Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Verliere ich bei Heirat meine ALG II Ansprüche + Fragen zum türk. Recht (Gelesen: 1.294 mal)
tristesse0508
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


I love i4a


Beiträge: 15
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Verliere ich bei Heirat meine ALG II Ansprüche + Fragen zum türk. Recht
26.11.2010 um 14:17:27
 
Hallo,

ich bin Deutsche, beziehe ALG II, lebe in Deutschland und kann aus privaten Gründen leider nicht aus D weg.

Mein Freund ist Türke, lebt und arbeitet in der Türkei, ist relativ kurz vor der Rente, will wegen seiner guten Arbeit nicht nach D, hat den grünen Paß und kann somit jederzeit reisen wie er möchte, spricht perfekt deutsch. Leider hat er ziemlich hohe Schulden, die er abtragen muß. Deshalb könnte er keine zwei Haushalte finanzieren.

Aber was ist dann mit mir? Vermutlich wird mir sofort bei Bekanntwerden der möglichen Heirat ALG II gestrichen, oder?

Ist eine in der Türkei geschlossene Hochzeit auch in Deutschland rechtsgültig? Ich denke mal ja. Muß man es denn trotzdem überhaupt mitteilen, wenn man in der Türkei heiraten würde?

Gäbe es evtl. auch sonst noch Probleme mit dem Ausländeramt? Vielleicht Richtung Scheinehe? Kann ich mir nicht vorstellen. Wir wollen heiraten aus Zusammengehörigkeitsgefühl und auch wegen seiner späteren Rente. Er will ja nichts von Deutschland.

Wäre schön, wenn jemand Antworten auf meine Fragen hätte oder mir Ratschläge geben könnte.

Viele Grüße

Petra
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
erne
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.701

., Bayern, Germany
.
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verliere ich bei Heirat meine ALG II Ansprüche + Fragen zum türk. Recht
Antwort #1 - 26.11.2010 um 15:01:23
 
tristesse0508 schrieb am 26.11.2010 um 14:17:27:
Ist eine in der Türkei geschlossene Hochzeit auch in Deutschland rechtsgültig?

ja natürlich

tristesse0508 schrieb am 26.11.2010 um 14:17:27:
Gäbe es evtl. auch sonst noch Probleme mit dem Ausländeramt? Vielleicht Richtung Scheinehe?

Wenn er eine AE nach §28.1.1 will, wird das ABH prüfen, ob die Ehe schützenswert ist.
Zum Seitenanfang
  

"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
ich hasse Facebook  
IP gespeichert
 
conducteur
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 22

Hamburg, Hamburg, Germany
Hamburg
Hamburg
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verliere ich bei Heirat meine ALG II Ansprüche + Fragen zum türk. Recht
Antwort #2 - 06.12.2010 um 11:11:02
 
tristesse0508 schrieb am 26.11.2010 um 14:17:27:
Vermutlich wird mir sofort bei Bekanntwerden der möglichen Heirat ALG II gestrichen, oder?


- Mit der Ehe wird er dir gegenüber unterhaltspflichtig. In welcher Höhe richtet sich vermutlich nach türk. Recht, sofern ihr dort heiratet. Die ARGE müßte nur noch den Teil deiner Leistungen zahlen, die seinen Unterhalt übersteigen.

tristesse0508 schrieb am 26.11.2010 um 14:17:27:
Muß man es denn trotzdem überhaupt mitteilen, wenn man in der Türkei heiraten würde?


ja,  das ist eine Tatsache, die Auswirkungen auf deine Leistungshöhe hat. Du bist verpflichtet diese mitzuteilen. Wenn du das nicht tust ist das strafbar!

Übrigens wird das türkische Standesamt deine Veheiratung deinem Geburtsstandesamt mitteilen. Es ist damit in D bekannt, wenn auch noch nicht bei der ARGE.

tristesse0508 schrieb am 26.11.2010 um 14:17:27:
Gäbe es evtl. auch sonst noch Probleme mit dem Ausländeramt?


Solange er sich nicht dauerhaft in D aufhalten will, hat er mit der Ausländerbehörde nichts zu tun.
Sammelt aber vorsorglich Belege, dass ihr Euch regelmäßig getroffen habt: Bordkarten der Airlines, Einreisestempel im Pass (Kopie machen, wenn der Pass getauscht wird!), Telefonrechnungen ......
Das erleichtert die Argumentation, falls ihr doch mal in D leben wollt.
Zum Seitenanfang
  
hh_baerchen hh_baerchen  
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema