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Zertifikat Deutsch B1 (Gelesen: 6.212 mal)
SLang
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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29.10.2010 um 22:06:56
 
Hallo alle,

seit 10 Jahren bin ich mich in Deutschland aufgehalten. Inzwischen habe ich einen englischsprachigen Master-Studiengang besucht, und danach Dr.-Ing erworben. Meine Dissertation ist leider in englisch verfasst. Nach Promotion arbeite ich in Industrie. Bei Arbeit spreche ich meistens nur Deutsch. Eigentlich habe ich auch viele Deutsch Kurse (A2 bei Goethe-Institut und C2 bei Inlingua) erfolgreich abgeschlossen.

Vor kurzem habe ich mich bei einer Einbürgerungsbehörde nach meiner Einbürgerungsmöglichkeit erkundigt. Allerdings ist Zertifikat Deutsch B1 erfordert. Ich wundere mich, warum ich nicht von der Prüfung befreit werden könnte, da ich schon Studium und Promotion in Deutschland gemacht habe. Ich halte die Anforderung für völlig unnötig.

Im übrigen, ich finde, die Prüfungsgebühr für Zertifikat Deutsch B1 ist sehr sehr teuer. Gibt es dazu ein günstiges alternatives Zertifikat?

mit freundlichen Grüßen,

SLang
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 29.10.2010 um 22:10:33
 
SLang schrieb am 29.10.2010 um 22:06:56:
C2 bei Inlingua

Wird dieses Zertifikat (falls du eins erworben hast) nicht anerkannt?
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SLang
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 29.10.2010 um 22:27:29
 
Danke für die schnelle Antwort.

Das Zertifikat von Inlingua ist leider nicht anerkannt. weinend

Gruß, SLang
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Antwort #3 - 30.10.2010 um 02:45:41
 
SLang schrieb am 29.10.2010 um 22:06:56:
Gibt es dazu ein günstiges alternatives Zertifikat?

Bei manchen Götheinstituten gibt es die Möglichkeit, einen Sprachfeststellungstest zu machen ... dieser wird regelmäsig anerkannt, zumindest in der Stadt, in der dieses Götheininstitut sich befindet.

SLang schrieb am 29.10.2010 um 22:06:56:
Prüfungsgebühr für Zertifikat Deutsch B1 ist sehr sehr teuer

was soll es denn kosten?
Ist es ein "gemeinnütziger" Träger oder ein auf "elitäre" Schüler ausgerichtetes Institut?
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 30.10.2010 um 08:53:04
 
SLang schrieb am 29.10.2010 um 22:27:29:
Das Zertifikat von Inlingua ist leider nicht anerkannt. 


Wer sagt bzw. schreibt das? Es muss kein B1 vom GI nachgewiesen werden. Es hilft nur bei der Feststellung der Deutschkenntnisse.

Die Behörde für Einbürgerung möge Dir eine schriftliche Begründung geben wieso Dein Deutsch C2-Zertifikat von Inlingua nicht anerkannt wird.

Anmerken möchte ich noch, dass die reine Prüfungsgebühr für Deutsch B1 beim GI 160 EURO kostet. Vielleicht doch mal überlegen? Würdest Du auf jeden Fall schaffen!
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SLang
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #5 - 30.10.2010 um 11:48:54
 
Dass eine Prüfung 160 euro kostet, finde ich sehr teuer. Überdies halte ich die Prüfung unnötig und unvernünftig. A2 Zertifikat von GI + Aufbausprachkurs 3 von VHS + C2 von inlingua < Zertifikat Deutsch B1. Die Formel versteht ich einfach nicht.
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Antwort #6 - 30.10.2010 um 12:22:51
 
Also dass das C2 Zertifikat von Inligua nicht anerkannt wird, habe ich so noch nie gehört, im Gegenteil.

Ich würde, wie unten schon geschrieben, eine Feststellungsprüfung beim Goetheinstitut oder der VHS anstreben. Die dürften nicht so teuer sein.


Lg
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 30.10.2010 um 13:54:34
 
SLang schrieb am 30.10.2010 um 11:48:54:
Dass eine Prüfung 160 euro kostet, finde ich sehr teuer. Überdies halte ich die Prüfung unnötig und unvernünftig. A2 Zertifikat von GI + Aufbausprachkurs 3 von VHS + C2 von inlingua < Zertifikat Deutsch B1. Die Formel versteht ich einfach nicht. 


Geh hin und reich das C2 Zertifikat von Inlingua bei der Beantragung der Deutschen Staatsbürgerschaft mit ein.

Ich möchte dann wirklich die schriftliche Begründung wissen wieso Dein C2-Zertifikat von Inlingua nicht ausreicht.

War das denn bei Inlingua eine echte Prüfung und wer hat die Prüfung abgenommen?
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SLang
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #8 - 30.10.2010 um 21:13:06
 
Die VHS in meinem Landkreis bietet keine solche Feststellungsprüfung an. Die Zertifikat Deutsch B1 Prüfung scheint der einzigartige Weg.

Anbei befindet sich das Zertifikat von inlingua. Die Urkunde wurde bei der Beamtin vorgelegen, und eindeutig nicht anerkannt.
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Antwort #9 - 30.10.2010 um 22:11:25
 
SLang schrieb am 30.10.2010 um 21:13:06:
Anbei befindet sich das Zertifikat von inlingua. Die Urkunde wurde bei der Beamtin vorgelegen, und eindeutig nicht anerkannt.

Gehört zum "erfolgreichen Abschlusses" dieses Kurses auch ein bestandener Test? Gibt es über den Test und das Resultat einen Nachweis? Das geht aus deinem Zertifikat nicht hervor ... (es gibt nunmal auch Kurse, die man "erfolgreich" dann abschliesst, wenn man immer brav teilgenommen hat).
Ein paar Meter weiter (in Richtung Karlsplatz) von dieser Inlingua Schule ist (zumindest war) eine Zweigstelle vom Götheinstitut. Der Sparchfeststellungtest dort kostet(e) 60€ und dauert knapp eine Stunde und wird von der ABH München akzeptiert.
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Antwort #10 - 30.10.2010 um 22:19:17
 
Hallo erne,

Vielen Dank für Ihre Tipps. Ich werde frühestmöglich das Götheinstitut besuchen.

Grüße,
SLang
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Antwort #11 - 31.10.2010 um 11:35:54
 
SLang schrieb am 30.10.2010 um 22:19:17:
Ich werde frühestmöglich das Götheinstitut besuchen.

in München: Sonnenstrasse 25, Sprachfeststellungstests waren mal jeden Donnerstag nachmittags,
... dann gibt es das Göthe Institut auch noch in der Dachauer str.
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Antwort #12 - 31.10.2010 um 12:04:22
 
Ich weiß, dass es nicht zum Thema gehört, aber mir stellen sich die Nackenhaare hoch, wenn ich hier mitlese. Deshalb ein ganz kleiner Hinweis:

Der Name des Mannes nach dem das Institut benannt wurde, wird so geschrieben:

Goethe


Entschuldigung, aber das musste raus! 22
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Nach den neuen Richtlinien betreffs Geschwindigkeitsbeschränkung für Beamte ist es untersagt, während der öffentlichen Verkehrszeiten den Amtsschimmel auf Trab zu bringen.
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Antwort #13 - 04.11.2010 um 23:26:21
 
Hallo alle,

kurze Update.

Leider reicht solche Feststellungsprüfung nicht in meinem Landreis aus. Teilnahmebestätigung+Nachweis der Prüfung sind vorzuliegen.

Ich bereite mich auf die Prüfung auf.

Ich wünsche Euch ein schönes Wochenende!

Grüße, SLang

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