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Einbürgerungsantrag zu stimmen! (Gelesen: 3.394 mal)
kalamare51
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27.10.2010 um 16:09:15
 
Hallo an alle , ich möchte fragen was bedeutet das stadtverwaltung muss antrag zu stimmen? was kommt nach diese stimmung?.danke bis bald lg
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reinhard
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Antwort #1 - 27.10.2010 um 20:30:15
 
Es wäre besser, wenn Du zunächst erklärst, worum es überhaupt geht.

Ansonsten bedeutet es eben genau das – aber Du sagst ja nicht mal, welcher Antrag gemeint ist.
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kalamare51
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Antwort #2 - 27.10.2010 um 21:07:10
 
danke, meinte einbürgerungsantrag.lg
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reinhard
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Antwort #3 - 28.10.2010 um 15:33:59
 
Den Einbürgerungsantrag stellst Du bei der Einbürgerungsbehörde. Die ist immer in der Nähe oder im gleichen Haus wie die Ausländerbehörde. Bei der Ausländerbehörde kannst Du danach fragen.

Die Stadtverwaltung muss der Einbürgerung nicht zustimmen. Ob jemand zustimmen muss, ist in den Ländern verschieden. Manchmal ein Regierungspräsidium, machmal ein Innenministeriu oder Innensenat, manchmal darf die Einbürgerungsbehörde alleine entscheiden.
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Antwort #4 - 28.10.2010 um 18:30:03
 
danke, die antrag schon gestelt und alle antworten sind da bei EBH fehlt jetz nur entscheidung von EBH .meinte wie viel dauert diese entscheidung und was kommt nacht entscheidung ob das heiß einburgerungantrag abgeschlossen?.lg
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Odysseus
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Antwort #5 - 29.10.2010 um 08:20:35
 
kalamare51 schrieb am 28.10.2010 um 18:30:03:
meinte wie viel dauert diese entscheidung


auch diese Frage wird Dir hier niemand beantworten können. Warum fragst Du das nicht Deinen Sachbearbeiter?

kalamare51 schrieb am 28.10.2010 um 18:30:03:
was kommt nacht entscheidung ob das heiß einburgerungantrag abgeschlossen?


dazu müssten wir wissen, welche Staatsanghörigkeit Du hast, ob also ein Entlassungsverfahren notwendig ist.
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kalamare51
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Antwort #6 - 30.10.2010 um 19:09:59
 
Odysseus schrieb am 29.10.2010 um 08:20:35:
dazu müssten wir wissen, welche Staatsanghörigkeit Du hast, ob also ein Entlassungsverfahren notwendig ist. 

danke, nein brauche nicht mein aktuel nationalität entlassen
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reinhard
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Antwort #7 - 30.10.2010 um 19:29:32
 
Dann bekommst Du nach der positiven Entscheidung eine Einbürgerungszusage, bezahlt die Gebühren (falls noch nicht geschehen), musst auch vielleicht noch aktuelle Unterlagen vorlegen und bekommst dann einen Termin für die Einbürguerng selbst.

Die Einbürgerung besteht daraus, Dir die Urkunde zu überreichen.
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Antwort #8 - 31.10.2010 um 17:45:33
 
danke, also das heiß niemand weiß wie viel dauert(zeit un gefhär) diese entscheidung
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Antwort #9 - 31.10.2010 um 17:49:03
 
kalamare51 schrieb am 31.10.2010 um 17:45:33:
danke, also das heiß niemand weiß wie viel dauert(zeit un gefhär) diese entscheidung


Doch, selbstverständlich. Deine Sachbearbeiterin / Sachbearbeiter kann Dir das sicherlich (zumindest) ungefähr sagen. Das hängt von der Arbeitsbelastung Deiner Behörde und von Deinen Dokumenten ab.
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Antwort #10 - 08.11.2010 um 14:14:55
 
Hallo habe noch ein frage bitte was kommt wenn die einburgerungsantrag schon genehmigt?es man schon deutscher geworden oder noch nicht?.lg
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Odysseus
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Antwort #11 - 08.11.2010 um 14:40:21
 
Deutscher wirst Du erst mit der Aushändigung der EB-Urkunde
(hoffe, ich hab die Frage richtig verstanden...)
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kalamare51
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Antwort #12 - 08.11.2010 um 17:15:51
 
danke. dann was bedeutet einburgerungsantrag genehmigt?lg
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Antwort #13 - 09.11.2010 um 08:07:17
 
Meine Güte, versuch es doch mal mit Nachdenken !! Gesunder Menschenverstand!.

Antrag genehmigt wird wohl heißen, dass eine positive Entscheidung getroffen worden ist. Positiv heißt gut. Gut heißt nicht schlecht. Nicht schlecht....
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Antwort #14 - 09.11.2010 um 12:30:45
 
Odysseus schrieb am 09.11.2010 um 08:07:17:
Meine Güte, versuch es doch mal mit Nachdenken !! Gesunder Menschenverstand!.


Vielleicht kann er aber auch nicht genügend Deutsch?  Schockiert/Erstaunt

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