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vaterschaftsanerkennung (Gelesen: 3.876 mal)
Mania
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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16.10.2010 um 21:40:42
 
Hallo Ihr lieben ich Grüße euch.

Ich hätte eine frage zur Vaterschaftsanerkennung.

Ich werde dieses Jahr meinen Verlobten aus Tunesien Heiraten,ich bin Deutsche. Nun ist es so das ich einen kleinen Sohn habe,mein Verlobter war von Beginn der Schwangerschaft dabei,der Biologische Vater meines Sohnes ist nicht bekannt,hab das dem Jugendamt auch so geschildert und bekomme Unterhaltsvorschuss.Mein Verlobter liebt meinen Sohn abgöttlich,wir wollten eigentlich nach der Hochzeit das er die Vaterschaftanerkennt,weil wir eine "richtige" Familie sein wollen ,und ich auch nicht möchte das mein kleiner immer als "Vaterlos" gilt, weil ich wirklich nicht weiss ob ich je den Biologischen Vater ausfindig machen kann. Ich hab jetzt in den  Hochzeits Unterlagen meines Standesamtes gelesen das bei nicht ehelichen Kindern die Vaterschaftsanerkennung vor der Ehe beurkundet werden sollte.

Meine Frage ist nun,kann ich einfach zum Jugendamt gehen und dort den Sachverhaltschildern das mein Verlobter,der nicht der Biologische Vater ist die Vaterschaftanerkennen möchte?Ich hab jetzt gelesen ,das dass Gericht es auch anfechten kann,würde das bei uns auch der Fall sein?wir können anhand Videos,Bildern ,Reisepasseinträgen beweisen das eine Emotionale Bindung besteht.Ich will auch vorab sagen das mein Sohn von Anfang an mitgeteilt bekommt ,das mein Verlobter nicht der Leibliche Papa ist.Ist jetzt etwas lang geworden Smiley tut mir Leid...

Noch eine Frage ,sollte das Jugendamt keine Einwände gegen die Anerkennung haben,müssten wir dann einfach nur auf die Deutschebotschaft und die Vaterschaftbeurkunden lassen?das würden wir dann alles in einem aufwasch machen,Hochzeit und Anerkennung der Vaterschaft.

Danke schon mal Kuss
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 17.10.2010 um 18:43:06
 
Ich bin mir nicht 100 % sicher, warte also weitere Antworten / Korrekturen ab:

Dein Verlobter kann jederzeit die Vaterschaft beim Konsulat (das wäre in diesem Fall "Außenstelle" des Jugendamtes) anerkennen, Du kannst dann seine Vaterschaft beim Jugendamt anerkennen und ggf. Sorgerecht teilen.

Falls er das zur Grundlage eines Visumantrages macht, kann eine Behörde (das ist nach Bundesland verschieden, welche) die Vaterschaft anfechten, wenn er nicht der biologische Vater ist.

Wenn er allerdings aufgrund der Ehe und nicht aufgrund des Kindes herkommen (zum Kind kommen ist viel einfacher), dann gilt die Vaterschaftsanerkennung, weil das eben nur bedeutet, dass er die Verantwortung einer Vaterschaft (Unterhalt & Erziehung) übernimmt.
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erne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 17.10.2010 um 19:16:38
 
Mania schrieb am 16.10.2010 um 21:40:42:
das dem Jugendamt auch so geschildert und bekomme Unterhaltsvorschuss

reinhard schrieb am 17.10.2010 um 18:43:06:
dann gilt die Vaterschaftsanerkennung, weil das eben nur bedeutet, dass er die Verantwortung einer Vaterschaft (Unterhalt & Erziehung) übernimmt.

reinhard schrieb am 17.10.2010 um 18:43:06:
dann gilt die Vaterschaftsanerkennung, weil das eben nur bedeutet, dass er die Verantwortung einer Vaterschaft (Unterhalt & Erziehung) übernimmt.

... und dann kann IMHO das Jugendamt den Unterhaltsvorschuss von ihm zurückverlangen.(?)
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Mania
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 17.10.2010 um 21:38:26
 
Danke für eure Antworten. Smiley

Es geht einzig und alleine weil er Verantwortung für den kleinen übernehmen möchte,geplant war ja das wir zum JA gehen wenn er schon in Deutschland ist,und da ich das gerade bei meinen Unterlagen vom Standesamt gelesen habe,wollt ich mich einfach nur mal schlau machen ob es dann besser wäre die Vaterschaft vorher anzuerkennen.

Lg



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Petersburger
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
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Antwort #4 - 17.10.2010 um 22:33:20
 
Dann noch eine kleine Ergänzung von mir:

Ob er seine Vaterschaftsanerkennung an der Auslandsvertretung erklären kann, ist nicht völlig sicher. Nicht jede AV hat einen dazu ermächtigten Konsularbeamten. Das solltet Ihr rechtzeitig klären.
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Muleta
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 18.10.2010 um 08:34:13
 
Mania schrieb am 17.10.2010 um 21:38:26:
ob es dann besser wäre die Vaterschaft vorher anzuerkennen.


wenn der Familiennachzug als (angehender) Ehepartner grundsätzlich möglich ist, dann würde ich jedenfalls vor der Visumserteilung keine VA machen (evtl. aber dann in Deutschland noch vor der Heirat).

Es besteht sonst einfach die Gefahr, dass eine behördliche Vaterschaftsanfechtung erfolgt, welche etliche Monate dauert und während derer dann u.U. überhaupt kein Visum erteilt wird (§ 79 Abs. 2 AufenthG).

Muleta
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steini007
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 18.10.2010 um 23:52:31
 
Muleta schrieb am 18.10.2010 um 08:34:13:
... würde ich jedenfalls vor der Visumserteilung keine VA machen (evtl. aber dann in Deutschland noch vor der Heirat).

Es besteht sonst einfach die Gefahr, dass eine behördliche Vaterschaftsanfechtung erfolgt, welche etliche Monate dauert und während derer dann u.U. überhaupt kein Visum erteilt wird (§ 79 Abs. 2 AufenthG). 


Wäre es nicht sonderbar, wenn die deutsche Botschaft bei der VA behilflich ist, im Gegenzug die ABH aber dann eine Anfechtungsklage (eine andere Behörde hätte daran sicherlich kein Interesse) führt?

Somit würde die eine Behörde gegen die andere arbeiten.
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Muleta
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 19.10.2010 um 07:49:55
 
steini007 schrieb am 18.10.2010 um 23:52:31:
Wäre es nicht sonderbar, wenn die deutsche Botschaft bei der VA behilflich ist, im Gegenzug die ABH aber dann eine Anfechtungsklage (eine andere Behörde hätte daran sicherlich kein Interesse) führt?.


wäre es nicht sonderbar, wenn eine deutsche Behörde sich weigern würde, deutsche Gesetze anzuwenden und sich als Teil der Exekutive anmaßen würde etwas zu entscheiden, was der Judikative vorbehalten ist?

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Mania
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Antwort #8 - 20.10.2010 um 20:34:41
 
Hallo Ich danke euch für eure Antworten ,

ich find es schade das die Behörden so denken würden( in manchen fällen ist es vllt nicht falsch es anzufechten ,wenn wirklich überhaupt keine bindung dahinter steht,was in unserem fall ja anders ist),da wir ja eigentlich nichts böses damit wollen ,das Visum würde er ja zur Ehefrau stellen,nach der Hochzeit,und nicht zu dem kleinen.  Aber wir werden es dann doch wohl so machen,das er die Vaterschaftanerkennt wenn er dann hier ist,bevor uns vllt doch noch was unterstellt wird   Traurig


Muleta schrieb am 19.10.2010 um 07:49:55:
wäre es nicht sonderbar, wenn eine deutsche Behörde sich weigern würde, deutsche Gesetze anzuwenden und sich als Teil der Exekutive anmaßen würde etwas zu entscheiden, was der Judikative vorbehalten ist?


Den Satz hab ich nicht so ganz verstanden  Augenrollen
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davith
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Antwort #9 - 20.10.2010 um 21:07:41
 
Bei einer Vaterschaftsanerkennung erklären die Mutter und der Mann, dass der das Kind tatsächlich von dem Mann stammt, also der Mann der biologische Vater ist. Da dein zukünftige Ehemann nicht der biologische Vater ist, würde es eine Lüge bedeuten.

In ihrem Fall wäre die Adoption die richtige Lösung, weil:
- Ihh nicht lügen mußt
- Es besteht keine Gefahr, dass, aus welchem Grund auch immer, jemand die Vaterschaft anfechten könnte.
- Der Unterhaltszuschuss könnte dann nicht von deinem Ehemann zurück verlangt werden.
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Muleta
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #10 - 20.10.2010 um 21:12:01
 
davith schrieb am 20.10.2010 um 21:07:41:
Bei einer Vaterschaftsanerkennung erklären die Mutter und der Mann, dass der das Kind tatsächlich von dem Mann stammt, also der Mann der biologische Vater ist.


das ist falsch. Wir hatten sowas kürzlich erst hier: http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1223316020/4#4

Abgesehen davon war die Frage wohl ohnehin zur allgemeinen Zufriedenheit beantwortet und somit inhaltlich abgeschlossen.

Muleta
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Antwort #11 - 20.10.2010 um 21:24:57
 
Danke Muleta das wurde sehr ausführlich geschrieben auf der Seite.

Wir fliegen bald runter zu meinem Verlobten,da wir sowieso zur Botschaft müssen,werd ich mich mal erkundigen.


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