Hallo,
eine Frage beschäftigt mich seit längerem und immer dringender – leider weiß ich die korrekte Antwort nicht und bitte Euch um Hilfe.
Folgende Situation: Meine Freundin kommt aus einem nicht EU-Land. Sie ist in Deutschland mit einer
AE für einen Sprachkurs.
Nun sind wir ein Paar und erwarten ein Kind – schwanger bereits im 6. Monat.
Wir wollen bei der
ABH nun beantragen, den Aufenthaltstitel zu ändern.
1.) Geht das so einfach? Normalerweise müsste sie ja ein Visum im Heimatland beantragen. Oder trifft hier der § 5 Abs. 2 Satz 2
AufenthG als Ausnahme zu?
2.) Was fragen wir bei der
ABH an: Eine
FZF oder eine
AE für die Personensorge? Wir sind nicht verheiratet, aber ich habe eine Vaterschaftserklärung und wir zusammen eine Erklärung zur gemeinsamen Sorge abgegeben.
3.) Schreibe ich so was wie: „Hallo, wir würden gerne die
AE meiner Freundin ändern.“ Oder sollte das irgenwie diplomatischer, umfangreicher, spezieller sein? Geht es überhaupt, die
AE vor der Geburt zu ändern?
Vielen Dank für Eure Hilfe!!
Mit freundlichen Grüßen
J