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Familienname (Gelesen: 1.776 mal)
FrankS
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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29.11.2010 um 22:02:49
 
Guten Abend zusammen,

meine Frau kommt aus Russland und wir sind seit 2008 verheiratet. Sie hat einen Sohn, der heute 18 Jahre ist und bei uns lebt. Meine Frau hat meinen Namen angenommen und nun möchten wir, dass auch Ihr Sohn unseren Familiennamen annimmt. Recheren bei der russischen Botschaft sowie bei unserem Standesamt haben zu keinem Ergebnis geführt, vllt kann uns jemand helfen zu diesem Thema. Vielen Dank!

Herzliche  Grüße Frank
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Petersburger
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 30.11.2010 um 06:14:55
 
Wenn Dein Stiefsohn russischer Staatsangehöriger ist, kann er in RUS jederzeit eine Namenänderung durchführen.

Zu jedem beliebigem Namen - auch zu Deinem.
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FrankS
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 30.11.2010 um 20:21:31
 
Hallo Petersburger,

vielen Dank für Deine schnelle Antwort. Somit muss mein Stiefsohn nach Russland reisen und dort die Namensänderung beantragen. Wenn es nun mein Familienname sein werden soll, muss ich sicherlich gleichfalls anwesend sein, oder? Entschuldigt bitte meine recht unqualifizierten Fragen, denn zu diesem Thema habe ich keine fundierten Antworten bei den Behörden oder im I-Net gefunden.

Herzliche Grüße Frank
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erne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 30.11.2010 um 22:07:55
 
FrankS schrieb am 30.11.2010 um 20:21:31:
nach Russland reisen und dort die Namensänderung beantragen. Wenn es nun mein Familienname sein werden so

du solltest dabei beachten, dass dein Stiefsohn in Rus einen Namen in russischer Schreibweise (also mit kyrillischen Buchstaben) annehmen muss. Die Transliteration in die lat. Schrift kann dann schon Überraschungen bringen. Also vorher beachten.
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Petersburger
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 01.12.2010 um 07:49:25
 
FrankS schrieb am 30.11.2010 um 20:21:31:
muss ich sicherlich gleichfalls anwesend sein, oder?

Nein.

Welchen Namen sich der Änderungswillige aussucht und warum interessiert hier niemanden.

Die von erne aufgeworfene Transliterationsproblematik gilt für alle Fälle, wo Russen deutsche Namen annehmen - also auch für des FrankS' Ehefrau.

Die Behörden mit ständigem Ausländerkontakt kennen das Problem und leben schon seit Jahren damit.
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FrankS
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #5 - 01.12.2010 um 19:16:47
 
erne schrieb am 30.11.2010 um 22:07:55:
Die Transliteration in die lat. Schrift kann dann schon Überraschungen bringen.


Vielen Dank für die Info. Das Thema mit der Transliteration haben  wir schon hinter uns und es funktioniert. Begonnen hat es mit den Dokumenten für die Eheschließung und geendet mit der Heiratsurkunde, aber dies ist eine andere Geschichte und zum Glück mit positiven Ende.

Herzliche Grüße Frank

Tippi Änderung:
Ich füge dein Folgeposting ein, bitte nutze die
15-minütige Änderungszeit. Danke


Petersburger schrieb am 01.12.2010 um 07:49:25:
Nein.


Gut und vielen Dank.

Herzliche Grüße Frank
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Petersburger
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #6 - 01.12.2010 um 21:18:22
 
FrankS schrieb am 01.12.2010 um 19:16:47:
Das Thema mit der Transliteration habenwir schon hinter uns und es funktioniert.

Da wünsche ich Euch Glück für dieses "Spiel" beim Stiefsohn.

Gelingt es bei einer Hochzeit, mit dem Argument des Ehenamens russische Beamte zu einer Deutsch-Transliteration zu überreden, so muß das nicht für eine "freie" Namensänderung auch gelten.

Muß nicht - ich hoffe für Euch, daß es auch funktioniert.

Meldet Euch mal hier mit dem Ergebnis.  Zwinkernd
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