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Namensänderung nach Eheschliessung (Gelesen: 2.692 mal)
Themen Beschreibung: Namensänderung nach Eheschließung inkl. Kinder
Nic123
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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20.10.2010 um 13:38:35
 
Mein Mann, Afrikaner und ich (Deutsche) haben vor längerer Zeit in seinem Heimatland geheiratet. Nun haben wir gemeinsam beschlossen, seinen Familiennamen anzunehmen.
Wie läuft so etwas ab, wohin kann man sich desbezüglich wenden?
Weiterhin habe ich ein Kind mit in die Ehe gebracht und wir haben ein gemeinsames. Geht das auch ohne Probleme, oder müssen dafür spezielle Anträge gestellt werden, besonders zu ersten Sohn.
Kommen aus NRW

Sind für jede Hilfe und Tip sehr dankbar!!!
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Blaise
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Antwort #1 - 20.10.2010 um 15:44:37
 
Hallo,

bei der Rechtswahl und Änderung des Ehenamens sehe ich (ohne alle Fakten zu kennen) keine Gründe. Informationen dazu, bekommt man beim Standesamt, hier kannst Du schon mal nachlesen.

Unproblematisch dürfte es auch bei dem ehelichen Kind sein. Bei dem Kind aus der Vorehe kann es schwieriger sein. Dazu müsste man aber wissen, wie das Kind seinen Namen bekommen hat. Ansprechpartner ist da auch das StandesamtHier gibt es auch Infos zu Kindernamen.
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Lisa2014
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Antwort #2 - 21.10.2010 um 10:29:37
 
Dein erstes Kind behält den bisherigen Namen.  Ausser du beantragst eine gerichtliche Namensänderung oder er adoptiert es. Er hat rechtlich nichts mit dem Kind zu tun!
Für das gemeinsame Kind: Eigentlich bekommt es nach der Eheschliessung den Nachname, den ihr annehmt und wird als ehelich eingetragen.

Also Standesamt!!!!!! Schnellstens, da es Fristen geben könnte

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Antwort #3 - 21.10.2010 um 12:18:51
 
Lisa2014 schrieb am 21.10.2010 um 10:29:37:
Dein erstes Kind behält den bisherigen Namen.  Ausser du beantragst eine gerichtliche Namensänderung oder er adoptiert es.

Eine gerichtliche Namensänderung? Das halte ich für eher unwahrscheinlich. Es gibt sehr wohl andere Möglichkeiten wie eine Adoption (Einbenennung, öffentlich-rechtliche Namensänderung).

Zitat:
Für das gemeinsame Kind: Eigentlich bekommt es nach der Eheschliessung den Nachname, den ihr annehmt und wird als ehelich eingetragen.

Ehelich eingetragen? Es gibt seit 1998 keine Unterscheidung mehr zwischen "ehelichen" und "nicht ehelichen" Kindern. Und bekommen nur bedingt: ab dem 5. Lebensjahr muss das Kind zustimmen und ab dem 14. Lebensjahr kann die Erklärung nur selbst abgeben (siehe § 1617c BGB).

Zitat:
Also Standesamt!!!!!! Schnellstens, da es Fristen geben könnte

Und welche Fristen meinst Du da?
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Lisa2014
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Antwort #4 - 21.10.2010 um 14:46:02
 
Für Nigeria gilt
Das Namensrecht beruht auf Gewohnheitsrecht, dessen genaue Regeln nicht immer eindeutig sind
und nach Stamm bzw. Region unterschiedlich sein können.
Die Ehegatten führen keinen gemeinsamen Familiennamen kraft Gesetzes. Jeder Ehegatte kann weiterhin
den zur Zeit der Eheschließung geführten Familiennamen beibehalten.
Gewohnheitsrechtlich nimmt die Ehefrau den Familiennamen des Mannes an und führt diesen auch
nach Auflösung der Ehe durch Tod des Ehemannes oder durch Scheidung weiter
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Antwort #5 - 21.10.2010 um 17:11:10
 
Hallo nkem,

das ist bestimmt eine sehr wichtige und zutreffende Information zum nigerianischen Namensrecht.

Leider weiß ich nicht, welches afrikanisches Land betroffen ist. Zudem wird der Name wahrscheinlich nach deutschem Namensrecht gewählt, wenn die beiden eine Rechtswahl zum deutschen Recht treffen.
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