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Änderung Familienname nach Einbürgerung (Gelesen: 1.075 mal)
Themen Beschreibung: Änderung Familienname nach Einbürgerung
Kleine_Maus
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i4a rocks!


Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Änderung Familienname nach Einbürgerung
12.11.2010 um 18:54:34
 
Hallo Leute!
Ich habe eine namensrechtliche Frage.
Mein Mann hat einen arabischen Nachnamen, der - wie so viele Namen dort - den Bestandteil "El" hat. Jetzt möchte er sich bald einbürgern lassen. Ich weiß, dass im Wege dieser Einbürgerung die Möglichkeit besteht, den Namen ein wenig "einzudeutschen". In seinem Fall fände ich es total gut, wenn das "El" einfach wegfallen könnte, weil ich mir dann auch vorstellen könnte den Namen anzunehmen und insbesondere fände ich es auch besser, wenn unsere Kinder später nicht mit so nem GANZ merkwürdigen Namen rumlaufen müssen.
So. Nun macht mein Mann sich natürlich Sorgen, dass
1. es Probleme bei Ein- und Ausreise nach bzw. aus seinem Heimatland geben könnte, wenn in seinem deutschen Pass ein anderer Name steht als der, mit dem er dort registriert ist (Namensänderungen werden dort nicht anerkannt)
2. das unsere Kinder nicht seine (also dann auch die doppelte) Staatsangehörigkeit bekommen, wenn in der Geburtsurkunde des Kindes ein anderer Familienname steht als der, mit dem er im Konsulat registriert ist.
Also: Kann man mit einem solchen hinkenden Namensverhältnis wirklich leben, oder gibt das zu krasse Probleme?
Ich hoffe, ihr könnt mir helfen. Freue mich auch über Erfahrungsberichte von Betroffenen.

Viele Grüße  Smiley
Kleine_Maus
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 12.11.2010 um 19:43:43
 
Kleine_Maus schrieb am 12.11.2010 um 18:54:34:
1. es Probleme bei Ein- und Ausreise nach bzw. aus seinem Heimatland geben könnte, wenn in seinem deutschen Pass ein anderer Name steht als der, mit dem er dort registriert ist (Namensänderungen werden dort nicht anerkannt)

Wenn er seine alte Staatsangehörigkeit nicht aufgeben muss, sollte er ohnehin nur mit dem Pass des anderen Staates ein- und ausreisen. Das sollte auch bei einer hinkenden Namensführung möglich sein.

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Mutly
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Beiträge: 1.399

Schweiz, Switzerland
Schweiz
Switzerland

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Änderung Familienname nach Einbürgerung
Antwort #2 - 12.11.2010 um 20:12:01
 
Kleine_Maus schrieb am 12.11.2010 um 18:54:34:
2. das unsere Kinder nicht seine (also dann auch die doppelte) Staatsangehörigkeit bekommen, wenn in der Geburtsurkunde des Kindes ein anderer Familienname steht als der, mit dem er im Konsulat registriert ist.


Die Kinder müssen nach dem Recht dieses Staates seine Kinder sein, damit sie diese Staatsangehörigkeit erwerben.
Falls dieser Staat nicht bereit ist, seinen "deutschen Namen" anzuerkennen und deshalb darauf pocht, die Geburtsurkunde mit seinem nichtdeutschen Pass zu vergleichen und seinen "deutschen Namen" somit ignoriert, könnte es ein Problem geben. Nur die Behörden dieses Staates könnten die Frage endgültig klären.

Probleme sind aber eher unwahrscheinlich.

Möglicherweise heißen die Kinder im anderen Staat auch so, wie dein Mann dort heißt.
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