Tweaty84 schrieb am 11.10.2010 um 20:57:57:Das alleinige Sorgerecht gibt es so gesehen in Indien nicht. Soweit wir informiert sind...
Stimmt nicht ganz,nach dem was wir bisher erlesen haben ist es sogar in groben Zügen vergleichbar mit deu(zb Unterhaltspflicht und Besuchsrecht).
Dazu noch ein Ausschnitt aus unserer E-Mail,vielleicht kann dein Freund mit dem Wort in der Klammer was anfangen.
Zu den Voraussetzungen für die Erteilung eines Visums zum Kindernachzug
gehört, dass der in Deutschland lebende Elternteil nach dem Recht des
Heimatstaates des Kindes das alleinige Sorgerecht für dieses Kind
besitzt. Nach Auskunft der Deutschen Botschaft in New Delhi muss Ihrer
Ehefrau hierzu durch das in Indien zuständige Gericht auch die
gesetzliche Vertretung ("
guardianship") für das Kind übertragen werden.
Ein anderer Übertragungsweg des Sorgerechts ist nach indischen
Regelungen nicht vorgesehen.
Nur wenn eine Übertragung des Sorgerechts auf einen Elternteil aufgrund
rechtlicher Bestimmungen des Heimatlandes des Kindes überhaupt nicht
möglich ist, kann die zuständige Auslandsvertretung eine
Härtefallprüfung vornehmen. Dies ist z.B. dann der Fall, wenn das Recht
des Heimatstaates des Kindes eine Übertragung des alleinigen Sorgerechts
auf einen Elternteil nicht kennt. Für den indischen Rechtsbereich ist
bisher keine solche Regelung bekannt, ebenso gab es dort bisher keine
Probleme bei der Übertragung des alleinigen Sorgerechts auf einen im
Ausland lebenden Elternteil.