Wenn er die
ABH kennt, die darüber entscheidet, stellt er dort den Antrag. Wenn er sie nicht kennt, erfährt er die Adresse per
Selbstauskunft.
Für Holland gilt die Sperre sicherlich nicht, nur für Deutschland. Nach so langer Zeit muss er nach meinen Erfahrungen keine großartigen Gründe angeben, sondern nur schreiben: "Ich lege mit einer Frau im Königreich Niederlande. Wir möchten Ausflüge nach Deutschland unternehmen."
Je nachdem, was damals genau passiert ist, bekommt er ggf. erst eine Rechnung über die damaligen Kosten (die haben wir Steuerzahler zwar bezahlt, aber endgültig müsste er sie erstatten.) Die Befristung sollte er einfach "auf den 1. November 2010" beantragen, damit die
ABH einen konkreten Antrag hat.
Je nach Belastung der
ABH kann es allerdings drei bis sechs Monate dauern, bis alles geklappt hat, weil solche Anträge nach so langer Zeit nicht vordringlich bearbeitet werden. Wenn er sich 12 Jahre Zeit gelassen hat, geht die
ABH davon aus, dass er es nicht so eilig fand.
Wenn er es eilig hat, sollte er den Befristungsantrag heute schreiben.