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rechtmäßiger, gewöhnlicher Aufenthalt (Gelesen: 2.064 mal)
Themen Beschreibung: rechtmäßiger, gewöhnlicher Aufenthalt
znaklav
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: bosnien
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23.11.2010 um 22:00:52
 
hallo
meine schwester ist 1992 in deutschland gekommen als kriegs flüchtling aus Bosnien bis 2002 hat sie duldung am 29.07.2002 hat sie auf.erlaubnis bekommen kurze zeit später die umbefristete,am 13.07.2010 hat sie kind bekommen .16 tage vor volle 8 jahre. da durch hat das kind deutsche staatsangehörigkeit nicht bekommen meine frage gibt es irgend welche möglichkeit das das kind die deutsche staatsangehörihkeit bekommt ,durch  geburt in deutschland  oder nicht
danke für jede hilfe
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Mutly
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 23.11.2010 um 22:52:49
 
Ist der Vater Deutscher? Lebt der Vater seit 8 Jahren in Deutschland mit der NE oder dem DA-AG oder dem Daueraufenthaltsrecht im Rahmen der Personenfreizügigkeit?

Sonst könnte das Kind mit der Mutter eingebürgert werden, wenn sie eingebürgert werden möchte. (Das Kind muss drei Jahre in D leben, solange es unter 3 Jahre alt ist, die Hälfte seines Lebens.)


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znaklav
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hannover, Niedersachsen, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: bosnien
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Antwort #2 - 25.11.2010 um 21:41:02
 
ihr fehlen 16 tage bis zum volle 8 jahre,wo sie das kind bekommen hat ,der vater des kindes ist noch kürzer hier ,die mutter ist auch mal hier geboren aber sie ist mit 13 jahre wieder zurück nach deutschland gekommen und 10 jahre duldung ,dann auf.erlaubnis .
sie wurde gern einbürgerungsantrag stellen aber sie muss sich aus drei staaten ausschreiben ,das kostet geld.
aber für meinem neffen werde schön wenn er die  deutsche staatsbürgerschaft bekommen werde
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znaklav
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: bosnien
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Antwort #3 - 01.12.2010 um 21:00:31
 
Hallo
weiß eine eine antwort auf das hier
werde sehr dankbar

mfg
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Muleta
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
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Antwort #4 - 01.12.2010 um 21:04:50
 
znaklav schrieb am 23.11.2010 um 22:00:52:
am 13.07.2010 hat sie kind bekommen .16 tage vor volle 8 jahre. da durch hat das kind deutsche staatsangehörigkeit nicht bekommen meine frage gibt es irgend welche möglichkeit das das kind die deutsche staatsangehörihkeit bekommt ,durch  geburt in deutschland  oder nicht


nein, keine Chance. Es sind 8 Jahre erforderlich und nicht 7 Jahre, 11 Monate und 27 Tage oder so. Nein.

Wenn sich die Mutter einbürgern lässt, kann das Kind ggf. miteingebürgert werden. Mehr geht nicht.

Muleta
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