Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Apostille für russische Dokumente (Gelesen: 2.657 mal)
Andre1972nrw
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Apostille für russische Dokumente
24.11.2010 um 14:04:28
 
Hallo,

ich habe habe da mal eine Frage zum Thema Apostille und die Nachfrage beim Standesamt war nicht wirklich eine Hilfe (ich habe eine Kollegin gefragt und die hat unsere Teamleiterin gefragt )...

Meine Verlobte und ich möchten in Deutschland heiraten.
Folglich hat sie in Moskau folgende Unterlagen gesammelt:
Reisepass und Inlandspass - Kopie beglaubigt von der Deutschen Botschaft
Geburtsurkunde - Apostille von der örtlichen Behörde
Ledigkeitsnachweis - Apostille von der örtlichen Behörde
Meldebescheinigung

Das die Apostille für die Meldebescheinigung noch fehlt wissen wir, die bekommt sie wohl auch nur von einem Notar.
Aber jetzt sagt das Standesamt (Teamleiterin), dass auch die von der Botschaft beglaubigten Pässe noch mit einer Apostille versehen werden müssen.

Ist das wirklich so?
Die beim Standesamt machten da keinen so sicheren Eindruck und von der Logik her klingt eine Beglaubigung der eigenen Botschaft doch recht vertrauenserweckend oder?

Vielen Dank,

Andre
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Petersburger
Experte
****
Offline




Beiträge: 6.456

RUS, Russia
RUS
Russia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Apostille für russische Dokumente
Antwort #1 - 24.11.2010 um 14:52:33
 
Nein, das ist falsch.

Von Auslandsvertretungen erstellte Urkunden (hier: die Beglaubigung einer Kopie) werden grundsätzlich nicht apostilliert.
Zum Seitenanfang
  

„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
IP gespeichert
 
Richter
Senior Member
****
Offline




Beiträge: 167

Schleswig-Holstein, Schleswig-Holstein, Germany
Schleswig-Holstein
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Apostille für russische Dokumente
Antwort #2 - 25.11.2010 um 08:09:06
 
Hallo,

bei einer Apostille geht es quasi um die Bestätigung, dass eine Urkunde von jemanden unterschrieben wurde, der das auch durfte und dass das richtige Siegel auf der Urkunde verwendet wurde. Die Apostille einer beglaubigten Kopie bezieht sich auf den Beglaubigungsvermerk und nicht die Originalurkunde an sich! Ob damit das vom Standesamt verfolgte Ziel (Prüfung der Pässe) wirklich erreicht wird, ist zumindest zweifelhaft...

Im vorliegenden Fall sollte noch bedacht werden, dass grundsätzlich nur für auskändische Urkunden eine Apostille gefordert werden kann. Bei der Beglaubigung durch die deutsche Botschaft handelt es sich m.E. um eine inländische Urkunde.

Gruß,
Richter
Zum Seitenanfang
  

"Zuweilen bedeutet eine gewährte Antwort, daß einem der Gegenstand der Frage genommen wird“, Douglas Adams
 
IP gespeichert
 
Petersburger
Experte
****
Offline




Beiträge: 6.456

RUS, Russia
RUS
Russia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Apostille für russische Dokumente
Antwort #3 - 25.11.2010 um 09:24:43
 
Andre1972nrw schrieb am 24.11.2010 um 14:04:28:
Aber jetzt sagt das Standesamt (Teamleiterin), dass auch die von der Botschaft beglaubigten Pässe noch mit einer Apostille versehen werden müssen.

Nun, Pässe sind ja keine apostillierbaren Urkunden.

Daher kann es im vorliegenden Fall ausschließlich darum gehen, daß die Kopie beglaubigt sein soll.

Eine sowjetische Geburtsurkunde, ausgestellt von der Sowjetischen Botschaft in Prag in den 80ern, ist zweifellos keine inländische Urkunde.
Aber auch für sie gilt, daß von AV errichtete Urkunden nicht apostilliert werden.

(Im vorigen Jahr hatten wir einen solchen Fall.)

Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher urkunden von der Legalisation vom 5. Oktober 1961 Artikel 1, Abs. 3
Zum Seitenanfang
  

„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema