Hallo!
In meinem Umfeld gibt es gerade eine Trennung von einem Deutschen und seiner südamerikanischen Ehefrau.
NE ist seit 1 Jahr vorhanden, Aufenthalt ist also kein Problem, alles andere schon. Das ganze läuft äußerst unschön ab; Polizei, Jugendamt (gemeinsame Tochter, 3 Jahre, Sorgerecht jetzt ausschließlich beim Mann
) sind alle involviert. Es hat sich ein kleiner Kreis von Menschen gebildet, die dem armen Mädel (22) helfen wollen. Die Integration ist bislang nicht sehr positiv verlaufen, war auch vom Mann nicht wirklich gewünscht.
Der Mann möchte von Unterhaltszahlungen nichts wissen, behauptet er verdient zu wenig.
Mir kam da eine Idee: ich habe bei der
ALB angerufen und gefragt, ob die Frau mal in ihre Akte sehen dürfte: da liegen ja die Gehaltsnachweise des (alleinverdienenden) Manns drin - vom Antrag auf
NE. Der SB meinte aber, die dürfe er ihr nicht einfach geben.
Die ARGE zahlt ihr zur Zeit Geld, das wird sie sich irgendwann auch vom Mann wiederholen, aber man könnte die Zahlungsbereitschaft vielleicht etwas erhöhen, wenn wir ihm seine eigenen Gehaltsabrechnungen unter die Nase halten.
Meine Frage: Ist es korrekt, dass die
ALB die Akteneinsicht, isb. in die Gehaltsabrechnungen des Manns, verweigert?
Es werden sich wahrscheinlich noch weitere Fragen zu dieser Trennung ergeben. Wenn's recht ist, hänge ich sie alle hier dran, auch wenn's nicht mehr um das Thema Akteneinsicht geht.