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bearbeitung von der befristdung der Abschiebung (Gelesen: 4.177 mal)
mikel
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15.10.2010 um 20:47:42
 
Erstmal nabend an alle.

İch wollte mal was für einen bekannten fragen.
Er wurde 1998 (nachdem sein Asyl abgelehnt wurde)Abgeschoben weil er schwarz in Deutschland gelebt hatte.
Er möchte die Abschiebung befristen weil er mit seiner Frau die aus Holland kommt in Holland weiterleben.

Was kann er tuhn das die befristung schnellsmöglich geht?
Wie lange dauert die Befristung?


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reinhard
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Antwort #1 - 16.10.2010 um 11:52:17
 
Wenn er die ABH kennt, die darüber entscheidet, stellt er dort den Antrag. Wenn er sie nicht kennt, erfährt er die Adresse per Selbstauskunft.

Für Holland gilt die Sperre sicherlich nicht, nur für Deutschland. Nach so langer Zeit muss er nach meinen Erfahrungen keine großartigen Gründe angeben, sondern nur schreiben: "Ich lege mit einer Frau im Königreich Niederlande. Wir möchten Ausflüge nach Deutschland unternehmen."

Je nachdem, was damals genau passiert ist, bekommt er ggf. erst eine Rechnung über die damaligen Kosten (die haben wir Steuerzahler zwar bezahlt, aber endgültig müsste er sie erstatten.) Die Befristung sollte er einfach "auf den 1. November 2010" beantragen, damit die ABH einen konkreten Antrag hat.

Je nach Belastung der ABH kann es allerdings drei bis sechs Monate dauern, bis alles geklappt hat, weil solche Anträge nach so langer Zeit nicht vordringlich bearbeitet werden. Wenn er sich 12 Jahre Zeit gelassen hat, geht die ABH davon aus, dass er es nicht so eilig fand.

Wenn er es eilig hat, sollte er den Befristungsantrag heute schreiben.
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mikel
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Antwort #2 - 16.10.2010 um 17:11:55
 
Hallo reinhardt

Mein bekannter lebt zur zeit in der Türkei und sie wollen FZF für Holland beantragen.

İch denke der hat doch dann für die ganze EU eine Einreiseperre.

Er hat noch 2 fragen und würde sich über eine Antwort freuen.
1.Er hat eine Einladung nach Deutschland bekommen von seinem Arbeitgeber(Reiseveranstalter).
Also wie er mir es erzaehlt hat bürgt der Reiseveranstalter für ihn.
Wenn er mit dieser Einladung trotz Einreisesperre zum Konsulat geht kann er ein Visum bekommen?
2.Kann mann die Befristung auch in Raten abzahlen wenn jemand in Deutschland bürgt(Schwester).
Und ist die Einreisesperre dann aufgehoben sobald gebürgt wurde??


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reinhard
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Antwort #3 - 16.10.2010 um 17:20:02
 
mikel schrieb am 16.10.2010 um 17:11:55:
Mein bekannter lebt zur zeit in der Türkei und sie wollen FZF für Holland beantragen.

İch denke der hat doch dann für die ganze EU eine Einreiseperre.


Warum denkst Du das? Ich denke, das stimmt nicht.


Zitat:
1.Er hat eine Einladung nach Deutschland bekommen von seinem Arbeitgeber(Reiseveranstalter).
Also wie er mir es erzaehlt hat bürgt der Reiseveranstalter für ihn.
Wenn er mit dieser Einladung trotz Einreisesperre zum Konsulat geht kann er ein Visum bekommen?


Nein, natürlich nicht. Sperre ist Sperre.


Zitat:
2.Kann mann die Befristung auch in Raten abzahlen wenn jemand in Deutschland bürgt(Schwester).
Und ist die Einreisesperre dann aufgehoben sobald gebürgt wurde??


Ich halte diese Frage für unsinnig.

Die Befristung wird beantragt und nicht "abgezahlt".

Dann bekommt man einen Bescheid. Wenn es noch Forderungen gibt, kann man die natürlich auch in Raten abzahlen. Eine Bürgschaft dafür ist nicht sinnvoll.

Falls die Befristung selbst nur unter der Voraussetzung gegeben wird, dass vorher alle Schulden bezahlt werden, kann er ja selbst entscheiden. Mit der letzten Überweisung wird dann die Sperre befristet.

Wo ist das Problem?
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mikel
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Antwort #4 - 16.10.2010 um 17:25:11
 
Kein problem reinhardt.
Vielen dank für deine Antworten.

=Mikel=
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Muleta
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Antwort #5 - 16.10.2010 um 17:35:12
 
reinhard schrieb am 16.10.2010 um 17:20:02:
Warum denkst Du das? Ich denke, das stimmt nicht.


manche ABH verlängern die SIS-Sperre ohne weiter darüber nachzudenken alle 3 Jahre auf's neue. Ist zwar offensichtlich rechtswidrig, aber durchaus gängige Praxis.

Zitat:
Falls die Befristung selbst nur unter der Voraussetzung gegeben wird, dass vorher alle Schulden bezahlt werden, kann er ja selbst entscheiden. Mit der letzten Überweisung wird dann die Sperre befristet.


die SIS-Sperre darf nicht von der Begleichung von Abschiebungskosten abhängig gemacht werden. Auch das gehört nicht unbedingt bei allen ABH zur praktischen Realität...

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reinhard
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Antwort #6 - 16.10.2010 um 17:42:01
 
Muleta schrieb am 16.10.2010 um 17:35:12:
manche ABH verlängern die SIS-Sperre ohne weiter darüber nachzudenken alle 3 Jahre auf's neue. Ist zwar offensichtlich rechtswidrig, aber durchaus gängige Praxis.


Deshalb wäre es sinnvoll, wenn der Betroffe das z.B. durch Anfrage bei der holländischen Botschaft einfach herausfindet. Vermutungen helfen ihm nicht.


Zitat:
die SIS-Sperre darf nicht von der Begleichung von Abschiebungskosten abhängig gemacht werden. Auch das gehört nicht unbedingt bei allen ABH zur praktischen Realität...


Das stimmt. Die deutsche Sperre könnte davon abhängig gemacht werden. Wenn der Betroffene in Holland verheiratet ist und in Holland leben will, gehören Ausflüge nach Deutschland nicht zum Existenzminimum.

Allerdings: Wenn die Sperre wegen Lebens ohne Aufenthaltserlaubnis nach abgelehntem Asylantrag nach der Abschiebung verhängt wurde (und nicht wegen Straftaten), wird sie nach Bezahlung eventueller Schulden problemlos befristet – ist ja immerhin 12 Jahre her.

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Antwort #7 - 16.10.2010 um 18:19:02
 
reinhardt ganz schnell nochmal eine frage

Vor 6 jahren waren die Kosten für die Befristung 2300 euro.

Kann das sein das es jetzt mehr geworden ist?
Wenn ja wie wird eine Befristung nach 6 jahren nochmal berechnet?
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Antwort #8 - 16.10.2010 um 18:26:09
 
mikel schrieb am 16.10.2010 um 18:19:02:
reinhardt ganz schnell nochmal eine frage

Vor 6 jahren waren die Kosten für die Befristung 2300 euro.

Kann das sein das es jetzt mehr geworden ist?
Wenn ja wie wird eine Befristung nach 6 jahren nochmal berechnet?


Es gibt keine "Kosten der Befristung".

Wenn Du eine Sperre hast und eine Befristung (also Ende der Sperre) beantragst, wird nachgesehen, ob Du hier noch Schulden hast, die bezahlt werden müssen. Das ist z.B. Kosten der Passbeschaffung durch eine Behörde, Kosten von Fahndung und Haft, Kosten der Abschiebung wie Polizeitransporte, Flugkarte oder Begleitung. Wenn diese in einem Fall 2300 Euro sind, sind sie im anderen Fall 400 oder 12.000 Euro. Das ist bei jeder Person anders – jeder muss nach der eigenen Rechnung fragen.

Ich habe auch schon gesehen, dass solche Forderung verzinst wurde, nach sechs Jahren also ein ganzes Stück höher waren als ursprünglich. Das kann auch in dem Moment passieren, wenn man Ratenzahlung beantragt.
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Antwort #9 - 16.10.2010 um 18:29:07
 
reinhard schrieb am 16.10.2010 um 18:26:09:
Es gibt keine "Kosten der Befristung".


doch, aber die fallen meist nicht ins Gewicht (§ 47 Abs. 1 Nr. 1 AufenthV: 30 EUR)

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Antwort #10 - 24.10.2010 um 14:19:42
 
doch die abschiebekosten hängen davon ab ob man aus den SIS gelöscht wird, zumindest bei meiner ABH die wollte da nix machen bewor die abschiebekosten nicht beglichen sind jetzt hab ich die vor nen monat bezahlt und 3jahre sind ende november also ich hoffe das sich da was tuht
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reinhard
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Antwort #11 - 24.10.2010 um 14:23:56
 
Mrki schrieb am 24.10.2010 um 14:19:42:
zumindest bei meiner ABH die wollte da nix machen bewor die abschiebekosten nicht beglichen sind


Das hängt auch davon ab, welche Gründe im Befristungsantrag genannt werden. Wenn es um das eheliche Zusammenleben geht, wird anders entschieden als wenn es darum geht, "mal wieder die ehemalige Heimat sehen zu wollen".
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