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Einbürgerung als Student?! (Gelesen: 979 mal)
Ibi
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i4a rocks!


Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Einbürgerung als Student?!
14.11.2010 um 11:34:16
 
Hallo zusammen,
bin durch Zufall auf dieses Forum gestoßen und würde mich riesig freuen, wenn ihr mir weiterhelfen könntet.
Mein Mann (aus dem Kosovo) ist seit 2002 hier in Deutschland um zu studieren. Seit einem Jahr sind wir nun verheiratet und nun habe ich mir die Frage gestellt, ob er sich - wir leben in Baden-Württemberg- einbürgern lassen kann. Ich bin Deutsche und voll berufstätig. Wegen seines Studiums arbeitet mein Mann auf geringfügigen Basis, sprich kann keine Familie ernähren.
Kennt sich jemand von euch mit diesem Thema aus und kann mir weiterhelfen?

Vielen Dank und einen schönen Sonntag an alle!
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Bayraqiano
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung als Student?!
Antwort #1 - 14.11.2010 um 12:42:04
 
Hallo,

Ich nehme mal an, dass Dein Mann eine AE nach §28 AufentG besitzt. Mit einer AE nach §16 kann er nicht eingebürgert werden.

Eine Einbürgerung nach §10 StAG ist derzeit leider nicht möglich, da BW die Zeiten des Studiums nicht als gewöhnlichen Aufenthalt sieht.

Nach §9 wäre eine Einbürgerung nach dreijährigem Aufenthalt und zweijähriger Ehe mit einer Deutschen möglich. Der LU muss ohne staatliche Hilfe gesichert sein.
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