Hallo Ihr lieben ich Grüße euch.
Ich hätte eine frage zur Vaterschaftsanerkennung.
Ich werde dieses Jahr meinen Verlobten aus Tunesien Heiraten,ich bin Deutsche. Nun ist es so das ich einen kleinen Sohn habe,mein Verlobter war von Beginn der Schwangerschaft dabei,der Biologische Vater meines Sohnes ist nicht bekannt,hab das dem Jugendamt auch so geschildert und bekomme Unterhaltsvorschuss.Mein Verlobter liebt meinen Sohn abgöttlich,wir wollten eigentlich nach der Hochzeit das er die Vaterschaftanerkennt,weil wir eine "richtige" Familie sein wollen ,und ich auch nicht möchte das mein kleiner immer als "Vaterlos" gilt, weil ich wirklich nicht weiss ob ich je den Biologischen Vater ausfindig machen kann. Ich hab jetzt in den Hochzeits Unterlagen meines Standesamtes gelesen das bei nicht ehelichen Kindern die Vaterschaftsanerkennung vor der Ehe beurkundet werden sollte.
Meine Frage ist nun,kann ich einfach zum Jugendamt gehen und dort den Sachverhaltschildern das mein Verlobter,der nicht der Biologische Vater ist die Vaterschaftanerkennen möchte?Ich hab jetzt gelesen ,das dass Gericht es auch anfechten kann,würde das bei uns auch der Fall sein?wir können anhand Videos,Bildern ,Reisepasseinträgen beweisen das eine Emotionale Bindung besteht.Ich will auch vorab sagen das mein Sohn von Anfang an mitgeteilt bekommt ,das mein Verlobter nicht der Leibliche Papa ist.Ist jetzt etwas lang geworden
tut mir Leid...
Noch eine Frage ,sollte das Jugendamt keine Einwände gegen die Anerkennung haben,müssten wir dann einfach nur auf die Deutschebotschaft und die Vaterschaftbeurkunden lassen?das würden wir dann alles in einem aufwasch machen,Hochzeit und Anerkennung der Vaterschaft.
Danke schon mal