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Namensführung (Gelesen: 2.516 mal)
Themen Beschreibung: deutsch-kubanisch
juanito
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02.12.2010 um 23:55:17
 
Hallo, ich habe meine Cubanita 2006 in Kuba geheiratet. Einen gemeinsamen Ehenamen haben wir bisher nicht gewählt, das ist in Kuba auch nicht möglich.

Die Konstellation ist so (Namen geändert):

Ich, Deutscher: Martin Meier (Vorname, Nachname)
Sie, Kubanerin: Patricia Perez Lopez (Vorname, erster Nachname, zweiter Nachname)

Jetzt wollen wir aber einen Ehenamen führen. Und zwar so, dass sie nicht bzw. möglichst wenig von hinkender Namensführung betroffen ist, und ich meinem Geburtsnamen ihren Namen anhänge.

Ich habe dazu dem Standesamt per Email geschrieben, dass ich meinen Namen in Martin Meier-Perez ändern möchte und meine Frau ihren Namen so wie bisher weiterführen möchte. Und ich habe gefragt, was dazu nötig ist.

Die Antwort war knapp: "Sehr geehrter Herr ..., auf Ihre Anfrage teile ich mit, dass auf Grund § 1355 Abs. 4 S.2 BGB die Führung des Namens Meier-Perez ausgeschlossen ist. MfG ..."

Das schmeckt mir zwar nicht, aber Gesetz ist Gesetz.

Bevor ich jetzt dem Standesamt nochmal auf die Ketten gehe, frage ich Euch erstmal, welche Möglichkeiten wir haben.

1.) Wäre es möglich, dass wir ihren ersten Nachnamen Perez als Ehenamen wählen? Dann könnte ich Martin Meier-Perez heißen und sie hieße dann Patricia Perez. Dann fiele bei ihr nur der Lopez weg und die hinkende Namensführung wäre nicht so gravierend.

2.) Andere Idee: Wir wählen Meier-Perez als Familiennamen. Dann wären wir Martin und Patricia Meier-Perez.

Geht das? Und welche Dokumente müssten wir vorlegen?

Nr. 2 gefällt meiner Frau besser. Ich glaube sie mag mich. Smiley
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janetm
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Antwort #1 - 03.12.2010 um 01:51:14
 
juanito schrieb am 02.12.2010 um 23:55:17:
2.) Andere Idee: Wir wählen Meier-Perez als Familiennamen. Dann wären wir Martin und Patricia Meier-Perez. 


Das wird nicht funktionieren, der Ehename muss entweder der bisherige Name des Mannes oder der Frau sein, gemischt geht denke ich nicht.

"(2) Zum Ehenamen können die Ehegatten durch Erklärung gegenüber dem Standesamt den Geburtsnamen oder den zur Zeit der Erklärung über die Bestimmung des Ehenamens geführten Namen der Frau oder des Mannes bestimmen."

aus http://dejure.org/gesetze/BGB/1355.html

Evtl. könnt ihr auch Perez Lopez als Ehenamen wählen, bei deiner Frau würde sich dann gar nichts ändern und du kannst einen Namen zu deinem Meier hinzufügen. Beide geht nicht da es mehr als 2 insgesamt wären. Das wäre in etwa wie Möglichkeit 1, aber ganz ohne hinken. Ganz sicher bin ich mir dabei aber auch nicht, ob es wirklich möglich ist.

Viel Erfolg

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Richter
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Antwort #2 - 03.12.2010 um 08:01:41
 
janetm schrieb am 03.12.2010 um 01:51:14:
Evtl. könnt ihr auch Perez Lopez als Ehenamen wählen, bei deiner Frau würde sich dann gar nichts ändern und du kannst einen Namen zu deinem Meier hinzufügen.

Auch das funktioniert wegen § 1355 Abs. 4 Satz 2 BGB nicht. Ein mehrgliedriger Ehename kann nicht auseinander gepflückt werden.

Was aber funtkionieren dürfte, ist folgender Weg über § 1355 Abs. 4 Satz 3 BGB:
Ihr bestimmt "Meier" zum Ehenamen und deine Frau fügt einen ihrer Namen dem Ehenamen an. Dadurch könnte die Namensführung auch "Martin Meier" und "Patricia Meier-Perez" lauten.

Grundvoraussetzung ist, dass ihr nach Art. 10 Abs. 2 EGBGB deutsches Namensrecht wählt, aber das wird euch das Standesamt dann noch erläutern.

Gruß,
Richter
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"Zuweilen bedeutet eine gewährte Antwort, daß einem der Gegenstand der Frage genommen wird“, Douglas Adams
 
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juanito
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Antwort #3 - 03.12.2010 um 14:16:01
 
Richter schrieb am 03.12.2010 um 08:01:41:
Was aber funtkionieren dürfte, ist folgender Weg über § 1355 Abs. 4 Satz 3 BGB:
Ihr bestimmt "Meier" zum Ehenamen und deine Frau fügt einen ihrer Namen dem Ehenamen an. Dadurch könnte die Namensführung auch "Martin Meier" und "Patricia Meier-Perez" lauten.

Das wäre wohl die einzige praktikable Möglichkeit. Werden wir in Betracht ziehen.

Die andere noch denkbare Möglichkeit wäre "Perez Lopez" als Ehenamen zu wählen und nichts weiter dranzuhängen. Aber dann würde es bei mir gewaltig hinken und ggf. zu Problemen mit kubanischen Behörden führen (z.B. wenn ich ein Familienvisum beantrage)  Ärgerlich 

Ich habe auch nochmal Google befragt und einen interessanten Text gefunden:
www.standesbeamte-bayern.de/downloads/vogt_namensfuhrung_in_der_ehe.pdf

Seite 4 ff.:
Zitat:
Sofern für die Namensführung in der Ehe deutsches Recht zur Anwendung
kommt, kann nur noch der vollständige Geburtsnamen des spanischen bzw. peruani-
schen Ehegatten zum Ehenamen bestimmt werden. In diesen Fällen ist eine Hinzufü-
gungserklärung allerdings ausgeschlossen, da der Ehename aus mehreren Namen
besteht (§ 1355 Abs. 4 BGB)


Für andere Möglichkeiten gibt eben auch das kubanische Recht nichts her.
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