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Wahl 1. und 2. Wohnsitz nach Eheschließung (Gelesen: 4.528 mal)
Themen Beschreibung: Was ist die richtige Wahl für den 1. und 2. Wohnsitz?
wicki
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15.11.2010 um 19:49:07
 
Hallo Leute,
ich habe heute eine Frage. Ich werde bald einen Ausländer heiraten, der zur Zeit eine Aufenhaltsgenehmigung zum Studium hat.
Jetzt gibt es eine Frage zum Wohnsitz. Wir wohnen zurzeit ca. 25o km von einander entfernt, da ich in einer Stadt arbeite und er in der anderen studiert. Da er nicht die Ausländerbehörde wechseln will wo er sein Zeug regelt, würde er nur ungern seinen Hauptwohnsitz in einee andere Stadt verlegen. Reicht es vielleicht das ich meinen 2 Wohnsitz bei ihm anmelde oder muss es der Hauptwohnsitz sein?
Er hat aber nur eine 1 Raumwohnung, was sind die Mindestquadratmeter die wir nachweisen müßen für den gemeinsamen Wohnsitz? Steht man auch bei einer solchen Konstelation (Studium und arbeiten an verschiedenen Orten) gleich unter Scheineheverdacht? Über Erfahrungsberichte wäre ich dankbar!

Ich danke für jede Hilfe..
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erne
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Antwort #1 - 15.11.2010 um 21:19:52
 
wicki schrieb am 15.11.2010 um 19:49:07:
Reicht es vielleicht das ich meinen 2 Wohnsitz bei ihm anmelde oder muss es der Hauptwohnsitz sein? 

nach der Eheschliessung oder vorher?
vorher: kein Problem
nachher: nun, der Hauptwohnsitz ist in der Regel da, wo Ihr gemeinsam lebt. Wollt Ihr da gemeinsam wohnen? Wenn ja, sollte es kein Problem sein.

wicki schrieb am 15.11.2010 um 19:49:07:
was sind die Mindestquadratmeter die wir nachweisen müßen für den gemeinsamen Wohnsitz?

Diese Begrenzung gibt es nicht ...

wicki schrieb am 15.11.2010 um 19:49:07:
Steht man auch bei einer solchen Konstelation (Studium und arbeiten an verschiedenen Orten) gleich unter Scheineheverdacht?

nicht automatisch deswegen ... da muss es schon noch andere "Verdachtsmomente" geben.



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franky_23
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Antwort #2 - 15.11.2010 um 22:24:31
 
erne schrieb am 15.11.2010 um 21:19:52:
nach der Eheschliessung oder vorher?
vorher: kein Problem
nachher: nun, der Hauptwohnsitz ist in der Regel da, wo Ihr gemeinsam lebt. Wollt Ihr da gemeinsam wohnen? Wenn ja, sollte es kein Problem sein.

Diese Begrenzung gibt es nicht ...

nicht automatisch deswegen ... da muss es schon noch andere "Verdachtsmomente" geben.






1. und 2. Wohnsitz ist primär eine steuerliche Frage. Wo habt ihr euren familiären Lebensmittelpunkt?  Hauptwohnsitz beim studierenden Partner würde dann u.U. auch einen Wohnsitz aus beruflichen Gründen am Ort der Arbeit rechtfertigen.

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wicki
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Antwort #3 - 15.11.2010 um 23:11:22
 
Ja das mit der Steuer stimmt, zieht aber auch eine 2 Wohnsitzsteuer nach sich.

Wir haben bis jetzt keinen "Lebensmittelpunkt" da immer einer am Wochenende fährt und das wird sich in der nächsten Zeit auch nicht ändern.
Nur fragwürdig  das man uns abkauft in einem 1 Zimmer Apartment unseren Hauptwohnsitz zu haben....und ich glaube mal gehört zu haben das da eine mindest qm Zahl gefordert wird....
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erne
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Antwort #4 - 15.11.2010 um 23:30:26
 
wicki schrieb am 15.11.2010 um 23:11:22:
Nur fragwürdigdas man uns abkauft in einem 1 Zimmer Apartment unseren Hauptwohnsitz zu haben....und ich glaube mal gehört zu haben das da eine mindest qm Zahl gefordert wird.... 

Es kann druchaus sein, dass das FA, sofern Du einen "Hauptwohnsitz" und Ehewohnung in einem kleinen 1 Zimmer Appartment hast und gleichzeitig eine luxiriöse 4 Zimmer Penthauswohnung am Arbeitsort von der Steuer absetzen will, nachfragen wird und das nicht so recht abnimmt.
Eine Verhältnismässigkeit sollte es schon geben.

Medlerechtlich ist der Hauptwohnistz aber dort, wo der Lebensmittelpunkt ist. Punkt.
(Sollte Dein Lebensmittelpunkt an Deinem Arbeitsort sein und du an deinem "Hauptwohnsitz in der Ehewohnung" nie anzutreffen sein, könnte dann auch die ABH von einer Scheinehe ausgehen)

Aber worauf zielte Deine Frage:
nach Steuerfragen oder Ausländerrecht?
Bei einer FZF (also AE nach §29) zu einem Ausländer ist die Wohnungsgröße durchaus relevant.
Bei einer FZF zu einem Deutschen (AE nach §28) ist die Wohnungsgröße nicht relevant.
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Antwort #5 - 16.11.2010 um 19:07:40
 
Hallo Leute,

danke für eure Antworten.
Es geht schon ums Ausländerrecht. Und ich habe z.Z. kein luxeriösen Loft, aber immerhin eine 2 Zimmer Wohnung. Aber wie gesagt wir wollen den Hauptwohnsitz ungern zu mir verlegen, weil das heissen würde die Ausländerbehörde wechseln zu müßen...
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Antwort #6 - 16.11.2010 um 19:31:19
 
wicki schrieb am 16.11.2010 um 19:07:40:
weil das heissen würde die Ausländerbehörde wechseln zu müßen... 


Was wäre daran denn sooo schlimm?

Ihr müsst nunmal einen gemeinsamen Erstwohnsitz haben/
begründen. Unschädlich ist dann eben, wenn einer der bei-
den Eheleute berufs- oder studienbedingt einen 2. Wohnsitz
hat. Das ist auch bei vielen rein dt. Ehen so.
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Antwort #7 - 16.11.2010 um 19:55:31
 
wicki schrieb am 16.11.2010 um 19:07:40:
weil das heissen würde die Ausländerbehörde wechseln zu müßen... 

das ist kein Grund.

Der Hauptwohnistz ist ist in der Wohnung, die "hauptsächlich" benutzt wird, im Zweifelsfalle aber da, wo Ihr beide Euren Lebensmittelpunkt habt (Ihr beide, ansonsten kann es Zweifel geben an einer ehelichen Lebensgemeinschaft).

Wo Euer Lebensmittelpunkt ist, wisst Ihr selber am besten.
Bei Verheirateten ist das die "Ehewohnung" ... also wenn du von Montag bis Freitag an deinem Arebeitsort wohnst, aber am
Wochenende in einer kleineren Ehewohnung, ist üblicherweise auch diese als Hauptwohnsitz anzugeben.
Ist es umgekehrt (also Dein Mann kommt an den Wochenenden an deinen Arbeitsort), ist die größere Wohnung am Arbeitsort der Hauptwohnsitz ... unabhängig davon, dass dann eine andere ABH zuständig wird.
Wo seht Ihr denn ein Problem bei Wechsel der ABH?
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Antwort #8 - 17.11.2010 um 08:22:32
 
erne schrieb am 16.11.2010 um 19:55:31:
das ist kein Grund.

Der Hauptwohnistz ist ist in der Wohnung, die "hauptsächlich" benutzt wird, im Zweifelsfalle aber da, wo Ihr beide Euren Lebensmittelpunkt habt (Ihr beide, ansonsten kann es Zweifel geben an einer ehelichen Lebensgemeinschaft).

Wo Euer Lebensmittelpunkt ist, wisst Ihr selber am besten.
Bei Verheirateten ist das die "Ehewohnung" ... also wenn du von Montag bis Freitag an deinem Arebeitsort wohnst, aber am
Wochenende in einer kleineren Ehewohnung, ist üblicherweise auch diese als Hauptwohnsitz anzugeben.
Ist es umgekehrt (also Dein Mann kommt an den Wochenenden an deinen Arbeitsort), ist die größere Wohnung am Arbeitsort der Hauptwohnsitz ... unabhängig davon, dass dann eine andere ABH zuständig wird.
Wo seht Ihr denn ein Problem bei Wechsel der ABH?



Wicki erklärte ja, dass sie bisher immer abwechselnd gefahren sind. Wo habt ihr mehr Freunde soziale Kontakte. In diesem Fall könnte es sein, dass ihr dies bestimmen könnt. Z.B. könntest du ja 3 x im Jahr öfters zu ihm fahren, ...

Vielleicht habt ihr dann auch Belege wie EC Abrechnungen von Kinokarten anderen sozialen Aktivitäten am Studienort des Mannes.
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Antwort #9 - 18.11.2010 um 19:16:16
 
wicki schrieb am 15.11.2010 um 23:11:22:
Ja das mit der Steuer stimmt, zieht aber auch eine 2 Wohnsitzsteuer nach sich.


Anderer Auffassung bei nicht getrennt lebenden Eheleuten: http://www.bverfg.de/entscheidungen/rs20051011_1bvr123200.html

Gruß, ULF
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