petit_canard
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i4a macht süchtig.
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Berlin Berlin Germany
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Hi,
"Wo ist die Möglichkeit für einen Volljährigen geregelt, russisches Namensrecht (vor der Beurkundung der Geburt) zu wählen?" - Mir ist nicht bekannt, dass das irgendwo schriftlich geregelt ist, aber ich habe in der Praxis schon Rechtswahl-/Namenserklärungen Volljähriger für sich selbst angenommen und an das Standesamt I in Berlin weitergeleitet - es gab damit bislang keine Probleme.
"Und was passiert, wenn er überhaupt keine "Geburtsanzeige" abgibt? Blaise hat die Möglichkeit erwähnt, eine Namensfeststellung nach dem NamÄndG zu beantragen. Wie sieht das Verfahren aus?" - Dann erhält er keine Geburtsurkunde. Wenn er später eine will, muss er alle Dokumente, die er schon "im namensrechtlichen Verfahren" vorgelegt hat, nochmals vorlegen. Noch mal mit Apostille, Übersetzung etc. Bringt es irgendwelche Vorteile, beides voneinander zu trennen? Ich sehe keine. Aus diesem Grunde wurde ein solcher Antrag auf Namensfeststellung bei mir auch noch nie eingereicht, daher kenne ich das Verfahren nicht. Ich sehe auch keinen Sinn darin, jedenfalls nicht für diesen Fall: Wenn er den Namen nur feststellen lässt, kommt er nicht zum gewünschten Namen. Dafür müsste er erneut eine Erklärung abgeben, was wieder Zeit brauchen würde. Gibt er gleich eine Namenserklärung zum gewünschten Namen hin ab, kann das Standesamt entscheiden zu sagen, ob die Namenserklärung überhaupt nötig war (geschadet hat sie dann aber auch nicht) bzw. ob sie wirksam geworden ist.
"Und die Frage, die ich schon früher gestellt habe: ist Art. 10 Abs. 4 EGBGB a.F. selbständig oder muss nur in Verbindung mit Abs. 3 a.F. verstanden werden?" - ich bin mir nicht sicher, wie die Frage gemeint ist. Grundsätzlich sind Absätze von Paragraphen immer "im System" zu lesen, nie isoliert. Hilft dir das weiter? Denn ansonsten hatte ich deine Frage aus 23 schon in Antwort 24 beantwortet, mein erster Satz. Er bedeutet für diesen Fall auf "deutsch", dass bislang keine für den deutschen Rechtsbereich wirksame Rechtswahl abgegeben worden sein kann, weil nicht gegenüber einem deutschen (sondern einem russischen) Standesbeamten erfolgt.
viele Grüße petit_canard
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