aldidas schrieb am 24.10.2010 um 13:51:30:Nur was mache ich wenn sowieso die Arbeit durch eine studentische Arbeitsvermittlung läuft, wo es nur befristete Jobs gibt (es gibt Arbeit für 1 Tag,oder auch 3 Monate).
die Vermittlung dürfte vorliegend wirklich nur eine "Vermittlung" sein. Der jeweilige Arbeitsvertrag wird mit dem Arbeitgeber geschlossen und ist regelmäßig befristet (§ 14 TzBfG). Soweit ergeben sich keine Besonderheiten.
Beschränkungen der Beschäftigung wegen Schwangerschaft ergeben sich insbes. aus §§ 3, 10, 11 MuSchG, was aber wenig bringt, wenn der befristete Vertrag sowieso ausläuft.
aldidas schrieb am 21.10.2010 um 23:38:46:Kündigungsschutz, Mutterschutz, Arbeitnehmerrechte etc.
was genau meinst Du? Was willst Du?
Wenn Du hoffst, dass Dir ein Arbeitgeber Deinen Lohn während der Schwangerschaft und nach der Geburt weiterbezahlt, obwohl Dein befristeter Arbeitsvertrag längst ausgelaufen ist, dann wird das wohl nichts werden.
aldidas schrieb am 24.10.2010 um 13:51:30:Mein Problem würde sich sicherlich auflösen wenn ich einen festen Job als Auhilfe irgendwo mit Vertrag mache, nur das ist bisher nicht geschehen und bin auch mit meinem jetzigen Job zufrieden. Das Problem ist nur jetzt das ich kein fester Mitarbeiter bin ...
dann wirst Du die Finanzierung einer Erwerbspause auch nicht über einen Arbeitgeber abdecken können.
Muleta