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FZF (Gelesen: 3.820 mal)
Jörn
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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20.10.2010 um 09:41:44
 
Hallo zusammen,
ich hätte folgende Frage.
Meine Frau (Indonesierin) und ich haben 2006 in Deutschland geheiratet wo wir auch bis Anfang 2009 zusammen gelebt haben.
Durch den plötzlichen Tod ihres Sohnes aus erster Ehe sind wir dann 2009 zusammen nach Indonesien gezogen wo wir auch bis jetzt noch leben. Da wir nun selbst Eltern geworden sind wollen wir im nächsten Jahr zurück nach Deutschland.
Könnte es Probleme bei dem Visum für meine Frau geben,da ich ja noch keine Arbeit und keine Wohnung in Deutschland habe. Bei unserem Sohn ist es ja kein Problem da er deutscher Staatsbürger ist.
Ich werde zwar 10 Wochen vor den beiden fliegen um alles zu organisieren aber ich habe irgendwie Angst das sie mir an der Botschaft in Jakarta einen Strich durch die Rechning machen könnten.

Danke schon mal im voraus
Jörn
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lfc
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 20.10.2010 um 10:31:07
 
Hallo Jörn,

ich sehe da keine Probleme bei dem von dir geschilderten Sachverhalt. Deine Frau hat Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis gem. § 28 Abs. 1 Nr. 3 AufenthG (Personensorge für deutsches Kind). Die Sicherstellung des Lebensunterhaltes spielt hierbei keine Rolle.

Gruß
lfc
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burma
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 20.10.2010 um 10:32:02
 
Es sollte keine Probleme geben. Ich glaube nicht, dass bei Euch die Regelausnahme ziehen würde. Welche Staatsangehörigkeit hat das Kind jetzt?
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B.D.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 20.10.2010 um 10:32:46
 
Jörn schrieb am 20.10.2010 um 09:41:44:
Könnte es Probleme bei dem Visum für meine Frau geben,da ich ja noch keine Arbeit und keine Wohnung in Deutschland habe. 



Das ist nicht zu erwarten, nicht in dieser Hinsicht, denn schließlich reist ein Deutscher mit seinem deutschen Kind und dessen leibliche Mutter ein.


B.D.
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burma
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 20.10.2010 um 10:33:13
 
lfc schrieb am 20.10.2010 um 10:31:07:
gem. § 28 Abs. 1 Nr. 3 AufenthG (Personensorge für deutsches Kind)


Woher weiss Du welche Staatsangehörigkeit das Kind hat?
Ich habe es dort nicht rauslesen können.

Folgepost

Zitat:
mit seinem deutschen Kind


Wow! Wo liest Du das in seinem Beitrag? Die Frage ist doch noch offen.

Jörn schrieb am 20.10.2010 um 09:41:44:
Da wir nun selbst Eltern geworden sind wollen wir im nächsten Jahr zurück nach Deutschland.

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« Zuletzt geändert: 20.10.2010 um 10:54:15 von Tippi »  
 
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B.D.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 20.10.2010 um 10:35:28
 
Jörn schrieb am 20.10.2010 um 09:41:44:
Da wir nun selbst Eltern geworden sind wollen wir im nächsten Jahr zurück nach Deutschland.



da steht es


Bei unserem Sohn ist es ja kein Problem da er deutscher Staatsbürger ist.

und hier auch


B.D.
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lfc
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 20.10.2010 um 10:37:12
 

...und hier:

Jörn schrieb am 20.10.2010 um 09:41:44:
Bei unserem Sohn ist es ja kein Problem da er deutscher Staatsbürger ist. 

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B.D.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 20.10.2010 um 10:38:54
 
@burma

Der Text ist doch nun wirklich nicht lang. Lies ihn doch mal selbst.
Frag nicht mich, sondern den TS, wenn Dir etwas auffällt.


B.D.
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burma
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #8 - 20.10.2010 um 10:39:51
 
lfc schrieb am 20.10.2010 um 10:37:12:
...und hier:


Ok, das habe ich überlesen.
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Tippi
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Antwort #9 - 20.10.2010 um 11:02:27
 
Ein Paradebeispiel für einen zerlaberten Fred - boah

Die einen lesen nicht richtig - die anderen nutzen jede
Gelegenheit für eine Antwort - sei sie noch so unnütz.

Wir warten jetzt auf Nachfragen vom Themenstarter

Danke und bitte keinen Kommentar hierzu  Griesgrämig
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #10 - 20.10.2010 um 13:45:38
 
Probleme kann es mit der Zeitplanung geben. Bei der Antragstellung zur FZF benötigt Deine Frau eine Adresse, wo sie zunächst in Deutschland wohnt, damit man weiss, welche ABH zuständig ist.
Wenn Du erst 10 Wochen vorher fliegst, um eine Wohnung zu besorgen, dann wäre, selbst wenn Du sofort eine Wohnung fändest, die Zeit zu knapp, denn die Bearbeitung des Antrags kann auch gut drei Monate dauern.

Einfacher wäre es, wenn Ihr Verwandte oder Freunde habt, deren Wohnung Deine Frau auf dem Antrag als Adresse angeben könnte und er Antrag entsprechend frühzeitig gestellt wird. Dann habt Ihr vielleicht schon einen positiven Bescheid bevor Du vorausfliegst.
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Jörn
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #11 - 21.10.2010 um 03:12:51
 
Hallo,
erst einmal danke für die schnellen Antworten.
Wenn ich das alles richtig verstanden habe,dann muss ich in dem Antrag also eine Adresse eintragen wo meine Frau wohnen wird.
Ich hatte eigentlich vor die Adresse meiner Eltern einzutragen,aber wäre es vielleicht besser die Adresse meines besten Freundes einzutragen,da er in der selben Stadt wie wir früher gewohnt haben lebt und alle Unterlagen meiner Frau bei der dortigen ABH vorliegen? Auch deshalb weil die dortige Sachbearbeiterin mir damals gesagt hatte wenn wir irgendwann zurück kämen gäbe es dann keine Probleme.
Wir hatten sowieso vor wieder dorthin zu ziehen!!

Gruß  Jörn
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Antwort #12 - 21.10.2010 um 08:42:59
 
Was besser oder bequemer ist, ist nicht entscheidend.

Eure erste tatsächliche Wohnanschrift ist wichtig - und wenn es nur wenige Wochen sind bis zum endgültigen Umzug in eine dauerhafte Wohnung.

Hintergrund: Nach der Einreise mit dem nationalen Visum muß Deine Frau eine AE bekommen - an ihrem tatsächlichen Wohnort. Dorthin gehen auch die Antragsunterlagen, die die Auslandsvertretung nach Deutschland schickt.
Wenn nun die ABH aus der Stadt X ihre Zustimmung gegeben hat und Ihr völlig überraschend in der ABH von Y auftaucht, vereinfacht das das Verfahren nicht sonderlich.
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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