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Fiktionsbescheinigung (Gelesen: 4.928 mal)
Themen Beschreibung: gelt Fiktionsbescheinigung in aufenthalterlaubnis hier!!!
jojomor
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Antwort #15 - 17.11.2010 um 16:35:21
 
Hallo Ralf,

das stimmt, die Aufenthaltszeiten mit Visum werden nicht angerechnet. Das wurde in einem erneuten Schreiben mitgeteilt. Das ist für uns auch nicht so wichtig, da mein Mann die Fiktionsbescheinigung schon kurz (ein paar Tage 3 oder 4) nach der Einreise erhielt.

Die Zeit mit der Fiktionsbescheinigung müsste aber doch angerechnet werden wenn ich mir die von dir angegebene Verwaltungsvorschrift anschaue:

Nr. 4.3.1.2
h) eine Erlaubnisfiktion nach §81 Abs. 3 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes

Oder sehe ich das falsch?

Viele Grüße
von der Ehefrau


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jojomor
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Antwort #16 - 21.01.2011 um 16:31:56
 
Hallo an alle,

@ Petersburger: dein Link zu den Verwaltungsvorschriften war sehr hilfreich!

Die Zeit mit dem Visum wird nicht als Aufenthalt für die Einbürgerung gezählt, dafür die Zeit mit der Fiktionsbescheinigung.

Am 28.12.2010 erhielt ich die Niederlassungserlaubnis, die ich Mitte November beantragt hatte, da ich meine Aufenthaltserlaubnis verlängern musste.
Heute wurde ich eingebürgert! Es ging dann alles ganz schnell und völlig reibungslos. Smiley

Viiiieeelen Dank allen für die stets geduldigen Antworten auf doppelt und dreifach gestellte Fragen. Das hat mir sehr geholfen. Für mich fängt jetzt ein neues Kapitel an.

Herzliche Grüße
jojomor Smiley

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