Lieber fons, lieber Petersburger, liebe Muleta.
vielen Dank für Eure Antworten. Leider hatte ich zwei Tage kein Internet wegen Dauerregens, daher erst jetzt meine Rückfragen.
Dokumente:
- Geburtsurkunde S12
- eidesstaatliche Erklärung über die Ledigkeit ( versteh ich übrigens nicht, denn wenn algerischen Frauen in Deutschland algerisches Recht angewandt wird und nur Eheschließungen mit Muslimen rechstgültig sind un die Erlaubnis des Ehevormundes vorliegen muss, wieso muss dann der algerische Mann ledig sein? Er kann nach algerischem Recht bis zu 4 Frauen heiraten.)
- Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses durch das zuständige OLG
- ich nehme an auch Ausweispapiere mit dem Aufenthaltstitel?
- alles legalisiert durch die Deutsche Botschaft
Ist das soweit richtig?
Vielen Dank auch für die Hinweise auf
FZF, ggf gesichertem notwendigen
LU bei
FZF weil auf Lebensführung in Algerien verwiesen werden könnte und die Anwendung des algerischen Ehe- und Familienrechtes auf unsere Ehe in Algerien.
Das hatte ich alles schon im Hinterkopf, aber es ist gut, die eigene Ansicht noch einmal von Experten bestätigt zu bekommen. Ich hoffe jedoch, dass wir nie in die Verlegenheit kommen werden, den
LU nachweisen zu müssen oder in Algerien, um Kinder Hab oder Gut streiten zu müssen. Dann habe ich schlechte Karten.
Eine Frage habe ich noch: welches ist das zuständige Standesamt bei Auslandsdeutschen? Oder können wir einfach das Standesamt an seinem Wohnsitz nehmen?
Vielen Dank noch einmal!
Shazoun
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