tristesse0508 schrieb am 26.11.2010 um 14:17:27:Vermutlich wird mir sofort bei Bekanntwerden der möglichen Heirat ALG II gestrichen, oder?
- Mit der Ehe wird er dir gegenüber unterhaltspflichtig. In welcher Höhe richtet sich vermutlich nach türk. Recht, sofern ihr dort heiratet. Die ARGE müßte nur noch den Teil deiner Leistungen zahlen, die seinen Unterhalt übersteigen.
tristesse0508 schrieb am 26.11.2010 um 14:17:27:Muß man es denn trotzdem überhaupt mitteilen, wenn man in der Türkei heiraten würde?
ja, das ist eine Tatsache, die Auswirkungen auf deine Leistungshöhe hat. Du bist verpflichtet diese mitzuteilen. Wenn du das nicht tust ist das strafbar!
Übrigens wird das türkische Standesamt deine Veheiratung deinem Geburtsstandesamt mitteilen. Es ist damit in D bekannt, wenn auch noch nicht bei der ARGE.
tristesse0508 schrieb am 26.11.2010 um 14:17:27:Gäbe es evtl. auch sonst noch Probleme mit dem Ausländeramt?
Solange er sich nicht dauerhaft in D aufhalten will, hat er mit der Ausländerbehörde nichts zu tun.
Sammelt aber vorsorglich Belege, dass ihr Euch regelmäßig getroffen habt: Bordkarten der Airlines, Einreisestempel im Pass (Kopie machen, wenn der Pass getauscht wird!), Telefonrechnungen ......
Das erleichtert die Argumentation, falls ihr doch mal in D leben wollt.