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Erstatte Strafanzeige beim Sachbearbeiter? (Gelesen: 2.427 mal)
Adrian_Pablow
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Erstatte Strafanzeige beim Sachbearbeiter?
02.12.2010 um 18:01:05
 
Hallo Guten Abend:

Hoffentlich ist der Beitrag hier richtig.

Wenn ein Ausländer, der zu Ausländerbehörde wegen Aufenthaltsverlängerung hinmuss, eine Strafanzeige gegen seine Täter erstattet, wird diese Strafanzeige bei dem Sachbearbeiter an dem Tag des Termins der Aufenthaltsverlängerung auf seinem Bildschirm oder in der Akte des Ausländers angezeigt?

Mal angenommen, der Ausländer erstattet am 03. 12. 2010 eine Strafnazeige und er muss am 15. 12. 2010 zur Ausländerbehörde für den Termin der Verlängerung. Wird diese Strafanzeige auf dem PC des Sachbearbeiters oder in der Akte des Ausländers angezeigt?

Noch mal zum Verstehen: hier ist nicht der Ausländer angezeigt, sondern der Ausländer zeigt seine Täter an.

Danke im Voraus
Adrian
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Muleta
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 02.12.2010 um 18:51:06
 
wenn Du so nebulös fragst, dann wirst Du keine brauchbaren Antworten kriegen. Ohne zu wissen, um was für eine Tat es geht, macht das keinen Sinn (wenn Du z.B. Deinen ABH-Sachbearbeiter wegen Betruges angezeigt hast, weil Du ihm Drogen verkauft hast und er die dann nicht bezahlen wollte, dann steht das wohl nicht auf seinem Bildschirm, könnte aber trotzdem bekannt sein...)

Jedenfalls ist die Erstattung einer Strafanzeige durch einen Ausländer kein Grund, ihm die Verlängerung seiner eigenen AE zu verwehren.

Muleta
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Adrian_Pablow
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 02.12.2010 um 19:09:00
 
Muleta schrieb am 02.12.2010 um 18:51:06:
wenn Du so nebulös fragst, dann wirst Du keine brauchbaren Antworten kriegen. Ohne zu wissen, um was für eine Tat es geht, macht das keinen Sinn (wenn Du z.B. Deinen ABH-Sachbearbeiter wegen Betruges angezeigt hast, weil Du ihm Drogen verkauft hast und er die dann nicht bezahlen wollte, dann steht das wohl nicht auf seinem Bildschirm, könnte aber trotzdem bekannt sein...)

Jedenfalls ist die Erstattung einer Strafanzeige durch einen Ausländer kein Grund, ihm die Verlängerung seiner eigenen AE zu verwehren.

Muleta



Hallo Muleta :
Danke für Antwort.
Die Strafanzeige würde sich nicht gegen ABH oder ihre Mitarbeiter richten, ganz im Gegenteil, da müsste man sich bedanken.

Es geht um andere Täter.

Die Frage war, wird die ABH oder der Sachbearbeiter sofort oder einige Tage später über z.B. elektronischen Wege informiert?

Wenn man eine Anzeige erstattet, dann prüft die Polizei die Identität des "Opfers", trägt die Polizei unter die Maske der Identität des Opfers die Strafanzeige in EDV, so dass die ABH davon informiert ist/wird?
Nur das war die Frage.
Danke
Gruss
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Muleta
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 02.12.2010 um 19:20:14
 
Adrian_Pablow schrieb am 02.12.2010 um 19:09:00:
Wenn man eine Anzeige erstattet, dann prüft die Polizei die Identität des "Opfers", trägt die Polizei unter die Maske der Identität des Opfers die Strafanzeige in EDV, so dass die ABH davon informiert ist/wird?


eine zielgerichtete Information der ABH über die Identität eines ausländischen Anzeigeerstatters durch die Ermittlungsbehörden darf gar nicht erfolgen. Es darf insofern auch nicht auf dem Bildschirm des Mitarbeiters stehen.

Wenn die beanzeigten Täter jedoch selbst Ausländer sind, dann wird die ABH über das Ermittlungsverfahren betreffend dieser Ausländer informiert (normalerweise per Brief und ohne Nennung des Anzeigenden). Insofern wäre es dann nicht ausgeschlossen, dass der Sachbearbeiter von der Anzeige schon Kenntnis hat und evtl. 1 und 1 zusammenzählt.

Muleta
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Adrian_Pablow
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 02.12.2010 um 19:23:47
 
Muleta schrieb am 02.12.2010 um 19:20:14:
eine zielgerichtete Information der ABH über die Identität eines ausländischen Anzeigeerstatters durch die Ermittlungsbehörden darf gar nicht erfolgen. Es darf insofern auch nicht auf dem Bildschirm des Mitarbeiters stehen.

Wenn die beanzeigten Täter jedoch selbst Ausländer sind, dann wird die ABH über das Ermittlungsverfahren betreffend dieser Ausländer informiert (normalerweise per Brief und ohne Nennung des Anzeigenden). Insofern wäre es dann nicht ausgeschlossen, dass der Sachbearbeiter von der Anzeige schon Kenntnis hat und evtl. 1 und 1 zusammenzählt.

Muleta


Hallo Muleta:
Der erste Teil der Antwort ist gut und er trifft in diesem Fall auch zu.

Die "Täter" sind nicht Ausländer, sondern Bundesdeutsche Parasiten.

In diesem Fall würde, wenn es dazu käme, ein Ausländer eine Strafanzeige gegen Deutsche Täter erstatten.

Gruss


=====

Muleta schrieb am 02.12.2010 um 19:20:14:
eine zielgerichtete Information der ABH über die Identität eines ausländischen Anzeigeerstatters durch die Ermittlungsbehörden darf gar nicht erfolgen. Es darf insofern auch nicht auf dem Bildschirm des Mitarbeiters stehen.


Muleta


Ich versuche es vielleicht korrigieren, so wie du es meintest:

eine zielgerichtete Information
an die
ABH über die Identität eines ausländischen Anzeigeerstatters durch die Ermittlungsbehörden darf gar nicht erfolgen. Es darf insofern auch nicht auf dem Bildschirm des Mitarbeiters stehen.
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« Zuletzt geändert: 02.12.2010 um 19:34:15 von Daddy »  
 
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Antwort #5 - 02.12.2010 um 19:38:07
 
HI...

1. Folgepost angefügt (man hat 15 Minuten Zeit ein abgegebenes Post zu ändern)...

2. Solltest du so langsam Butter bei die Fische tun...

Adrian_Pablow schrieb am 02.12.2010 um 19:23:47:
Die "Täter" sind nicht Ausländer, sondern Bundesdeutsche Parasiten.

Derartige Aussagen könnten leicht fehlinterpretiert werden... mal davon abgesehen, dass eine solche Wortwahl hier im Board nicht gern gesehen wird!
Ich schlage vor, du zügelst dich ein wenig und beschränkst dich auf die Fakten!

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Adrian_Pablow
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Erstatte Strafanzeige beim Sachbearbeiter?
Antwort #6 - 02.12.2010 um 19:41:00
 
Daddy schrieb am 02.12.2010 um 19:38:07:
HI...

1. Folgepost angefügt (man hat 15 Minuten Zeit ein abgegebenes Post zu ändern)...

2. Solltest du so langsam Butter bei die Fische tun...

Derartige Aussagen könnten leicht fehlinterpretiert werden... mal davon abgesehen, dass eine solche Wortwahl hier im Board nicht gern gesehen wird!
Ich schlage vor, du zügelst dich ein wenig und beschränkst dich auf die Fakten!

Daddy




Hallo  Daddy:

Stimmt. Du hast Recht. Die Wortwahl war falsch und nicht angemessen, sowohl das 1. als auch das 2. Wort.
Ich nehme es trotzdem zurück, obwohl man es nicht mehr ändern kann.

Gruss
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Antwort #7 - 02.12.2010 um 20:43:51
 
Solltest bedenken das eine Anzeige eine Gegenanzeige zur Folge haben könnte, was u.U. dazu führen kann dass die Entscheidung über den Antrag bis zum Abschluss des Verfahrens ausgesetzt wird (§79 Abs. 2), aber bei so wenig Fakten kann man da nichtmal spekulieren.
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Adrian_Pablow
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Antwort #8 - 02.12.2010 um 20:55:59
 
maki schrieb am 02.12.2010 um 20:43:51:
Solltest bedenken das eine Anzeige eine Gegenanzeige zur Folge haben könnte, was u.U. dazu führen kann dass die Entscheidung über den Antrag bis zum Abschluss des Verfahrens ausgesetzt wird (§79 Abs. 2), aber bei so wenig Fakten kann man da nichtmal spekulieren.


Hallo: Danke für antwort.
Das ist klar. Die Frage war nur....
Gruss
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