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Namensänderung nach Heirat durch doppelte Staatsangehörigkeit (Gelesen: 2.351 mal)
Themen Beschreibung: Deutsch - Griechisches Recht
Maraki
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i4a rocks!


Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Griechisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Namensänderung nach Heirat durch doppelte Staatsangehörigkeit
06.11.2010 um 10:34:27
 
Hallo zusammen,

ich bin Griechin (nur griechischen Pass), bin in Deutschland geboren und hier aufgewachsen. Ich habe im Juli meinen Mann, ebenfalls Grieche (nur griechischen Pass), nach deutschem Recht geheiratet. Ich trage in Deutschland den Nachnamen meines Mannes im Ausland jedoch meinen Mädchennamen, da es ja für Griechinnen nicht möglich ist, den Nachnamen in Griechenland zu ändern.
Jedoch habe ich mir überlegt, ob das möglich wäre, wenn ich zusätzlich noch die deutsche Staatsbürgerschaft anzunehmen. Auf den deutschen Pass würde dann mein neuer Name stehen. Könnte man dadurch meinen Nachnamen im griechischen Pass auch ändern? Hat jemand Erfahrung damit?

Danke und herzliche Grüße
Maraki


schweitzers Änderung:
Hab den thread erstmal ins "Personenstandsrecht" verschoben - hier passt's wohl zumindest eher als beim Familiennachzug - möglicherweise ist aber auch zu sehr griechisches Recht betroffen, so dass es eigentlich mehr ins Userforum gehören würde. Na mal schauen, wie sich die Sache entwickelt ...
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« Zuletzt geändert: 06.11.2010 um 11:23:08 von schweitzer »  
 
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Blaise
Experte
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Si taus vilat einisses
abanet!


Beiträge: 1.247

Erde, Germany
Erde
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 06.11.2010 um 12:20:55
 
Hallo Maraki,

ich fürchte, dein Name wird in Griechenland nicht geändert, auch wenn Du deutsche Staatsangehörige wirst.

Da Du weiterhin griechische Staatsangehörige bleibst, unterliegt dein Name in Griechenland weiterhin dem griechischem Namensrecht. Da es in Griechenland keine "Ehenamen" gibt, wird der nach deutschem Recht gewählte Name auch nicht in die griechischen Register eingetragen.

Du wirst wohl weiter mit einer "hinkenden Namensführung" leben müssen...
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