Der Antrag auf Aufenthaltserlaubnis wurde gestellt, um "ehelich zusammen zu leben" (Aufenthaltszweck). Da er mit dem Antrag lediglich seinen Plan offengelegt hat, zum Zusammenleben aber zwei gehören, musst Du bestätigen, dass Deine Planung parallel läuft: Er will mit Dir zusammenleben, Du bestätigst, dass Du auch mit ihm zusammen leben willst.
Das wäre ein rechtlich einwandfreier Grund.
Falls die Behörde eine neue
VE von Dir will, die sich auf die
AE (und nicht auf das Visum bezieht), lehn das bitte ab. Dafür gibt es keine rechtliche Grundlage.
Der Antrag lautet (hoffentlich) auf eine
AE, die drei Jahre gilt. Grundsätzlich ist es möglich, eine solche
AE auch für ein oder zwei Jahre zu erteilen. Falls die Behörde das will, verlangt eine schriftliche Begründung.