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Falscher Geburtsort im Familienbuch, Korrektur für Einbürgerung (Gelesen: 7.294 mal)
Pido
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27.11.2010 um 12:25:44
 
Liebes i4a-Forum,

nachdem ich hier schon oft gute Antworten auf meine Fragen bekommen habe, wende ich mich nochmal in einem etwas komplizierten Fall an euch; folgendes:

als meine Frau und ich damals unser Familienbuch haben anlegen lassen (April 2007), mussten wir ja üblicherweise meine ägypt. Geburtsurkunde, sowie die Heiratsurkunde in Übersetzung und mit Legislation (oder wie das heißt), und mein Ausweisdokument (Reisepass) vorlegen.

Leider stimmten damals schon die Daten in den einzelnen Dokumenten nicht überein; Fakt ist folgendes:

Ich wurde in den VAE geborgen, aber in meinem alten Pass (mit dem ich auch gehereitet habe und nach Dtl. eingereist bin, der also damals gültig war) stand Ägypten.

In der VAE-Heiratsurkunde stand deshalb natürlich auch Ägypten.

Um die Namen etc. meiner Eltern nachzuweisen, musste ich ja meine Geburtsurkunde vorlegen, in der wiederum VAE als Geburtsort angegeben ist.

Nun war natürlich die große Verwirrung da und der Standesbeamte fand das sehr verdächtig (weshalb die ganze Geschichte echt lang gedauert hat).

Leider drängte damals die Zeit, da der Aufenthaltstitel verlängert werden musste (und die ABH unbedingt das Familienbuch wollte...wahrscheinlich wegen der Namensführung???)

Ich hab mich damals entschieden, Ägypten zu belassen, und das unterschrieben. Sonst hätte die ABH sicher gefragt: warum steht in ihrem Pass denn Ägypten und im Familienbuch aufeinmal VAE??? (Ja, ich hätte damals wahrscheinlich einfach nen neuen Pass beantragen sollen, mit Korrektur des Geburtsortes; aber an sowas habe ich damals nicht gedacht, als mir die Zeit so im Rücken saß...)

Allerdings ist es für mich mittlerweile echt wichtig, dass der korrekte geburtsort, also VAE, später nach der Einbürgerung (die mir schon zugesichert wurde) im Pass usw steht.

[ein weiteres Problem ist auch, dass noch nichtmal ein genauer Ort in der Geburtsurkunde steht, sondern einfach nur das Land...]

Das Standesamt meinte, da ich ja 2007 dafür unterschrieben hätte, könnte die das nicht einfach so ändern.

Frage: an wen muss ich mich wenden?

Was erschwerend hinzukommt, ist auch, dass ich ja jetzt in Berlin wohne, das Familienbuch aber beim alten Wohnort fortgeführt wird, was die Kommunikation nicht gerade erleichtert.

Was kann ich also tun?

Ich könnte die Heiratsurkunde unter erheblichen Aufwand ändern lassen, aber dafür müsste ich extra in die VAE reisen, was für mich finanziell und zeitlich einfach nicht zu machen ist.

In meinem neuen Pass steht mittlerweile richtig VAE, aber das nützt mir bei der EB ja nichts, da sich die Einbürgerungsbehörde ja auf das Familienbuch stützt.

Ich bin echt am verzweifeln, da unbedingt VAE, der richtige Geburtsort,  im dt. Pass stehen sollte...

Vielleicht hat jemand einen Tipp.

ich wäre sehr dankbar, denn ich hab echt keine Ahnung, was ich machen soll.

Ach ja, gemeldet bin ich an meinem aktuellen Wohnort mit Geburtsort VAE (laut Pass eben...)

Grüße

Pido
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Antwort #1 - 27.11.2010 um 17:00:25
 
Hallo,

schwierige Sache ... als erstes würde ich mich bemühen, eine Geburtsurkunde mit dem richtigen Geburtsort zu erhalten. Eine Berichtigung der Geburtsurkunde alleine in das "Geburtsland" ist ja auch schon wieder fehlerhaft. Einen Fehler mit dem nächsten zu ersetzen, würde ich selbst nicht machen wollen.

Das Familienbuch wird seit der Änderung des Personenstandsgesetzes (PStG) im Jahre 2009 als Heiratsbuch fortgeführt. Jetzt dürfte das Standesamt zuständig sein, dass das Familienbuch am 24.02.2007 geführt hatte, siehe § 77 PStG).

Wenn Du einen ausreichenden Nachweis über den Geburtsort hast, beantrage die Berichtigung des Eintrages beim Standesamt. Ich würde alle Urkunden (Geburtsurkunde, Pass, Nachweis über richtigen Geburtsort und Land) mit einer ausführlichen Begründung einreichen. Dazu brauchst Du keinen Anwalt, geht auch so.

Das Standesamt sollte dann prüfen, ob eine gerichtsfreie oder eine gerichtliche Berichtigung möglich ist. Nach deinen Angaben würde ich annehmen, dass es wohl eher eine gerichtliche Berichtigung wird.

Wenn das Standesamt (evtl auf Anordnung des Gerichtes) die Urkunde ändert, ist ja für dich alles in Ordnung. Dann kannst Du dir gleich eine neue Eheurkunde ausstellen lassen, da steht dann der Geburtsort drin.

Falls die Berichtigung abgelehnt wird, erhältst Du einen Bescheid. Da ist dann auch der zulässige Rechtsbehelf enthalten ... aber so weit ist es ja noch lange nicht!

Viel Glück!

Blaise Zwinkernd
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Antwort #2 - 28.11.2010 um 11:44:48
 
Also ich habe eine Geburtsurkunde, in der VAE steht; ich hab sogar vor Kurzem, da ich die geburtsurkunde meines Vaters brauchte, nochmal eine zugesandt bekommen aus Ägypten. Dort steht auch VAE. So ist das auch bei all meinen Brüdern, die in den VAE geboren wurden. Es steht KEIN Ort, und das ist auch überhaupt kein Problem, jedenfalls weder für Ägypten noch für die VAE.

Bei der zuständigen Dienststelle in Ägypten sagte man mir auf Nachfrage, ob man nicht einen tatsächlichen Ort eintragen könnte (den ich ihnen ja genannt hätte), nur, dass das unnötig sei, weil VAE als "Geburtsort" (keine Ahnung, wie die das definieren...) ja völlig ausreichend sei. Es steht in der ägyptischen Geburtsurkunde: Ort der Geburt = Ausland / VAE.

Für mich wäre es ja völlig ok, wenn später mein Geburtsort als VAE angegeben wird; aber ich schätze mal, das die dt. Behörden bestimmt einen definitiven Ort haben wollen, oder?

Aber wie soll ich den liefern? Ich weiß zwar, wo ich geboren wurde, aber in Ägypten gibt es bei den Behörden darüber keinen Nachweis, weil für die nur "Ausland" zählt...

Welches Gericht ist denn dafür zuständig?
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Antwort #3 - 28.11.2010 um 12:10:02
 
noch eine Frage: was, wenn ich eine neue Heiratsurkunde mit berichtigtem Geburtsort bringen könnte? Ginge das Ganze dann weniger aufwendig?

Ach man, ich weiß auch gar nicht, wie ich das formulieren soll, wenn ich da so nen Schreiben an das (Amtsgericht? oder ans Standesamt selbst?) schicken soll...

Soll ich da alles schriftlich erklären?
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Antwort #4 - 28.11.2010 um 16:12:09
 
Hallo,

ich versuche mal Infos zum Personenstandsregister in den VAE zu bekommen. Vielleicht gibt es da Hinweise ...

Eine berichtigte Heiratsurkunde reicht wohl eher nicht aus. Die Angaben zur Geburt, wie z.B. der Geburtsort ergibt sich aus der primären Urkunde. Das ist die Geburtsurkunde.

Blaise
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Antwort #5 - 28.11.2010 um 16:53:00
 
Weiß nicht, ob VAE-Personenstandsrecht da so hilfreich ist, schließlich bin ich ja Ägypter und bekomme all meine Urkunden aus Ägypten...aber keine Ahnung

Für unser Standesamt war aber primäres Dokument die übersetzte und mit Legisl. versehene Heiratsurkunde, in der ja bereits der "Fehler" (auf Grundlage des Passes, Passnummer ist auch angegeben; selber Pass, mit dem ich eingereist bin; denn zum Heiraten in den VAE muss man keine Geburtsurkunde vorlegen; es reicht der Pass!) steht. Die Geburtsurkunde sollten wir nur für Informationen (Namen, Staatsangehörigkeit) der Eltern vorlegen (jedenfalls hab ich das so in Erinnerung.

Außerdem ist die Geburtsurkunde ja bereits "richtig" (nur eben ohne einschlägigen Ort, und nur mit Land als Geburtsort...kann ich auch nicht ändern, is halt so).

Kompliziert! Aber wir wollten damals auch nicht in Bedrängnis wegen unterschiedlichen Angaben in Pass und Familienbuch kommen. An Einbürgerung, und dass mir das mit dem Geburtsland/ort schon wichtig ist, hab ich damals nicht gedacht... Traurig
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Antwort #6 - 28.11.2010 um 20:22:34
 
Das Primärdokument zur Geburt ist die Geburtsurkunde. Die Geburt war in den VAE, dann müsste auch eine Geburtsurkunde aud den VAE vorgelegt werden, insbesondere wenn die deutsche Geburtsurkunde berichtigt werden soll.

Die VAE sind nun mal kein Geburtsort, sondern ein Staat. Es wird doch irgendwie feststellbar sein, wo der Geburtsort war...
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Antwort #7 - 01.12.2010 um 14:18:56
 
Ja, den Geburtsort weiß ich ja, aber er steht eben nirgendwo (außer in meinem alten ID, der natürlich längst abgelaufen ist, den ich daher auch nicht mehr habe) stand der Geburtsort explizit.

Was denn für ne dt. Geburtsurkunde? Hier soll keine dt. Urkunde berichtigt werden. berichtigt werden soll der Geburtsort im Familienbuch, welches ja auf der Heiratsurkunde aus den VAE basiert, welche wiederum auf dem damals gültigen Pass basiert, welcher in Ägypten auf Basis der dort vorhandenen Daten zu meiner Person ausgestellt wurde.

Also, ich glaube nicht, dass ich irgendwoher ne emiratische Geburtsurkunde bekommen kann, schließlich bin ich kein Emirati...
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Antwort #8 - 01.12.2010 um 17:16:23
 
Pido schrieb am 01.12.2010 um 14:18:56:
Also, ich glaube nicht, dass ich irgendwoher ne emiratische Geburtsurkunde bekommen kann, schließlich bin ich kein Emirati... 

Bspl: Wenn ein Ägypter und Ägypterin (beide ohne dt. Staatsangehörigkeit und nicht länger als ein Jahr in D) in Deutschland ein Kind bekommen, wird die Geburtsurkunde von einem deutschen Standesamt erstellt. Das Kind ist ägyptisch, nicht deutsch, wird aber eine deutsche Geburtsurkunde haben.
Eine ägyptische Geburtsurkunde bekommt es nur, wenn die Geburt in Ägypten nachregistriert werden kann (ich weiss nicht, ob es das ägyptische Recht zulässt).
Daher wirstt du als Ägypter, in UAE geboren, auch eine UAE-Gebutsurkunde haben.
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Antwort #9 - 02.12.2010 um 08:30:39
 
Ja, soviel ich weiß, hatte ich auch mal eine, aber als ich dann (mit 4 Jahren, aber so genau weiß ich das nicht mehr) nach Ägypten kam, wurde wohl tatsächlich so etwas wie eine Nachbeurkundung gemacht. Jedenfalls hatte ich ab da kein emiratisches Dokument mehr...
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Antwort #10 - 02.12.2010 um 11:21:38
 
Pido schrieb am 01.12.2010 um 14:18:56:
Hier soll keine dt. Urkunde berichtigt werden. berichtigt werden soll der Geburtsort im Familienbuch, welches ja auf der Heiratsurkunde aus den VAE basiert,

Das "Familienbuch" ist die deutsche Urkunde. Es wird nach der Gesetzesänderung "als Heiratseintrag fortgeführtes Familienbuch" genannt. Egal wie es genannt wird: es ist eine deutsche Personenstandsurkunde, die geändert werden soll. Das geht nur über eine (wahrscheinlich gerichtliche) Änderung. Dabei ist es egal, wo die eingetragenen Informationen herkommen.

Wieso sollte man keine Geburtsurkunde aus den VAE bekommen? Die Geburtsurkunde als Nachweis der Abstammung und des Namens erhält man normalerweise unabhängig von der Staatsangehörigkeit...

Aber bevor hier weiterhin end- und ergebnislos diskutiert wird, wäre es am einfachsten zum Standesamt zu gehen und die Berichtigung des "Familienbuches" zu beantragen. Das Standesamt oder Gericht wird dann entscheiden, wie es weiter geht.
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Antwort #11 - 02.12.2010 um 11:45:07
 
danke, schreib ich da einfach nen Brief an das Standesamt? Und dann? Die werden doch sagen: sie haben das damals unterschrieben...
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Antwort #12 - 02.12.2010 um 16:26:26
 
Wie wäre es, wenn Du mal das Standesamt fragst? Das Amt ist ja nicht ganz unbeteiligt und kann dir das vielleicht am besten sagen, ob anschreiben reicht, ob Du vorsprechen sollst und welche Nachweise Du vorlegen sollst.

Dann erfährst Du auch, was die dazu sagen ...
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