08.12.2010 um 20:16:26:
Die Behörde könnte auch auf die Idee kommen die Vaterschaft selbst anzufechten, wenn Ihr nicht verheiratet seid.


wenn in häuslicher Gemeinschaft gelebt wird (und das hat der TS offensichtlich vor), dann kann die Behörde nicht anfechten. Das ist völlig abwegig.

Alacrity schrieb am 08.12.2010 um 20:16:26:
Eine Lösung ist auch ein pränataler Vaterschaftstest durch Analyse des Blutes der Mutter. Der ist möglich, weil sich im Blut der Mutter Zellen des Fötus befinden.


Das ist in dieser Konstellation (zumindest in Deutschland) rechtlich nicht möglich.

Und die Sache mit Zellen des Fötus im Blut der Mutter... blühende Phantasie...

vgl. z.B. http://de.wikipedia.org/wiki/Pränataler_Vaterschaftstest

Muleta
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Alacrity
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Antwort #11 - 08.12.2010 um 22:02:35
 
Muleta schrieb am 08.12.2010 um 20:46:37:
Das [pränataler Vaterschaftstest] ist in dieser Konstellation (zumindest in Deutschland) rechtlich nicht möglich.
Natürlich würde der Test nur Sinn haben vor der Vaterschaftsanerkennung und zu dem Zeitpunkt wäre die Mutter noch nicht in Deutschland.Muleta schrieb am 08.12.2010 um 20:46:37:
Und die Sache mit Zellen des Fötus im Blut der Mutter... blühende Phantasie...

Doch das geht schon, mehrere Labore bieten es an. Es gibt zwar kleine Probleme mit der Sensitivität, weil die Menge an DNA klein ist, aber dafür gibt es praktisch keine Typ 1 Fehler, d.h., wenn der Test sagt, das Subjekt ist der Vater, dann kann er davon ausgehen, dass er es ist.
z.B.

***


Also, Test Kit bestellen, mit Kreditkarte zahlen, Arzt des Vertrauens die Probe nehmen lassen, zurückschicken und Ergebnis bekommen.

Änderung:
***

die "Geeignetheit" dieser Laborempfehlungen können wir
nicht checken... und daher bleibt das unsichtbar.

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« Zuletzt geändert: 09.12.2010 um 00:09:48 von N/V »  
 
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Muleta
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Antwort #12 - 09.12.2010 um 00:31:03
 
Alacrity schrieb am 08.12.2010 um 22:02:35:
Doch das geht schon, mehrere Labore bieten es an. Es gibt zwar kleine Probleme mit der Sensitivität, weil die Menge an DNA klein ist, aber dafür gibt es praktisch keine Typ 1 Fehler, d.h., wenn der Test sagt, das Subjekt ist der Vater, dann kann er davon ausgehen, dass er es ist.


ok, überzeugt. Ich hielt das für völlig ausgeschlossen, aber es gibt offensichtlich seriöse Quellen, die das bestätigen:

http://books.google.de/books?id=ew2Bu_TG32IC&lpg=PA159&ots=ywdSnn9ktu&dq=fetale%...

Im Gendiagnostikgesetz wurde diese Möglichkeit vermutlich noch nicht erkannt, so dass dies auch ein Grund für § 17 Abs. 6 GenDG in der heutigen Fassung ist. Allerdings geht es in diesem Gesetz nicht nur um den Schutz des ungeborenen Kindes , sondern auch um ethische Fragen.

Die Veranlassung eines solchen Tests stellt zumindest für den (potentiellen) Kindesvater m.E. aber dennoch eine Straftat nach § 25 Abs. 1 Nr. 3 GenDG dar. Insofern kann dazu nicht geraten werden.

Muleta
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Antwort #13 - 13.12.2010 um 21:24:19
 
Wie erfolgt die Vaterschaftsanerkennung und wie komme ich zum geteilten Sorgerecht mit einer Dominikanerin?

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Antwort #14 - 14.12.2010 um 01:01:19
 
Erlanger25 schrieb am 13.12.2010 um 21:24:19:
Wie erfolgt die Vaterschaftsanerkennung


Bei der deutschen Botschaft, bzw. erst fragen, ob eine Vaterschaftsanerkennung/-vermutung nach dominikanischem Recht anerkannt wird (z.B. dort bist du der rechtliche Vater wenn dein Name in der Geburtsurkunde steht, wofür oft die Zustimmung der Mutter nötig ist).

Erlanger25 schrieb am 13.12.2010 um 21:24:19:
und wie komme ich zum geteilten Sorgerecht mit einer Dominikanerin?


Entschuldigung. Oben hatte ich geschrieben, dass das geteilte Sorgerecht nötig wäre. Das stimmt so einfach gesagt nicht. Die Person, die den Antrag stellt, muss sorgeberechtigt sein, und deine Freundin ist als Mutter von Rechts wegen sorgeberechtigt.

Nötig ist also nur dass deine Vaterschaft feststeht, damit das Kind deutscher Staatsangehöriger ist.

(In umgekehrten Fällen, die Mutter ist Deutsche und der Vater ist Ausländer, muss der Vater das Sorgerecht haben, was nur automatisch der Fall ist, wenn er mit der Mutter verheiratet ist. Sonst muss in solchen Fällen das geteilte Sorgerecht vorliegen.)


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