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FZF zu Frau & Kind aus Ägypten (Gelesen: 11.739 mal)
datkleen79
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18.10.2010 um 02:56:14
 
Guten Morgen an Alle!

Bin ganz neu hier und froh, dieses Forum gefunden zu haben.

Ich bin mit einem Ägypter verheiratet; er lebt dort, ich in NRW.
Nun ist unser erstes Baby unterwegs, es soll im März zur Welt kommen.
Meine Fragen wären:
1. Wie stehen die Chancen, das Visum zu erhalten, im Allgemeinen?
2. Wäre es sinnvoller, es vor oder nach Geburt zu beantragen?
3. Hat er Chancen, das Visum ohne Deutschtest zu erhalten (wenn das Kind auf der Welt ist)?
Kann der Test in Deutschl. absolviert werden?

Freu mich auf eure Antworten.
DANKE!!
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Antwort #1 - 18.10.2010 um 08:38:34
 
datkleen79 schrieb am 18.10.2010 um 02:56:14:
2. Wäre es sinnvoller, es vor oder nach Geburt zu beantragen?


Ich beantworte mal die zweite Frage, damit klären sich die anderen wahrscheinlich auch:

Also, ein Visum könnte Dein Mann bereits vor der Geburt Eures Kindes beantragen - es wäre das "Visum zum Zwecke der Ausübung der Personensorge über ein deutsches Kind in Deutschland".

Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum § 28 (1) Nr. 3 AufenthG sagt dazu u.a. Folgendes:

Zitat:
Aufgrund der aufenthaltsrechtlichen Vorwirkung
des Schutzgebots des Artikels 6 GG kann
werdenden Eltern von Kindern, die aufgrund
ihrer Abstammung von einem deutschen Elternteil
die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen
werden (§ 4 Absatz 1 StAG), ein mit
Blick auf den voraussichtlichen Geburtszeitpunkt
entsprechend langfristig berechnetes Visum
zur Einreise auf Grundlage des künftigen
Anspruchs nach § 28 Absatz 1 Satz 1 Nummer
3 erteilt werden. Gleiches gilt für werdende
Väter von Kindern, die aufgrund des gewöhnlichen
Aufenthalts der Mutter in Deutschland
nach § 4 Absatz 3 StAG durch Geburt im Inland
die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben
werden.  ...

Dem Vater ist die Einreise zu ermöglichen,
wenn die Schwangere – z. B. wegen
des Vorliegens einer Risikoschwangerschaft –
auf seinen Beistand angewiesen ist. Liegen keine
solchen Gründe vor, ist dem Vater die Einreise
so rechtzeitig zu ermöglichen, dass er bei der
Geburt anwesend sein kann. Es ist eine geeignete
ärztliche Bescheinigung beizubringen.
Außerdem ist Voraussetzung für die Ermöglichung
der Einreise, dass das Elternteil
nicht nur formal, etwa durch Abgabe der Vaterschaftsanerkennung
oder Sorgerechtserklärung,
eine Beziehung zu dem Kind entstehen
lässt, sondern auch tatsächlich den Willen hat,
die Elternrolle auszufüllen und elterliche Verantwortung
zu übernehmen.


Letzteres entfällt in Eurem Falle - da das Kind ein eheliches wird, ist der Ehemann der Vater und das Sorgerecht "automatisch" geteilt.

Für das genannte Visum, dass, wie angedeutet auch beantragt werden kann, wenn der Vater des Kindes zugleich Ehemann der deutschen Mutter ist (es muss also bei einer solchen Konstellation nicht das Visum zum Zwecke des Ehegattennachzugs beantragt werden) entfällt der Nachweis von A1 - Sprachkenntnissen im Kontext der Visabeantragung (nur beim Visum zum Zwecke des Ehegattennachzugs wäre dieser Nachweis erforderlich). Auch Fragen der Lebensunterhaltssicherung, Wohnungsgröße spielen für die Erteilung dieses Visums keine Rolle.

Die Chancen für die Visaerteilung würde ich allgemein als gut bezeichnen - je vollständiger sogleich alles erforderlichen Papiere eingereicht werden, um so komplikationsloser (auch, wenn im Kontext mit ägyptischen Staatsangehörigen Sicherheitsüberprüfungen regelmäßig mit zum "Geschäft" gehören)  sollte alles verlaufen.


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Antwort #2 - 18.10.2010 um 10:01:25
 
Zunächst vielen Dank für die schnelle Antwort!! Supi!!

Da ich in diesen Dingen ein absolutes GREENHORN bin - wie beantragt man denn dieses spezielle Visum? Gehe ICH zuerst zur ALB oder macht MEIN MANN es von Kairo aus? Auf der Seite der dt. Botschaft ist kein Antragsformular für diesen Fall zu finden.
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Antwort #3 - 18.10.2010 um 10:21:06
 
Dein Mann ist der Antragsteller. Also muss er sich direkt an die Deutsche Botschaft in Ägypten wenden.

Die werden ihm auch sagen, welches Formular er benutzen soll (meist gibt es kein spezielles zur FZF zum Kind.)


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Antwort #4 - 18.10.2010 um 18:48:51
 
Dein Profil sagt nichts ueber deine Staatsangehörigkeit aus.

schweitzer schrieb am 18.10.2010 um 08:38:34:
Visum zum Zwecke der Ausübung der Personensorge über ein deutsches Kind in Deutschland


Obige Antworten gelten nur, wenn du deutsche Staatsangehörigkeit hast (und das Kind damit auch) oder das Kind ggf. aufgrund Deiner NE und Verweildauer in D deutsch ist.

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Antwort #5 - 19.10.2010 um 02:39:06
 
Ich bin Deutsche.

Muß nochmal genauer nachfragen: also mein Mann beantragt das Visum. Dann werden die Papiere nach D geschickt. Und dann entscheidet die ALB über JA/NEIN? Oder hat die Botschaft Mitspracherecht?
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Antwort #6 - 19.10.2010 um 07:47:47
 
datkleen79 schrieb am 19.10.2010 um 02:39:06:
Muß nochmal genauer nachfragen: also mein Mann beantragt das Visum. Dann werden die Papiere nach D geschickt. Und dann entscheidet die ALB über JA/NEIN? Oder hat die Botschaft Mitspracherecht?


Ausländerbehörde und Botschaft prüfen beide unabhängig voneinander in vollem Umfang, ob die Voraussetzungen für die Visumserteilung vorliegen - aber sie tauschen natürlich ihre Erkenntnisse und Einschätzungen aus. Nur wenn beide grünes Licht geben, wird das Visum erteilt. Sonst nicht. Nach außen "sichtbar" trifft und verantwortet die Entscheidung die Botschaft; die ABH wird "nur" intern beteiligt.

Muleta
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Ich schreibe im Forum - alles was da hingehört, beantworte ich nicht per PN.
 
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Antwort #7 - 19.10.2010 um 07:50:54
 
Nein, die Botschaft entscheidet. -

Aber bei Visaverfahren zur Familienzusammenführung ist die ABH am künftigen Wohnort zu beteiligen. Stimmt die ABH im Rahmen ihrer Beteiligung der Visaerteilung zu, stehen die Chancen sehr gut - es gibt kaum Fälle, bei denen die Botschaft nach Zustimmung durch die ABH das Visum abgelehnt hat. - Stimmt schon die ABH nicht zu, sähe es allerdings nicht gut aus.

Die Visaunterlagen werden nach Antragstellung durch Deinen Mann über das Bundesverwaltungsamt an die ABH geschickt. In aller Regel wirst Du danach eine Einladung von der ABH bekommen, zum Datenabgleich, zur Prüfung der Angaben Deines Partners usw. - anschließend bearbeitet die ABH weiter und sendet ihr "Votum" an die Botschaft zurück.

Diese fällt dann die endgültige Entscheidung über die Visavergabe. - So ist - im Groben - der Ablauf.


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« Zuletzt geändert: 19.10.2010 um 08:47:18 von schweitzer » 
Grund: nachträgl. Tippfehlerkorrektur 

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Antwort #8 - 20.10.2010 um 15:55:49
 
Haben uns mittlerweile mit Botschaft in Verbindung gesetzt. Eure Angaben wurden bestätigt und uns das entsprechende Antragsformular zugeschickt.

In diesem wird unter Punkt 24 gefragt, aus welchen Mitteln der LU bestritten wird. Wie sollen wir die Frage beantworten? Zur Info: mein Wohnsitz ist in D., habe mich aber die letzten Monate per Touristenvisum in Ägypten aufgehalten. In den kommenden Wochen kehre ich nach D. zurück und muß dann erstmal entsprechende Leistungen beantragen. Nach dem Mu-Schutz möchte ich in meinen alten Beruf zurückkehren.

Desweiteren wird nach der erwünschten Aufenthaltsdauer gefragt. Kann man da denn einfach reinschreiben DAUERHAFT?

Entschuldigt bitte die Fragerei, aber wir sind furchtbar aufgeregt und wollen alles richtig machen. Könnte mein Mann bei der Geburt dabei sein, dann wär das einfach fantastisch Smiley
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Antwort #9 - 20.10.2010 um 16:31:08
 

Schreib es wie es sein wird, auch wenn du/ihr zunächst von öffentlichen Leistungen leben wirst/ werdet.

datkleen79 schrieb am 20.10.2010 um 15:55:49:
Kann man da denn einfach reinschreiben DAUERHAFT?


Ja, kann man.
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Antwort #10 - 21.10.2010 um 07:27:10
 
datkleen79 schrieb am 20.10.2010 um 15:55:49:
In diesem wird unter Punkt 24 gefragt, aus welchen Mitteln der LU bestritten wird. Wie sollen wir die Frage beantworten?


Wahrheitsgemäß.  Zwinkernd -

Dein Mann schreibt dort hinein: "derzeit ungesichert - schnellstmögliche Arbeitsaufnahme nach Mutterschutz/Einreise angestrebt"

Auf die Entscheidung über die Visavergabe für das Visum zum Zwecke der Personensorge darf/wird das keinen Einfluss haben. (siehe mein erstes Post in diesem thread).


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Antwort #11 - 22.11.2010 um 16:01:21
 
Hallo,

mein Mann hat nun am Sonntag in Kairo den Antrag fürs Visum abgegeben. Seit dem machen wir uns wieder total verrückt  Griesgrämig...

Die Unterlagen waren soweit alle in Ordnung, allerdings fragte die Dame auf der Botschaft sofort nach dem Sprachnachweis!

Mein Mann sagte dann, daß er diesen nicht benötige (FNZ zum Kind). Daraufhin reagierte sie sehr unfreundlich und meinte, da müsse sie erst nochmal nachfragen  hä?... Er wartete dann 1 Stunde, und als sie wieder auftauchte, war es dann plötzlich OK  Schockiert/Erstaunt....

Anschliesslich wurde er noch knapp 2 Stunden zu allem Möglichem befragt. Zunächst das Übliche (Wann/Wo kennengelernt, über die Familie usw.), dann auch recht intime Dinge.

Zum Abschluss hiess es dann, wenn seine Frau (also ich) es eilig hätte, soll ich im "Büro" anrufen??? Leider hat mein Mann nicht verstanden, was genau das bedeuten soll. Ich schätze, sie meinte die ALB??

Finde das mit der spontanen Befragung etwas merkwürdig, und auch dass sie nach dem Deutschtest fragte. Was haltet Ihr davon??

Ich habe auch schon vor ca. 2 Wochen meinem Standesbeamten hier in Deutschland unsere übersetzte und legalisierte Eheurkunde eingereicht, damit er sie ins deutsche Register eintragen kann. Laut seiner Aussage ist er aber überlastet und findet keine Zeit dazu. Nun hab ich zusätzlich Angst, dass die ALB nach diesem Eintrag fragt und dann noch nix geschehen ist. Er meinte nur, dann könnten sie ihn ja anrufen...?


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Antwort #12 - 22.11.2010 um 16:20:20
 
datkleen79 schrieb am 22.11.2010 um 16:01:21:
Finde das mit der spontanen Befragung etwas merkwürdig, und auch dass sie nach dem Deutschtest fragte. Was haltet Ihr davon??

nun ja, der normalle Fall einer FZF zum Ehegatten (also §28.1.1) fordert "einfache Deutsche Sprachkenntnisse", also A1.
In dem Fall wird auch (AFAIK fast immer) auch ein kurzes Intervies geführt, wo kennengelernt, wo und wie oft getroffen etc ...., einfach um "ein Gefühl zu bekommen", ob es eine Scheinehe sein könnte.

Der Nachzug zum Kind ist etwas spezieller, kommt auch nicht so oft vor. Da ist es sehr wahrscheinlich, dass der Botschaftsmitarbeiter das nicht so genau kannte und sich deswegen nach dem A1 erkundet hat. Die Fragen, die auf eine Scheinehe abzielten, waren wohl auch Schema "F", da beim Nachzug zum Kind eine Scheinehe irrelevant ist.

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Antwort #13 - 26.11.2010 um 20:19:02
 
Guten Abend,

in meinem letzten Beitrag hatte ich ja bereits erwähnt, daß sich unsere übersetzte und legalisierte Eheurkunde seit nun mehr als 2 Wochen bei meinem Standesbeamten befindet.

Die Eintragung ins deutsche Eheregister hat er immer noch nicht vorgenommen. Und heute eröffnete er mir gar am Telefon, die Deutsche Botschaft in Kairo hätte irgendetwas falsch gemacht - vielleicht könne er die Ehe nun überhaupt nicht anerkennen!!!

Sorry, ich kann mir echt nicht vorstellen, daß die Botschaft in dieser Hinsicht "etwas falsch macht". Ich habe eher das Gefühl, es handelt sich um eine Art Hinhaltetaktik!!! Ich wurde sogar von ihm gefragt, wovon mein Mann denn vorhätte, in Deutschland zu leben - muß ich einem Standesbeamten dazu überhaupt Auskunft geben? Er soll doch schließlich nur die Ehe registrieren?!

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Antwort #14 - 26.11.2010 um 21:29:00
 
datkleen79 schrieb am 26.11.2010 um 20:19:02:
Und heute eröffnete er mir gar am Telefon, die Deutsche Botschaft in Kairo hätte irgendetwas falsch gemacht

hat er gesagt, was genau falsch sein soll?
Bestehe auf alle Fälle auf etwas schriftliches, wenn er das nicht geben kann, dann soll er die Eheschliessung registrieren.

datkleen79 schrieb am 26.11.2010 um 20:19:02:
Ich wurde sogar von ihm gefragt, wovon mein Mann denn vorhätte, in Deutschland zu leben - muß ich einem Standesbeamten dazu überhaupt Auskunft geben?

eigentlich geht es ihn nichts an.
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