Hallo Leute!
Ich habe eine namensrechtliche Frage.
Mein Mann hat einen arabischen Nachnamen, der - wie so viele Namen dort - den Bestandteil "El" hat. Jetzt möchte er sich bald einbürgern lassen. Ich weiß, dass im Wege dieser Einbürgerung die Möglichkeit besteht, den Namen ein wenig "einzudeutschen". In seinem Fall fände ich es total gut, wenn das "El" einfach wegfallen könnte, weil ich mir dann auch vorstellen könnte den Namen anzunehmen und insbesondere fände ich es auch besser, wenn unsere Kinder später nicht mit so nem GANZ merkwürdigen Namen rumlaufen müssen.
So. Nun macht mein Mann sich natürlich Sorgen, dass
1. es Probleme bei Ein- und Ausreise nach bzw. aus seinem Heimatland geben könnte, wenn in seinem deutschen Pass ein anderer Name steht als der, mit dem er dort registriert ist (Namensänderungen werden dort nicht anerkannt)
2. das unsere Kinder nicht seine (also dann auch die doppelte) Staatsangehörigkeit bekommen, wenn in der Geburtsurkunde des Kindes ein anderer Familienname steht als der, mit dem er im Konsulat registriert ist.
Also: Kann man mit einem solchen hinkenden Namensverhältnis wirklich leben, oder gibt das zu krasse Probleme?
Ich hoffe, ihr könnt mir helfen. Freue mich auch über Erfahrungsberichte von Betroffenen.
Viele Grüße
Kleine_Maus