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Einreise nach Deutschland nach einem einjährigen Aufenthalt im Ausland (Gelesen: 2.603 mal)
Good Alien
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24.11.2010 um 02:53:43
 
Hallo,

Ich bin weder ein Deutscher noch EU Bürger und habe in Deutschland mein Studium absolviert und nach meinem Studium gearbeitet. Im August 2009 bin ich zum Zwecke eines Studiums nach Neuseeland gegangen und bin schon  seit mehr als einem Jahr hier. Momentan habe ich eine deutsche Aufenthaltserlaubnis bis Juli 2011 welche mir auch zu gewissen Konditionen unselbständige Beschäftigung erlaubt.
Meine Frage ist
: wie kann ich jetzt im Januar 2011 zurück nach Deutschland einreisen? Brauche ich jetzt eine neues Einreisevisum oder kann ich mit meiner derzeitigen Aufenthaltserlaubnis nach Deutschland einreisen?
Was wird passieren wenn ich jetzt einfach nach Frankfurt im Januar fliege und an der Passkontrolle mein deutsches Visum bis Juli 2011 zeige?

Bitte helft mir mit einem Rat und/oder Info, da ich jetzt schon meinen Flug nach Deutschland gebucht habe!

Vielen Dank im Voraus.
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Antwort #1 - 24.11.2010 um 04:26:37
 
Wenn Deine Informationen alles Wesentliche enthalten:

Deine AE ist erloschen - § 51 (1) Nr. 7 AufenthG.

Solltest das bei der Paßkontrolle nicht auffallen, wäre Deine Einreise illegal.

Du benötigst ein Visum.

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Zkai
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Antwort #2 - 24.11.2010 um 07:41:59
 
Alternativ würde es vermutlich bei der Verlängerung der ABH auffallen und dann zu Problemen führen.
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maki
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Antwort #3 - 24.11.2010 um 08:23:53
 
Was ist denn aus deiner Fristverlängerung geworden die du im August 2009 für 2 Jahre bekommen hattest?

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1248297559/10#10
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Antwort #4 - 30.11.2010 um 11:16:27
 
Vielen Dank fuer Eure Antworten! Ich habe meine alte Unterlagen gruendlich durchgewuehlt und habe ein Schreiben von meiner ABH gefunden, welches folgendes besagt: "... aufgrund der von Ihnen dargelegten Gruende verlaengern wir die gemaess 51 (1) Nr. 7 Aufenthaltsgesetz festgelegte Rueckenfrist bis zum  25.07.2011. Dieser voruebergehende Auslandsaufenthalt hat somit nicht das Erloeschen Ihres Aufenthaltstitels zur Folge."
Also ich nehme an ich brauche somit kein Einreisevisum? Ist das korrekt? Bitte um Bestaetigung.

Vielen Dank im Voraus
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maki
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Antwort #5 - 30.11.2010 um 11:22:02
 
Zitat:
Also ich nehme an ich brauche somit kein Einreisevisum? Ist das korrekt?

Ja, weil du eine Fristverlängerung von der ABH bekommen hast.

Solche "Details" machen den Unterschied und sollten als erstes genannt werden, sonnst bekommst du Antworten die nicht auf deine Situation passen Zwinkernd
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janetm
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Antwort #6 - 30.11.2010 um 15:07:14
 
Good Alien schrieb am 30.11.2010 um 11:16:27:
Ich habe meine alte Unterlagen gruendlich durchgewuehlt und habe ein Schreiben von meiner ABH gefunden,...


Du solltest dann bei der Rückreise das Schreiben der ABH besser im Handgepäck haben, falls es doch bei der Einreise zu Fragen kommt.
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Good Alien
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Antwort #7 - 30.11.2010 um 22:49:19
 
Dann spare ich mir Nerven und 130 $ fuers Einreisevisum.
Ich wuerde Euch gerne als Dankeschoen ein paar Bierchen ueber diesen Webpage schicken, falls es moeglich waere Smiley

Ich wuensche Euch schoene Ferien und nen guten Rutsch ins 2011!
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Antwort #8 - 01.12.2010 um 04:36:45
 
Good Alien schrieb am 30.11.2010 um 22:49:19:
Ich wuerde Euch gerne als Dankeschoen ein paar Bierchen ueber diesen Webpage schicken, falls es moeglich waere

Das geht nicht, aber:  guck http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1262362782/0#0
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